Arbeitsvertrag ???

3. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
Matthias1887
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag ???

Hallo

Ich habe vor gut 3 Monaten eine neue Arbeit aufgenommen. Nach dem Vorstellungsgespräch wurde mir dann mitgeteilt das ich der Auserwählte bin und einen Vertrag auf Zeit bis Ende des Jahres mit 3 Monate Probezeit bekomme. Anschliessend soll er zu einem festen werden.
Meine Probezeit ist nun um und ich habe immer noch keinen Vertrag in der Hand. Ist mein Vertrag nun automatisch in einem festen übergegangen weil ich nichts unterschrieben habe?
Wie sieht hier die rechtliche Lage aus?

Vielen Dank und Mfg
Matthias

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo Matthias, der Beschreibung nach hast du jetzt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

MfG

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#2
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

das sehe ich ander,

quote:
...Vertrag auf Zeit bis Ende des Jahres ...


sollte nichts anderes vereinbart werden, endet das arbietsverhältnis am 31.12.2006

gruss,
kristijan

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

@KristjanM Matthias schrieb

quote:
Meine Probezeit ist nun um und ich habe immer noch keinen Vertrag in der Hand


Siehe TzBfG: <font color=red>'(4) Die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.'</font>
http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/__14.html
und <font color=red>'Ist die Befristung rechtsunwirksam, so gilt der befristete Arbeitsvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen,...</font>
http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/__16.html

MfG

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ist mein Vertrag nun automatisch in einem festen übergegangen weil ich nichts unterschrieben habe?
Duhast einen unbefristeten Vertrag. Allerdings gilt in den ersten 6 Monaten kein Kündigungsschutz, unabhägig davon ob die Probezeit nur 3 Monate beträgt.

Ob so ein Arbeitsvertrag nun mündlich oder schriftlich abgeschlossen wurde, spielt bei der rechtlichen Beurteilung keine Rolle.

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#5
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

@venotis

irgenwie verstehe ich das nicht. Matthias hat einen befr. vertrag, endet am 31.12.2006 und eine probezeit von 3 monaten. die probezeit ist jetzt zu ende, meiner meinung muss nicht zwingend ein neuer vertag her, da ja noch bis zum 31.12.2006 "gültig"?
gruss,
kristijan

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#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Wo liest du denn, dass er überhaupt einen schriftlichen Vertrag bekommen hat Kristijan?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ich schließe mich venotis an.

Was im Vorstellungsgespräch bezüglich der Befristung gesagt wurde, spielt keine Rolle, wenn dies nicht in einem schriftlichen Arbeitsvertrag festgehalten wurde. Nachträglich ist eine Befristung nicht mehr möglich.

Ein mündlicher Arbeitsvertrag besteht jedoch zweifellos, da Matthias1887 arbeitet und Geld dafür bekommt.

Ich stimme allerdings KristijanM dahingehend zu, dass nicht unbedingt ein neuer Arbeitsvertrag hermuss. Es besteht ja ein mündlicher unbefristeter Arbeitsvertrag, der so lange gilt, bis er schriftlich gekündigt wird. Ein Kündigungsschutz nach dem KSchG besteht jedoch erst nach 6 Monaten und wenn die Firma mehr als 10 MA hat, nicht schon nach dem Ablauf der Probezeit.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

ok,
jetzt habe ich auch "gelesen". ich war der meinung, dass Matthias eine arbeitsvertrga hat und nach beendigung der probezeit auf einen neuen hofft.
gruss,
kristijan

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