Arbeitsvertrag befristet!

9. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
Bobes
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 7x hilfreich)
Arbeitsvertrag befristet!

Hallo zusammen,

meine Freundin arbeitet seit 2007 bei einem großen deutschen Kaufhaus Kette, die ausschließlich Sportbekleidung vertreibt (Einzelhandel), seit dem Sie dort arbeitet erhält Sie jedes Jahr einen Vertrag über 1Jahr dieser wird jetzt zum vierten mal verlängert. Sie hat bereits mehrmals nach einem unbefristetem Arbeitsvertrag gefragt, leider wird Sie immer damit vertröstet, das man immer verlängern kann. Ich kenne das so bei meinem Arbeitgeber wird spätestens nach der dritten Verlängerung ein Unbefristeter Arbeitsvertrag angeboten! Dies ist gesetzlich, oder??
Bitte um Rat, kann auch gerne noch mehr details anbieten.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Hallo,
wenn es einen Sachgrund für Befristungen gibt kann man auch über die zwei Jahre kommen. Ansonsten gilt eben diese 2-Jahres-Grenze mit bis zu 3 Runden.
Oder die Firma ist noch sehr jung.

Interessant wäre es die Begründung der Befristung im Vertrag.

Für den Fall der Fälle. Man /Frau kann ja erst mal den Ball flachhalten und gute Mine zum bösen Spiel machen.
Wenn die Begründung nicht vorhanden ist oder "nicht zieht", dann kann bis zu drei Wochen nach Ende einer Befristung beim Arbeitsgericht auf Entfristung geklagt werden.




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#2
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Wenn die Begründung nicht vorhanden ist oder "nicht zieht", dann kann bis zu drei Wochen nach Ende einer Befristung beim Arbeitsgericht auf Entfristung geklagt werden.


Wenn die Befristung des auslaufenden Vertrags nicht sachlich begründet waren und wenn dann ein weiterer Vertrag ohne sachliche Begründung der Befristung angeboten wird, kann man wieder mit einer Klage bis zum Ablauf des neuen Vertrages warten.

Nur wenn einem kein Vertrag angeboten wird oder die Befristung des neuen Vertrags jetzt wirklich sachlich begündet ist (beispielsweise wegen Schwangerschaft einer Kollegin), sollte man eine Klage ins Auge fassen.

Andernfalls weckt man nur schlafende Hunde.


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