Arbeitsvertrag - Steht mir Urlaub zu auf meine Arbeit, wie ist es mit Feiertagen und Krankheitstagen

19. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
Hamlet440
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag - Steht mir Urlaub zu auf meine Arbeit, wie ist es mit Feiertagen und Krankheitstagen

Noch eine Frage. Ich arbeite auf 400.- Basis 12 Std in der Woche (drei halbe Tage) seit 2004 bei einem kleinen Unternehmen (3 Beschäftigte). Mein Arbeitgeber überweist meinen Lohn direkt an den Vermieter, als Mieter sind sowohl ich als auch mein Arbeitgeber eingetragen. Nun habe ich eine neue Wohnung bezogen, der Vermieter beharrt jedoch auf den Mietvertrag, welcher 2004 für 5 Jahre Dauer geschlossen wurde. Kann ich diesen Vertag kündigen. Steht mir Urlaub zu auf meine Arbeit, wie ist es mit Feiertagen und Krankheitstagen? Ich erhalte auf wiederholte Anfrage keinen Arbeitsvertrag, noch Lohnbestätigungen, da ich mich nun beim Arbeitsamt als H4 anmelden wollte. Werden mir bei einer Kündigung meinerseits nun 3 Monate Sperrfrist auferlegt? Was passiert mit dem Mietverhältniss?
Dankeschön!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo,

schade, dass noch keiner geantwortet hat. Ich bin auch etwas ratlos, bei dieser verzwickten Situation, erschwert durch die Sache in deinem anderen Thread.

Eins ist erstmal sicher. Ein 400 Euro-Job ist ein Job wie jeder andere. Mit Urlaub etc.

Mit dem Mietvertrag ist das natürlich so ein Ding. Was steht da genau drin? Sicher ist, dass ihr nur gemeinsam kündigen könnt. Dein AG kann also von dir die Miete weiterhin *einziehen*.


Zu der vom AG geforderten Falschaussage, würde ich sagen: bei der Wahrheit bleiben. Das könnte sicher mächtig Ärger geben. Da ihr nur eine kleine Firma seid, gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht und der AG kann dich einfach so kündigen. Dann wäre es wieder interessant, was in deinem Mietvertrag steht und ob da irgendein Bezug zum Arbeitsverhältnis erkennbar ist. Dann wärst du zumindest dort raus. Zwar auch ohne Job, aber bei der Doppelmiete ist es dann eh wurst.

Ist alles meine *gefühlte* Einschätzung!!!




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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke? <img src=http://smiliestation.de/smileys/Tiere/259.gif></img>
"

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#2
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Steht mir Urlaub zu auf meine Arbeit, wie ist es mit Feiertagen und Krankheitstagen?


Bezahlter Urlaub steht dir zu.

Und Entgeltfortzahlung bei Krankheit oder an Feiertagen gibts auch ...wenn dadurch Arbeitszeit ausfällt = wenn du an nem Feiertag eh frei hast, weil du z.B. Mo,DI u.MI arbeitest und der Feiertag ist am FR, dann gibts nichts ...das gleiche bei Krankheit.

Die Fragen zu der Mietsache stellst du bitte im Forum für Mietrecht. Das hat mit Arbeitsrecht nichts zu tun.

-- Editiert von venotis am 20.06.2008 00:15:09

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