Hallo,
in meinem Arbeitsvertrag steht die Klausel
"Eventuell zu leistende Mehrarbeit bis zu 4 Stunden pro Woche ist mit dem Gehalt abgegolten"
Kann mir einer das erklären? Mein Chef ist anderer Meinung als ich.
Ich versteh das so:
Beispiel:
Ich leiste in Woche x und y jeweils 8 Stunden Mehrarbeit, dafür in den restlichen beiden Wochen des Monats keine. Am Ende des Monats habe ich deshalb von meinen 16 geleisteten Mehrstunden 8 Stunden die mit dem Gehalt abgegolten sind und 8 Stunden die mit Freizeit ausgleichen darf oder Vergütet werden.
Mein Vorgesetzte rechnet da anders. Er sagt 4 Stunden Pro Woche sind abgegolten x 4 Wochen ergibt 16 Stunden im Monat die abgegolten sind. Deshalb habe ich keinen Anspruch auf Freizeitausgleich / Vergütung.
Was stimmt denn jetzt?
Für Antworten bin ich sehr dankbar.
lg
dotmanic
Arbeitsvertrag / Überstundenregelung
17. Juni 2009
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Frage vom 17. Juni 2009 | 18:58
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag / Überstundenregelung
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#1
Antwort vom 18. Juni 2009 | 10:20
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2000x hilfreich)
erst einmal würde ich die passage so verstehen, dass man die mehrarbeit tatsächlich von dir verlangt ( die zu leistende ...). dann scheint mir aber dein chef eher richtig zu liegen als du.
Und jetzt?
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