Arbeitsvertrag ?!

24. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Hans-S.
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag ?!

Hallo !

Ich habe eine Frage zum Thema Arbeitsvertrag !

Ich bin seid ca . 15 Jahren in einer Firma Tätig, in der ich als Lagerarbeiter Arbeitete und als Stundenlöhner bezahlt werde .

Seid mehr als 5 Jahren hat sich mein Arbeitsbereich in soweit geändert , das ich vom Lagerarbeiter zum Kraftfahrer [Lkw] wurde , da ich meine Fahrerlaubnis wiedererlangte.

Der bestehende Arbeitsvertrag der bis dato gültig ist wurde nie geändert bzw. auch wurde nie darüber geredet /verhandelt , ich bekomme weiterhin Stundenlohn + Spesen + Überstundenprozente.

Nun nach über 5 Jahren steht im Raume , wer auch immer der Verantwortliche dafür ist , das ich einen Vertrag über Festgehalt unterschreiben soll [ weil angeblich die anderen Fahrer auch Festgehalt bekommen ] . Mit diesen Vertrag würde ich Monatlich bis zu 500€ Netto weniger bekommen ,ausgehend von der gleichbleibenden Stunden/Überstundenzahl.

Kann der Arbeitgeber das verlangen ?

Sollten noch Fragen offen sein bitte melden …

Mit freundlichen Grüßen

H.S.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17444 Beiträge, 6490x hilfreich)

'Verlangen' kann der AG das schon, wesentlicher aber, ob er es durchsetzen kann. Immerhin hast du einen gültigen AV. Wenn AG das ändern will und du nicht einverstanden bist, bleibt ihm nur der Weg über eine Änderungskündigung. Die Änderung ist im Prinzip eine Kündigung wie jede andere auch, allerdings mit gleichzeitigem Angebot, das AV unter anderen / hier: schlechteren Bedingungen weiter zu führen. Wenn du das Angebot allerdings ausschlägst, wird die Änderungskündigung in der Tat zur Beendigungskündigung. Vorteil der Änderungskündigung: AN kann sie vor Gericht auf Berechtigung überprüfen lassen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hans-S.
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo !

Danke schonmal , also sind die aussichten nicht besonders für mich , muß der AG aber nen Grund nennen für die Änderungskündigung ? , reicht da die aussage die anderen Fahrer bekommen auch Festgehalt ?

bzw ich bin 50% schwerbehindert , hat das irgendwelchen einfluss ?

mfg

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17444 Beiträge, 6490x hilfreich)

Ich weiß es letztlich nicht.
Allgemein aber gilt wohl: Änderungskündigungen mit dem alleinigen Ziel, Geld zu sparen, habe vor Gericht eher wenig Chancen.
Das Argument 'wie alle anderen auch' scheint mir auch eher schwach.
Der Schwerbehindertenausweis ist da belanglos (und wird ohnehin ziemlich überschätzt); er hindert den AG eigentlich nur, dir ohen weiteres wegen der Beeinträchtigung zu kündigen.

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