Hallo,
ich habe einige Fragen zu meinem Arbeitsvertrag.
Seit über 10 Monaten bin ich über eine Zeitarbeitsfirma als Sachbearbeiter in einer großen Firma.
Meine vertraglich festgelegte Arbeitszeit beträgt 35 Std/Woche, wobei sich die tatsächlich
zu leistende Arbeitszeit nach dem Kundenbetrieb richtet, also 40 Stunden, zu denen ich auch verpflichtet bin.
Urlaubstage, Feiertage und Krankheit werden mir allerdings nur mit 7 Std. vergütet.
Ist es legal, mich zu 8 Std. täglich zu verpflichten, mir bei Urlaub etc. dann aber 1 Std. abzuziehen?
Ich bin auch nicht fest bei dieser Zeitarbeitsfirma, meine Verträge (einmal wurde bisher verlängert)
richten sich jeweils am Bedarf dieses speziellen Kunden. Wenn der mich nicht mehr braucht, die 2 Jahre voll sind
oder die maximale Zahl der Verlängerungen erreicht, endet auch mein Vertrag mit der Zeitarbeitsfirma.
Eine weitere Besonderheit ist, dass Heiligabend und Silvester bei der Firma arbeitsfreie Tage sind,
nicht jedoch bei der Zeitarbeit.
Ich bin also gezwungen, mir je 1/2 Tag Urlaub zu nehmen oder es wird mir vom Zeitkonto abgezogen.
2 meiner Kollegen kommen von anderen Zeitarbeitsfirmen, beide bekommen ihren Urlaub voll
vergütet und ebenfalls die arbeitsfreien Tage.
Außerdem haben sie einen höheren Stundenlohn bei gleichwertiger Qualifikation und Tätigkeit.
Das macht mich stutzig!
Gibt es da verschiedene Tarifverträge, die beliebig angewendet werden dürfen?
Auch die Urlaubsregelung erscheint mir fragwürdig. Da mein Arbeitsvertrag erst am 6ten, nicht am 1sten
begann, steht mir für diesen Eintrittsmonat kein Urlaub zu, nichtmal anteilig 1 Tag.
Geht das alles mit rechten Dingen zu und kann mir jemand sagen, welcher tarifliche Stundenlohn
einem Sachbearbeiter Entgeltgruppe E 4 gesetzlich zusteht?
Danke.
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-- Editiert kai7kai am 04.12.2012 21:35