Arbeitsvertrag Widerrufen/Nichterfüllung

6. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
hewi
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag Widerrufen/Nichterfüllung

Hallo,

folgende Situation.

Ich habe ein sehr gutes Angebot der Firma X erhalten. Das beihaltet diverse Vergünstigungen und eine Gehaltverbesserung um 15% und Dienstawagen. Da ich mir Sicher war, das mein jetziger Arbeitgeber, Firma A, solch eine Lohnerhöhung nicht mitgehen würde. Nach einem ersten Gespräch war dies auch so.
Es wurden zwar 8% draufgelegt, aber es waren immer noch knapp 200 euro im monat weniger als mir die Firma X geboten hat.

Die Firma X hatte mir dann einen Arbeitsvertrag vorgelegt. Da ja keine Aussicht auf Verbesserung des jetzigen Arbeitsgebers war, unterschrieb ich den Vertrag. Der Dienstawagen ist zwar bestellt kommt aber erst in 12 Wochen. Soweit so gut.

Jetzt zu dem Problem.
Bei meiner jetzigen Firma A, hat der Geschäftsführer nun nachgezogen und mir bessere Konditionen als bei der Firma X vorgelegt, damit meine Person (leitender Angestellter) nicht wechselt. (warum nicht früher :( ). Da ich mit meiner Arbeit im großen und ganzen zufrieden bin, auch mit meinem Umfeld im Betrieb ein sehr gutes Verhältnis habe, würde ich schon lieber bei meiner alten Firma bleiben.
Das Arbeitsverhältnis ist nicht gekündigt.

Jetzt habe ich aber das Problem, das ich ja einen Vertrag bei der Firma X unterschrieben habe. Der Arbeitsbeginn wäre aber erst ab 1. September 2007.

Kann ich meinen Vertrag widerrufen ohne unahnehmlichkeiten oder Regressansprüche zu bekommen.

Ich Stecke echt in der Zwickmühle und Schlaflose Nächte.

Danke schon mal für eure Hilfe, die ich sehr sehr dringend benötige.

grüsse helmut

-- Editiert von hewi am 06.07.2007 05:08:48

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
nutellamonster
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 29x hilfreich)

Hallo Helmut,

gibt es denn im Vertrag mit der Firma X eine Klausel, dass eine Kündigung vor Beginn des Arbeitsverhältnisses ausgeschlossen wird?

Falls nein, dürftest Du den Vertrag kündigen können - ich weiß jedoch nicht, welche Fristen dabei zu beachten sind.

0x Hilfreiche Antwort

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