Hallo zusammen,
folgende Frage: Mein Vater hatte bei einer Pflegefirma gearbeitet. Er musste ständig mehr arbeiten als vertraglich vereinbart. Deswegen bat er um eine Anpassung der Arbeitszeit. Es ging hin und her. Am Ende wurde der Vertrag mit der angepassten Arbeitszeit unterschrieben.
Zwei Tage später folgte die fristlose Kündigung, da ein neuer Vertrag mit Probezeit von 6 Monaten unterschrieben wurde. Er war dort seit dem 25.07.2022 angestellt. Der Betrieb hat mehr als 10 Mitarbeiter.
Ist das rechtens? Er fühlt sich natürlich arglistig getäuscht; das war wohl der günstigste Weg, ihn loszuwerden. Zeitgleich geht es dem Betrieb zugegeben nicht so gut.
Ich würde mich über jede Meinung hierzu freuen.
Vielen Dank und liebe Grüße
Arbeitsvertrag abgeändert und sofort gekündigt.
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



ZitatZwei Tage später folgte die fristlose Kündigung, da ein neuer Vertrag mit Probezeit von 6 Monaten unterschrieben wurde. :
Zum einen hat eine Probezeit immer eine längere Kündigungsfrist als "fristlos".
Zum andern ist ein Änderungsvertrag über die Stundezahl regelmäßig nichts, was zu einer erneuten Probezeit führt.
Er sollte daher beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage einreichen.
ZitatEr musste ständig mehr arbeiten als vertraglich vereinbart. :
Aber das wurde bezahlt?
Danke für die Antwort! Die haben da wohl getrickst, habe den Vertag nun angeschaut.:
Zitat:Er musste ständig mehr arbeiten als vertraglich vereinbart.
Aber das wurde bezahlt?
Der Vertrag wurde im Grunde am Freitag dem 15.11.2024 unterschrieben. Im Vertrag steht aber das Datum 01.10.2024. Daher hat man Ihn auch den "neuen" Betrag ausgezahlt.
Zitat:Zum andern ist ein Änderungsvertrag über die Stundezahl regelmäßig nichts, was zu einer erneuten Probezeit führt.
War im Grunde ein komplett neuer Vertrag. Die Tätigkeit hat sich überhaupt nicht verändert. Aber im Vertrag stand zuvor Pflegeassistent und nun Hauswirtschaftliche Hilfskraft. Macht das einen Unterschied?
Ich meine, er kann wohl nachweisen, dass seine Tätigkeit die gleiche geblieben ist. Insbesondere wurden täglich, die Aufträge per WhatsApp zugeschickt und er hat die Historie.
Zitat:Zum einen hat eine Probezeit immer eine längere Kündigungsfrist als "fristlos".
Zum andern ist ein Änderungsvertrag über die Stundezahl regelmäßig nichts, was zu einer erneuten Probezeit führt.
Er sollte daher beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage einreichen.
Ja denke es wird in die Richtung laufen. Wobei die Frage ist, ob sich die Sache ändert, falls es nun eben kein Änderungsvertrag ist. Zumindest die Gegenseite würde wohl argumentieren, er hat eine neue Tätigkeit begonnen (was nicht stimmt), ist damit nicht klar gekommen und wurde daher gekündigt.
Kündigung ist noch nicht angekommen, daher kann ich noch nicht sagen, was genau da drin als Begründung steht.
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ZitatZwei Tage später folgte die fristlose Kündigung, da ein neuer Vertrag :
Für eine 'Fristlose' sehe ich überhaupt keine Veranlassung und die Begründung 'da einer neuer AV ...' verstehe ich hinten und vorne nicht.
ZitatKündigung ist noch nicht angekommen, ... :
Das passt nicht zusammen mit der Eingangsinformation - entweder liegt eine Kündigung vor oder eben nicht. Kündigungen bedürfen der Schriftform.
ZitatFür eine 'Fristlose' sehe ich überhaupt keine Veranlassung und die Begründung 'da einer neuer AV ...' verstehe ich hinten und vorne nicht. :
Nehmen wir an es ist keine Fristlose, sondern eine ordentliche Kündigung während der Probezeit. Nun, der Arbeitnehmer, war ja zuvor bei dem gleichen Unternehmen schon 2 Jahre tätig. Hat nun er einen neuen Arbeitsvertrag bei dem gleichen Arbeitgeber angefangen. Dort steht eben, dass es nun eine Probezeit von 6 Monaten gibt. Somit nutzt der Arbeitgeber, diese Probezeit aus um die Person schneller zu kündigen. Beziehungsweise, man hat ja dann eine Kündigungsfrist von 2 Wochen soweit ich weiss - das wäre ja im Prinzip fast sofort.
Wenn ich es richtig verstehe, würde ansonsten die gesetlichen Vorschriften gelten also
1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats
Damit dürfte er wenn ich es richtig verste frühestens zum 1.1.2025 gekündigt werden.
ZitatDas passt nicht zusammen mit der Eingangsinformation - entweder liegt eine Kündigung vor oder eben nicht. Kündigungen bedürfen der Schriftform. :
Naja, die Kündigung ist wohl raus. Kollegen haben es heimlich verraten. Was da genau drin steht, weiß er noch nicht. Hinweis war, dass man eben "die Probezeit" ausnutzt um die Kündigungsfristen noch stärker zu verkürzen.
-- Editiert von User am 18. November 2024 20:16
Zitatsondern eine ordentliche Kündigung während der Probezeit. :
..... höchst unwahrscheinlich, weil es in einem Unternehmen i.d.R. nur einmal Probezeit gibt, Ausnahmen sind in diesem Kontext unerheblich.
Ansonsten richtig - kleine Korrektur: K zum 31/12/24.
Zitat.... höchst unwahrscheinlich, weil es in einem Unternehmen i.d.R. nur einmal Probezeit gibt, Ausnahmen sind in diesem Kontext unerheblich. :
Ansonsten richtig - kleine Korrektur: K zum 31/12/24.
Besten Dank für die Antwort. Gut macht wohl nicht den riesen Unterschied. Ist schon ein seltsames Verhalten vom Arbeitgeber. Neun Vertrag (mit höherem Gehalt) ausstellen, und dann sofort wieder kündigen - ohne Grund. Da es dem Betrieb wohl nicht so gut geht, ist es wohl ne Betriebsbedingte Kündigung, da die Stelle wohl nicht neu besetzt bin. Das heißt im "besten Fall" bekommt man noch einen Monat Gehalt wenn man vors Gericht zieht. Ma gucken ob mein Vater das machen wird.
-- Editiert von User am 18. November 2024 22:52
Erst Mal abwarten, was in der K steht.
Dann prüfen, ob sie rechtmäßig ist - da geht es ja nicht nur um die K-Frist, sondern auch um die Sozialauswahl, falls der Betrieb mehr als 10 AN beschäftigt (wobei TZ-Kräfte auf Vollzeit-Stellen aufsummiert werden).
Geld zu verschenken hat dein Vater wohl ehe nicht und die Klage vor dem Arbeitsgericht ist niederschwellig und praktisch kostenlos.
ZitatMein Vater hatte bei einer Pflegefirma gearbeitet. Er musste ständig mehr arbeiten als vertraglich vereinbart. Deswegen bat er um eine Anpassung der Arbeitszeit. :
Was nützt eine Anpassung der Arbeitszeit, wenn man eh mehr als die im Vertrag festgelegten Stunden erbringt?
Dein Vater hätte sich gar nicht auf einen neuen Arbeitsvertrag einlassen dürfen.
ZitatZwei Tage später folgte die fristlose Kündigung, da ein neuer Vertrag mit Probezeit von 6 Monaten unterschrieben wurde. :
M.E. ist die Kündigung nicht rechtens, schon gar keine fristlose.
ZitatEr sollte daher beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage einreichen. :
Dem schließe ich mich an.
Ein Hinweis.
Die erneute Probezeit kann sogar rechtmäßig sein, da sich (zumindest auf dem Papier) die Tätigkeit geändert hat.
Diese wäre betreffend der Kündigungsfrist aber trotzdem irrelevant, falls der Vater bereits eine 6 monatige Probezeit beim gleichen Arbeitgeber durchlaufen hat.
Das Privileg der verkürzten Kündigungsfrist gilt nur für maximal 6 Monate, egal ob eine längere oder erneute Probezeit vereinbart wurde, danach gelten die Fristen aus §622 (2) BGB.
Und noch ein Hinweis.
Bitte nachschauen, ob für den Vater ein Tarifvertrag gilt, denn dort können anderweitige (auch für den Arbeitnehmer nachteilige) Regelungen getroffen worden sein.
ZitatDie erneute Probezeit kann sogar rechtmäßig sein, da sich (zumindest auf dem Papier) die Tätigkeit geändert hat. :
Diese wäre betreffend der Kündigungsfrist aber trotzdem irrelevant, falls der Vater bereits eine 6 monatige Probezeit beim gleichen Arbeitgeber durchlaufen hat.
Interessant, das heißt in dem Fall würde es dem Arbeitgeber trotzdem leichter fallen eine Kündigung auszuführen - da er sagen könnte die Person kam mit den Aufgaben nicht klar und Sozialverträglichkeit muss nicht geprüft werden.
Habe nun die Kündigung gesehen, da steht einfach Kündigung 22.11.2024. Das ist schon ein wenig dreist, da man sogar bei der Probezeit doch 2 Wochen hat. Außerdem ist auch die Frage was mit Urlaub und co. passiert.
Wie auch immer. Wie geht man da am besten vor, sofort Rechtsanwalt einschalten oder zunächst selber schreiben, man sei nicht einverstanden usw. ? (Rechtschutzversicherung ist vorhanden) Man hat doch ca. ein Monat Zeit oder nicht? Also er würde da am liebsten schon weiter arbeiten, da er an sich schon sehr zufrieden war mit den Kollegen und ab einem gewissen Alter ist es mega schwer einen neuen Job zu finden - Vater ist schon Rentner. Das kommt schon fast aus heiterem Himmel. Andereseits fühlt man sich schon veräppelt.
Dein Vater kann mit diesen 2 Brocken zum Anwalt, zum Arbeitsgericht, zu einer online-Rechtsberatung hier nebenan. Er kann alle und überall fragen.Zitatda steht einfach Kündigung 22.11.2024. :
Eine solche Kündigung eines AG Pflegefirma sollte hier mal im Wortlaut lesbar sein.
Das wäre vermutlich ein absolutes Novum.
Für was denn? Wenn er klagen will gegen diese 9 Buchstaben und 8 Ziffern, dann innerhalb 3 Wochen nach Erhalt.ZitatMan hat doch ca. ein Monat Zeit oder nicht? :
-- Editiert von User am 19. November 2024 16:55
ZitatEine solche Kündigung eines AG Pflegefirma sollte hier mal im Wortlaut lesbar sein. :
Das wäre vermutlich ein absolutes Novum.
Wortlaut: Hiermit kündigen wir den mit Ihnen geschlossenen Arbeitsvertrag vom 01.10.2024 innerhalb der Probezeit zum 22.11.2024. Für die Zukunft wünschen wir Ihnen alles Gute. Ihre Papiere erhalten Sie schnellst möglich.
Ja gehen wahrscheinlich zum Anwalt.ZitatDein Vater kann mit diesen 2 Brocken zum Anwalt, zum Arbeitsgericht, zu einer online-Rechtsberatung hier nebenan. Er kann alle und überall fragen. :
Meinte eher, worauf man nun achten müsste um keine blöden Fehler zum eigenen Nachteil zu machen. Also zum Beispiel, vielleicht noch ein Mal schreiben, dass man seine Arbeitzeit anbietet usw. Kenne da die Details nicht. Falls Man in dieser Hinsicht nichts unternehmen muss, hat man ja wenn ich es richtig verstehe dann noch 3 Wochen Zeit um dagegen vorzugehen.ZitatZitat (von MichaelFragt): :
Man hat doch ca. ein Monat Zeit oder nicht?
Für was denn? Wenn er klagen will gegen diese 9 Buchstaben und 8 Ziffern, dann innerhalb 3 Wochen nach Erhalt.
-- Editiert von User am 19. November 2024 17:06
ZitatDie erneute Probezeit kann sogar rechtmäßig sein, da sich (zumindest auf dem Papier) die Tätigkeit geändert hat. :
Ja, wenn sich die Tätigkeit tatsächlich geändert hat, wäre das rechten.
Die reine Änderung auf dem Papier ist ein Umgehungstatbestand.
ZitatJa gehen wahrscheinlich zum Anwalt. :
Falls man keine Rechtsschutz hat, welche auch Arbeitsrecht beinhaltet, sollte man zuvor fragen was das ganze kosten wird. Denn das kann dann schnell ein 4stelliger Betrag sein, es wird als Streitwert gerne das Jahresgehalt genommen.
Erstberatung kann bis zu 250 EUR kosten.
Weg zum RA - Geldverschwendung.
Direkt zum Arbeitsgericht - ein Rechtspfleger hilft, die Anträge zu formulieren.
K'Schutzklage hat binnen 3 Wochen nach Erhalt der K zu erfolgen.
Na, das ist ja doch ein bisschen mehr.ZitatWortlaut: :

Dein Vater hat (spät) etwas unterschrieben, was evtl. seit 1.10. ein neuer Vertrag mit neuer Vergütung, neuer Arbeitszeit und neuer Tätigkeit ist.
Wieso schreibst du: ...im Grunde am 15.11. unterschrieben---aber auch: vorher ging es hin und her...
Was soll das bedeuten? Was hat man denn am 1.10. vereinbart? Hat dein Vater diesen Arbeitsvertrag am 1.10. gelesen und akzeptiert---und erst am 15.11. selbst unterschrieben?
Was hat er denn vom 2.10. bis zur eigenen Unterschrift gearbeitet? Soviel Unterschied ist da vielleicht nicht? Dem AG wird für die neue Tätigkeit eine Begründung einfallen vor Gericht.
...ganz schön fies...
Was eine KS-Klage bringt? schwer zu sagen.
Extra vorher noch zum Anwalt empfehle ich nicht.
Zitat...ganz schön fies... :
Was eine KS-Klage bringt? schwer zu sagen.
... ich bin mir ziemlich sicher, dass ein Arbeitsrichter sich sehr dafür interessieren wird, was sich hinter den behaupteten Änderungen tatsächlich verbirgt, insbesondere ob die Tätigkeit derart anders ist, dass eine erneute Probezeit sachlich gerechtfertigt erscheint.
UND: Im Grunde geht der Vater mit einer Klage kein Risiko ein - schlechter kann es nicht werden, als es ist.
Zwar wird er seinen Arbeitsplatz dort nicht wiederbekommen, aber womöglich eine Abfindung.
Und Altenpfleger sind gesuchte Leute ...
ZitatWieso schreibst du: ...im Grunde am 15.11. unterschrieben---aber auch: vorher ging es hin und her... :
Was soll das bedeuten? Was hat man denn am 1.10. vereinbart? Hat dein Vater diesen Arbeitsvertrag am 1.10. gelesen und akzeptiert---und erst am 15.11. selbst unterschrieben?
Letzendlich wollte mein Vater mehr Gehalt für die Arbeit. Zunächst wurde zugesagt. Dann wurde der Vertag abgeändert. Schließlich lag er angeblich mehr als einen Monat im Büro, weil der Chef nicht aufgetaucht ist. Mein konnte es nicht verifizieren, da die Arbeit mit den Patienten stattfindet. Am 15.11 hat er dann den Vertrag vor Ort unterschrieben und im guten Glauben, nicht wirklich geprüft. Wobei er nach zwei Jahren und einer Gehaltserhöhung einfach ausging, das alles sauber ist.
ZitatWas hat er denn vom 2.10. bis zur eigenen Unterschrift gearbeitet? Soviel Unterschied ist da vielleicht nicht? Dem AG wird für die neue Tätigkeit eine Begründung einfallen vor Gericht. :
Da hat sich überhaupt nicht verändert. Es war immer die gleiche Tätigkeit die er die letzten zwei Jahre ausgeführt hat. Also die geänderte Tätigkeitsbeschreibung ergibt per se keinen Sinn. Wenn dann eher die Arbeitszeit.
Zitat... ich bin mir ziemlich sicher, dass ein Arbeitsrichter sich sehr dafür interessieren wird, was sich hinter den behaupteten Änderungen tatsächlich verbirgt, insbesondere ob die Tätigkeit derart anders ist, dass eine erneute Probezeit sachlich gerechtfertigt erscheint. :
UND: Im Grunde geht der Vater mit einer Klage kein Risiko ein - schlechter kann es nicht werden, als es ist.
Zwar wird er seinen Arbeitsplatz dort nicht wiederbekommen, aber womöglich eine Abfindung.
Und Altenpfleger sind gesuchte Leute ...
Das wäre interessant zu sehen wie der Arbeitgeber das begründet. Es gibt ja auch Zeugen und Patienten. Also ich denke, das wäre schwer zu beweisen. Ja Altenpfleger werden gesucht, aber er ist nicht Altenpfleger von der Ausbildung und hat mehr Arztbesuche etc. mit den Patienten gemacht oder Ihnen bei Einkäufen geholfen. Sicher solche Jobs gibt es auch, aber er ist selber schon Rentner und es ist da nicht mehr sooo einfach was geeignetes zu finden. Naja Mal schauen werden wohl Klage einreichen - wie du geschrieben hast - man kann da nicht viel bei verlieren.
ZitatInteressant, das heißt in dem Fall würde es dem Arbeitgeber trotzdem leichter fallen eine Kündigung auszuführen :
Nein, die vereinbarte Probezeit hat keine Rechtsfolgen. Weder ist eine Kündigung mit verkürzter Frist möglich, noch wird das Kündigungsschutzgesetz damit außer Kraft gesetzt.
Zitataber er ist selber schon Rentner :
Wie viele Stunden hat er denn dann gearbeitet?
Ist es eine geringfügige Beschäftigung?
@michaelfragt
Es gibt Nachfragen und es gibt ein Ausfragen - aber ich sehe eigentlich keine Frage, die zu beantworten für die Kernfrage noch notwendig wäre.
Dein Vater muss sich entscheiden zu handeln, oder es bleiben zu lassen.
ZitatVater muss sich entscheiden zu handeln, oder es bleiben zu lassen. :
Da die Kündigung vorliegt und mit dem neuen Vertrag die Kündigungsfrist umgangen werden sollte und die korrekte nicht eingehalten wurde, wäre "es bleiben zu lassen" verschenktes Geld.
Was hilft es, wenn er gern dort weiter arbeiten würde, weil die Arbeit an sich ganz gut war, die Kollegen nett, der Arbeitgeber aber weder Interesse am Arbeitnehmer, noch an geltenden Recht hat.
ZitatNaja Mal schauen werden wohl Klage einreichen - wie du geschrieben hast - man kann da nicht viel bei verlieren. :
Wenn ihr (der Vater) eine Selbstbeteiligung bei der RSV habt, macht es ohne Anwalt, denn die Anwaltskosten (oder eben die Selbstbeteiligung) zahlt man im Arbeitsrecht immer selbst, egal ob man gewinnt oder verliert.
Einzig die Gerichtskosten werden dementsprechend festgesetzt.
Sollte das Verfahren (wie in beinahe 90% der Fälle) durch einen Vergleich beendet werden, fallen keine Gerichtskosten an.
Der Fall deines Vaters ist nicht kompliziert, da benötigt er keinen Anwalt, bei der Formulierung der Klage helfen die Rechtspfleger am Gericht.
-- Editiert von User am 20. November 2024 09:29
ZitatWie viele Stunden hat er denn dann gearbeitet? :
Ist es eine geringfügige Beschäftigung?
Das waren soweit ich mich erinnern kann ca. 15 oder 20h die Woche. Also kein Minijob, er hat mehr als 600€ verdient und musste auch täglich arbeiten.
Zitat@michaelfragt :
Es gibt Nachfragen und es gibt ein Ausfragen - aber ich sehe eigentlich keine Frage, die zu beantworten für die Kernfrage noch notwendig wäre.
Dein Vater muss sich entscheiden zu handeln, oder es bleiben zu lassen.
Ja stimmt, die Sachlage ist wohl klar. Soll ich das Thema schließen?
Habe mitgenommen, dass man gegen diese Begründung vorgehen kann. Wäre auch komisch, wenn der Arbeitgeber, einem einen neuen besseren Arbeitsvertrag unterschiebt und dann die Probezeit ausnutzt um die Person schnell loszuwerden.
Zitat:Wenn ihr (der Vater) eine Selbstbeteiligung bei der RSV habt, macht es ohne Anwalt, denn die Anwaltskosten (oder eben die Selbstbeteiligung) zahlt man im Arbeitsrecht immer selbst, egal ob man gewinnt oder verliert.
Einzig die Gerichtskosten werden dementsprechend festgesetzt.
Sollte das Verfahren (wie in beinahe 90% der Fälle) durch einen Vergleich beendet werden, fallen keine Gerichtskosten an.
Der Fall deines Vaters ist nicht kompliziert, da benötigt er keinen Anwalt, bei der Formulierung der Klage helfen die Rechtspfleger am Gericht.
Danke für den Tipp! Interessant zu wissen, dass die Gerichtskosten nur bei einem Verfahren anfallen. Ja würden evtl. auf einen Anwalt verzichten. Andereseits, kann dieser einen schon Beraten im Hinblick ob ein Vergleich fair ist etc.
Vielen Dank an alle für die Beiträge und die Hilfe!:)
-- Editiert von User am 20. November 2024 09:45
ZitatSoll ich das Thema schließen? :
Wäre auf jeden Fall schön, wenn Du das Ergebnis später mal noch posten würdest!
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