Arbeitsvertrag / Überstundenregelung

17. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
dotmanic
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag / Überstundenregelung

Hallo,

in meinem Arbeitsvertrag steht die Klausel

"Eventuell zu leistende Mehrarbeit bis zu 4 Stunden pro Woche ist mit dem Gehalt abgegolten"

Kann mir einer das erklären? Mein Chef ist anderer Meinung als ich.

Ich versteh das so:
Beispiel:
Ich leiste in Woche x und y jeweils 8 Stunden Mehrarbeit, dafür in den restlichen beiden Wochen des Monats keine. Am Ende des Monats habe ich deshalb von meinen 16 geleisteten Mehrstunden 8 Stunden die mit dem Gehalt abgegolten sind und 8 Stunden die mit Freizeit ausgleichen darf oder Vergütet werden.

Mein Vorgesetzte rechnet da anders. Er sagt 4 Stunden Pro Woche sind abgegolten x 4 Wochen ergibt 16 Stunden im Monat die abgegolten sind. Deshalb habe ich keinen Anspruch auf Freizeitausgleich / Vergütung.

Was stimmt denn jetzt?
Für Antworten bin ich sehr dankbar.

lg
dotmanic

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2007x hilfreich)

erst einmal würde ich die passage so verstehen, dass man die mehrarbeit tatsächlich von dir verlangt ( die zu leistende ...). dann scheint mir aber dein chef eher richtig zu liegen als du.

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