Arbeitsvertrag Sonn- und Feiertags Gastronomie

8. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
Lochi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)
Arbeitsvertrag Sonn- und Feiertags Gastronomie

Hallo, ich arbeite in einem Cafe (Jahresbetrieb) habe im ersten Jahr 25 Urlaubstage,arbeite jedes Wochenende und Feiertags. Mein Lohn beträgt ...... Monatlich.In diesem Betrag sind das tariflich geregelte Urlaubs-und Wheinachtsgeld sowie die Jahressonderzahlung bereits erhalten.Zusätzlich wird für die gesetzlich zulässigen Sonn-,Nacht-und Feiertagszuschläge in einem Betrag von max. 200Euro gezahlt... Ich wollte mich mal erkundigen ob das alles rechtens ist?????Habe den Vertrag unterschrieben.....

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Ich wollte mich mal erkundigen ob das alles rechtens ist?????Habe den Vertrag unterschrieben..... Na sicher. Sonn- und Feiertagszuschläge sind nämlich im Gesetz gar nicht vorgesehen. Nachtzuschläge sieht der Gesetzgeber zwar vor, aber nur, wenn die Schicht bis nach 1 Uhr geht (§ 2 ArbZG ) - ist das der Fall?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lochi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Aber mir stehen doch auch freie Sonntage zu ???

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Ja - exakt 15, evtl. auch nur 10 (§§ 11 u. 12 ArbZG ). Und 5 davon fallen ja dann schon in Ihren Urlaub...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.882 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen