Hallo ich brauche mal euren Rat.
Mein Mann hat in Juni diesen Jahres eine neue Stelle angefangen mit einer Befristung bis 2024. Ein Grund oder Zweck wurde nicht angegeben.
Allerdings ist eine Probezeit von sechs Monaten angegeben. Dies hatte mich zunächst verwundert, da ich diese sechs Monate nur bei Befristung mit Grund kenne.
Nun wird er wahrscheinlich vorzeitig fristlos gekündigt, da er sich mit seinem Arbeitskollegen unterhalten hat. Es wird ihm Arbeitszeitbetrug vorgeworfen. Er hätte sich für die paar Minuten Gespräch ausloggen müssen. Ich habe für sowas leider keine Worte.
Nun ist die Frage ob in Verträgen wirklich kein Grund angegeben werden muss und ob eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist.
Ich bedanke mich schon mal.
-- Editiert von User am 1. September 2022 19:47
Arbeitsvertrag befristet ohne Sachgrund
1. September 2022
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Frage vom 1. September 2022 | 19:46
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag befristet ohne Sachgrund
#1
Antwort vom 1. September 2022 | 19:59
Von
Status: Unbeschreiblich (128654 Beiträge, 41086x hilfreich)
Zitat :Nun ist die Frage ob in Verträgen wirklich kein Grund angegeben werden muss
Nein, ein "muss" gibt es da nicht.
Zitat :ob eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist.
Was sonst sollte die Konsequenz bei Straftaten zum Nachteil des Arbeitgebers sein?
#2
Antwort vom 1. September 2022 | 23:16
Von
Status: Unbeschreiblich (49757 Beiträge, 17456x hilfreich)
Zitat :und ob eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist.
Eine fristlose Kündigung ist nicht gerechtfertigt.
Zitat :Was sonst sollte die Konsequenz bei Straftaten zum Nachteil des Arbeitgebers sein?
Eine Straftat zum Nachteil des Arbeitgebers ist nicht erkennbar.
Sollen denn auch die Kollegen, mit denen Du Dich unterhalten hast ebenfalls eine Kündigung erhalten?
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#3
Antwort vom 2. September 2022 | 03:29
Von
Status: Unbeschreiblich (128654 Beiträge, 41086x hilfreich)
Zitat :Eine Straftat zum Nachteil des Arbeitgebers ist nicht erkennbar.
Arbeitszeitbetrug ist neuerdings erlaubt? Wann hat sich das denn geändert?
Zitat :Sollen denn auch die Kollegen, mit denen Du Dich unterhalten hast ebenfalls eine Kündigung erhalten?
Sie hat sich mit nicht mit den Kollegen unterhalten.
Und warum sollten die eine Kündigung erhalten? Die haben ihre Pausenzeit wohl ordentlich gebucht...
#4
Antwort vom 2. September 2022 | 06:20
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Sollen denn auch die Kollegen, mit denen Du Dich unterhalten hast ebenfalls eine Kündigung erhalten?
Nein sein Kollege wird nicht gekündigt. Nur mein Mann wird fristlos gekündigt.
#5
Antwort vom 2. September 2022 | 08:24
Von
Status: Unbeschreiblich (49757 Beiträge, 17456x hilfreich)
Zitat :Arbeitszeitbetrug ist neuerdings erlaubt?
Nein, natürlich nicht. Aus der Darstellung des Sachverhaltes ist allerdings kein Arbeitszeitbetrug erkennbar.
#6
Antwort vom 2. September 2022 | 08:52
Von
Status: Lehrling (1113 Beiträge, 129x hilfreich)
Eine fristlose Kündigung wegen "ein paar Minuten Unterhaltung mit Kollegen" ist sicherlich nicht gerechtfertigt.
Allerdings ist der Mann noch in der Probezeit und kann daher ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
#7
Antwort vom 2. September 2022 | 11:36
Von
Status: Unbeschreiblich (38960 Beiträge, 6426x hilfreich)
Ich kenne die 6 Probezeitmonate für unbefristete und für auf 2 Jahre befristete Beschäftigungsverhältnisse.Zitat :da ich diese sechs Monate nur bei Befristung mit Grund kenne.
Es gilt außerdem § 14 (2, Satz 1) TZBefrG
Dein Mann wird abwarten müssen, bis die Kündigung tatsächlich lesbar vorliegt.Zitat :Nun wird er wahrscheinlich vorzeitig fristlos gekündigt,
Hat dein Mann das schriftlich?Zitat :Es wird ihm Arbeitszeitbetrug vorgeworfen. Er hätte sich für die paar Minuten Gespräch ausloggen müssen.
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