Hallo, ich arbeite in einem Cafe (Jahresbetrieb) habe im ersten Jahr 25 Urlaubstage,arbeite jedes Wochenende und Feiertags. Mein Lohn beträgt ...... Monatlich.In diesem Betrag sind das tariflich geregelte Urlaubs-und Wheinachtsgeld sowie die Jahressonderzahlung bereits erhalten.Zusätzlich wird für die gesetzlich zulässigen Sonn-,Nacht-und Feiertagszuschläge in einem Betrag von max. 200Euro gezahlt... Ich wollte mich mal erkundigen ob das alles rechtens ist?????Habe den Vertrag unterschrieben.....
Arbeitsvertrag Sonn- und Feiertags Gastronomie
8. April 2016
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Frage vom 8. April 2016 | 12:27
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 3x hilfreich)
Arbeitsvertrag Sonn- und Feiertags Gastronomie
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#1
Antwort vom 8. April 2016 | 12:30
Von
Status: Unbeschreiblich (33341 Beiträge, 17413x hilfreich)
Ich wollte mich mal erkundigen ob das alles rechtens ist?????Habe den Vertrag unterschrieben..... Na sicher. Sonn- und Feiertagszuschläge sind nämlich im Gesetz gar nicht vorgesehen. Nachtzuschläge sieht der Gesetzgeber zwar vor, aber nur, wenn die Schicht bis nach 1 Uhr geht (§ 2 ArbZG ) - ist das der Fall?
#2
Antwort vom 8. April 2016 | 12:47
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 3x hilfreich)
Aber mir stehen doch auch freie Sonntage zu ???
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 8. April 2016 | 12:52
Von
Status: Unbeschreiblich (33341 Beiträge, 17413x hilfreich)
Ja - exakt 15, evtl. auch nur 10 (§§ 11 u. 12 ArbZG ). Und 5 davon fallen ja dann schon in Ihren Urlaub...
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