Hallo
mein Vertrag ist ohne bezeichneten Grund auf 3 J. befristet.
1. ist Neuanstellung (kleines Unternehmen mit weniger als 20 MA) ein Befristungsgrund?
2. Da ich schon 2,5 J. arbeite, ist mein Vertrag automatisch in einen unbefristeten übergegangen u kann nun nicht mehr "fristgerecht" gegen meinen Willen nach den abgelaufenen 3 J. beendet werden?
Herzlichen Dank für Eure Meinungen!
Lily
Arbeitsvertrag befristet auf 3 Jahre
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo Lily,
ob die Befristung zulässig ist oder nicht, regelt der §14
des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/__14.html)
Nach Deinen Angaben würde ich Deine Fragen wie folgt beantworten:
1. Nein.
2. Ja, Dein Vertrag ist unbefristet, da eine Befristung auf 3 Jahre ohne Sachgrund unzulässig ist. Hierzu ist ggf. nach Ende der 3 Jahre eine Feststellungsklage vor dem Arbeitsgericht notwendig.
Du schreibst, dass Du bereits seit 2,5 Jahren arbeitest, redest aber von Neuanstellung, das verstehe ich nicht ganz. Für die Neueinstellung bei Arbeitgeber A ist es unerheblich, wie lange Du bei Arbeitgeber B, C oder XYZ gearbeitet hast.
Einziger Grund einer Befristung über 2 Jahre ist in dem obengenannten Paragraphen in Absatz 2a genannt: 'In den ersten vier Jahren nach der Gründung eines Unternehmens ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von vier Jahren zulässig;[...]'
Ich hoffe, Deine Fragen beantwortet zu haben, möchte aber wie gesagt darauf hinweisen, dass Du relativ wenige Angaben gemacht hast und eine rechtssichere Auskunft daher nicht erwarten kannst...
Ganz herzlichen Dank, nutellamonster.
zu 1.: Neuanstellung ist nicht präzise, ich wollte sagen, die (mündl.)Begründung für die Befristung war "Neueinstellung", also eine Art verlängerter Probezeit.
zu 2.: jetzt nach 2,5 J. wurde mir mitgeteilt, dass d. auf 3. J. befristete Vertrag nicht in einen unbefristeten umgewandelt werden kann, sondern im besten Fall wiederum auf 2 J. befristet weitergeführt wird. (es handelt sich um keine Krankheitsvertretung, Erziehungsurlaub oder ähnliches oder Projektarbeit).
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.. da hat sich dein AG aber geschnitten. nur befristungen mit grund können über zwei jahre hinaus in ketten abgeschlossen werden.
-- Editiert von blaubär49 am 22.03.2007 11:23:07
Wie lange gibt es die Firma denn schon?
Das ist wichtig, um prüfen zu können, ob hier eine Ausnahme nach § 14 Abs. 2a TzBfG
vorliegt. Dann wäre die befristung wirksam.
Wieviele Mitarbeiter hat die Firma?
Die Firma gibts seit 120 Jahren! Wir haben 20 Mitarbeiter. Wenn ich Eure Kommentare richtig verstanden habe, kann ich um eine Umwandlung des Vertrags in einen unbefristeten bitten. Wenn negativ, kann ich einklagen, nicht wahr? Danke für d Unterstützung!
Ja, das ist so richtig. Das musst Du auch nicht jetzt sofort tun, sondern kannst damit warten, bis nach dem Ablauf Deines 'befristeten' 3-Jahres-Vertrags keine Verlängerung / Umwandlung angeboten wird. Dann kannst Du sagen: Ätsch... ich hab laut geltendem Recht schon längst einen unbefristeten Vertrag.
Warum den AG vorzeitig darauf aufmerksam machen?
Sonst kommt er ggf. noch vor Ablauf der 3 Jahre auf Ideen...
Stimmt! Warum schlafende Hunde wecken? Danke für die Tipps.
Lily
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