Hallo liebe Gemeinde,
Ich möchte mich hier gerne für meine Mutter informieren.
Also folgende Situation:
Meine Mutter arbeitet seit 5 Jahren als Putzkraft bei einem Unternehmen.
Jedes Jahr musste sie sich beim Arbeitsamt melden damit, falls sie gekündigt wird sie auch das Arbeitslosengeld erhalten würde, WEIL sie lediglich 1-Jahresverträge bekommen hat.
Das sind jetzt also 5 Vertragsverlängerungen, so wie ich den Gesetzestext verstanden habe darf das garnicht sein, spätestens nach 2 Jahren bzw 3 Vertragsverlängerungen muss das Vertragsverhältnis doch unbefristet sein oder habe ich etwas falsch verstanden ?
Nun hat sie vor ein Paar Tagen ein Gespräch mit dem Cheff gehabt, der sie nun gekündigt hat, einen Monat vor Ablauf des Vertrages, mit der Begründung "...aus Kostengründen..."
Es hat 5 Jahre geklappt und nun wird sie aus heiterem Himmel gekündigt, der Umsatz bzw. der Gewinn der Unternehmung ist bestimmt nicht gesunken.
Muss das Vertragsverhältnis nicht eig. unbefristet sein ?
Hat sie recht auf eine Abfindung ? ( weil der Vertrag eventuell unbefristet sein muss ) ?
Mit freundlichen Grüßen
Eyman
EDIT :
Sie hat außerdem als sie die Kündigung bekommen hat eine Vertragsverlängerung um einen Monat unterschrieben, da das Unternehmen noch so lange brauch um eine Reinigungsfirma zu beauftragen.
Außerdem hat sie noch Urlaubstage und der Cheff meinte, er wird ihr bescheid sagen wann sie die Tage nehmen kann, darf der das ?
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-- Editiert go314578-78 am 06.09.2011 16:13
Arbeitsvertrag - befristet? unbefristet?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
bei den befristeten arbeitsverträgen ist zu unterscheiden zwischen denen mit sachgrund und ohne. mit: vertretungen, projekte, abhängigkeit von zuschüssen usw.
wenn im vertrag nichts dergleichen steht, könnte es sich lohnen, die befristung gerichtlich überprüfen zu lassen.
ein recht auf abfindung gibt es nicht - der vertrag kann möglicherweise ungültig befristet sein, dann hätte sie eine unbefristete anstellung, aber ein abfindungsanspruch folgt daraus nicht.
deine mutter sollte sich schon überlegen, ob sie den urlaub nach ihrem gusto beantragt - sonst wird am ende verfügt, ob oder dass sie ihn nach anderer leute interesse zu nehmen hat.
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Wenn die Mutter eine Kündigung erhalten hat, ist es ggf. egal, ob eine wirksame Befristung vorliegt oder nicht. Dann müsste ersteinmal die Wirksamkeit der Kündigung geprüft werden. Kompliziert wird das ganze aber dadurch, dass wohl noch eine Vertragsverlängerung unterschrieben wurde. Ggf. könnte dies als Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses oder neues Arbeitsverhältnis interpretiert werden. M.E. sollte man die ganze Sache einem Fachmann übergeben, der die Sache prüft und evtl. dann Klage einreicht. Villeicht gibt es dann auf dem Verhandlungswege zumindest eine Abfindung.
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n.b. wenn der vertrag befristet ist, erübrigt sich eine kündigung - der chef hat also deiner mutter vermutlich gesagt, dass die firma den vertrag nicht fortführen will. aus kostengründen
könnte darauf hindeuten, dass die firma das putzen nach außen vergibt.
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quote:
n.b. wenn der vertrag befristet ist, erübrigt sich eine kündigung -
Das kann so sein, muss aber nicht. Wurde die ordentliche Kündigung im Vertrag vorbehalten und ist die Kündigungsfrist kürzer als der Ablauf der Befristung, dann wird der AG eine Kündigung aussprechen, wenn er früher keinen Bedarf mehr für den AN hat.
Vielleicht ist man sich im vorliegenden Fall evtl. auf AG-Seite bewusst, dass die Befristung vermutlich nicht haltbar ist und hat daher sogzusagen vorsorglich die Kündigung ausgesprochen.
Von daher sollte wirklich ein Fachmann das alles bewerten. Der kann auch in sämtliche Unterlagen Einsicht nehmen, was hier nicht geht.
quote:
Vielleicht ist man sich im vorliegenden Fall evtl. auf AG-Seite bewusst, dass die Befristung vermutlich nicht haltbar ist
Das befürchte ich auch.
Ich befürchte sogar noch mehr. Ich vermute, dass die Befristung des neuen Vertrages nun sachlich begründet ist. Wenn beispielsweise der neue Vertrag eine Klausel enthält, dass er der Überbrückung dient, bis ein externes Unternehmen die Reinigungsaufgaben übernommen hat, wäre für den neuen Vertrag ein Sachgrund gegeben.
Da die Gerichte nur den jeweils zuletzt abgeschlossenen Vertrag betrachten, könnte der AG sich auf diese Weise aus diesem Problem rausgemogelt haben.
In diesem Fall könnte der neue Vertrag jedoch anfechtbar sein, da er vermutlich gegen Treu und Glauben verstößt.
Daher müsste man hier vermutlich zum einen gegen die Kündigung vorgehen und zum anderen den neuen Vertrag anfechten.
Wichtig wäre also zuerst zu ermitteln, ob der neue Vertrag aus einem sachlichen Grund befristet ist. Dann bleibt einem nichts anderes übrig, als diesen anzufechten.
Das ganze ist recht komplex und eine Beratung durch einen Anwalt ist sehr zu empfehlen, der dann die Verträge im einzelnen ansehen kann.
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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "
-- Editiert MitEtwasErfahrung am 07.09.2011 23:43
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