Arbeitsvertrag befristet zu Unrecht

29. März 2024 Thema abonnieren
 Von 
Rose789
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag befristet zu Unrecht

Moin hab eine Frage zu meine Verträge,
und zwar habe ich am 28.03.2022 bis 31.03.2023 einen befristeten Arbeitsvertrag ich denke ohne Sachgrund unterschrieben.Danach eine Verlängerung bis zum 27.09.2023 und am 25.09.2023 habe ich einen neuen Arbeitsvertrag bis zum 30.04.2024 unterschrieben, weiß nicht ob das rechtens ist.Die Verträge sind Tariflich gebunden IG Metall. Nun wollen die meinen Vertrag auslaufen lassen. Bin ich jetzt automatisch entfristet da ich seit 25 Monate und 2 tage bei der Firma tätig bin? ich danke für jede Antwort Grüße

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18028 Beiträge, 6626x hilfreich)

Nach TzBfG § 14 wäre der AV nicht ordentlich befristet, allerdings müsstest du überprüfen, ob nicht der TV der IG Metall andere Fristen vorsieht:

Zitat (von TzBfG§14):
(2) Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Durch Tarifvertrag kann die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung abweichend von Satz 1 festgelegt werden. ...

Wenn der TV nichts anderes vorsieht, würde immer noch nicht automatisch entfristet - du müsstest die unzulässige Befristung durch das Arbeitsgericht feststellen lassen.

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#2
 Von 
Rose789
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Rückantwort. Es heißt ich hätte eine Befristung mit eine Sachgrund steht in meiner Personalakte drin nicht in meinen Vertrag eine Vertretungsbefristung ich sollte für den Zeitraum einen Kollegen der Sonderurlaub genommen hat vertreten.Musste auch in seinen Bereich angelernt werden es kam nie dazu, ich habe in den Zeitraum die selbe Arbeit gemach wie immer.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18028 Beiträge, 6626x hilfreich)

Zitat (von Rose789):
Es heißt, ich hätte eine Befristung mit Sachgrund

... also ganz anders, als eingangs vermutet.
Meine Antwort zuvor bezog sich darauf, dass deine Befristung eine dem Kalender nach sei.

Bei Befristung mit Sachgrund ist es so, dass der Vertrag ausläuft, a) entweder mit Erledigung des Sachgrundes, oder b) mit festgelegtem Termin. Es kann immer noch sein, dass der TV IG Metall eigene Bestimmungen enthält.

Angemerkt: Bei dem genannten Sachgrund muss irgendwie ein Bezug gegeben sein, aber nicht zwingend unmittelbare Vertretung.

-- Editiert von User am 29. März 2024 19:07

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#4
 Von 
Rose789
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Woran erkenne ich ob es ein Befristeter Arbeitsvertrag mit Sachgrund ist?
Überschrift steht Befristeter Arbeitsvertrag Tariflich.
Das Arbeitsverhältnis beginnt am XXX und endet am xxxx , ohne das es eine Kündigung bedarf.

-- Editiert von User am 29. März 2024 19:19

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124290 Beiträge, 40350x hilfreich)

Zitat (von Rose789):
Woran erkenne ich ob es ein Befristeter Arbeitsvertrag mit Sachgrund ist?

In der Regel durch einfaches lesen und verstehen desselben ...

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Rose789
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich sehe da nicht bin wahrscheinlich b..
BEFRISTETER ARBEITSVERTRAG
für tarifliche Arbeitnehmer
Zwischen der

- Gesellschaft -
und

- Vertragspartner -
wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:
§ 1
Dauer des Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis beginnt am 28. September 2023 und endet am 30. April 2024, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Vor Ablauf der vereinbarten Befristung kann der Arbeitsvertrag von beiden Vertragsteilen unter Einhaltung der tariflichen Frist schriftlich gekündigt werden.
§ 2 Art und Ort der Tätigkeit
1. Der Vertragspartner wird als Gerätemonteur im Stammhaus XXXXXX tätig
2. Die Gesellschaft ist berechtigt, den Vertragspartner aus betrieblichen oder in der Person oder in dem Verhalten des Vertragspartners liegenden Gründen innerhalb des einstellenden Betriebs oder an einem anderen Arbeitsort der Gesellschaft vorübergehend oder dauerhaft entsprechend seiner Vorbildung und seinen Fähigkeiten für andere oder zusätzliche gleichwertige Tätigkeiten einzusetzen. Die persönlichen Belange des Vertragspartners werden angemessen berücksichtigt.
§ 3 Arbeitszeit
1. Die Arbeitszeit richtet sich nach den jeweiligen für den Betrieb oder Betriebsteil geltenden tariflichen
Regelungen. Die regelmäßige tarifliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt danach 35 Stunden.

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18028 Beiträge, 6626x hilfreich)

Zitat (von Rose789):
Es heißt ich hätte

... ich halte es am Kopf nicht aus: kläre das bitte, was Sache ist.

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#8
 Von 
Rose789
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Traurig aber war ich finde ein Sachgrund gehört in den Vertrag und nicht in der Personalakte so kann sich der Arbeitgeber ohne meiner Kenntnis sich einiges aussuchen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124290 Beiträge, 40350x hilfreich)

Ich kann in dem Zitierten keinen Sachgrund finden.

Der Eintrag in der Akte wird irrelevant sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Rose789
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich kann in dem Zitierten keinen Sachgrund finden.
Der erste Vertag der am 28.03-31.03.23 unterschrieben wurde ist der selbe ohne eine Änderung.

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#11
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18028 Beiträge, 6626x hilfreich)

Also nochmal da capo:
Tatsächlich dürfte ziemlich egal sein, was in deiner Personalakte steht - der Vertrag ist maßgeblich und darin steht nichts von einer Befristung, es steht nicht einmal drin, dass es sich um die Verlängerung eines befristeten AV handelt. Und schon gar nicht, dass es sich um eine Befristung mit Sachgrund handeln soll.
M.a.W. Du hast mit hoher Wahrscheinlichkeit einen nicht gültig befristeten AV. Wenn nun der AG von der Befristung Gebrauch machen will, kannst du die Befristung vor dem Arbeitsgericht angreifen. Beim Arbeitsgericht wird ein Rechtspfleger dir helfen, den Antrag zu formulieren. Deine Aussichten sollten richtig gut sein.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Rose789
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Super ich danke euch für die Rückantworten werde am Mittwoch mich beraten lassen vom Arbeitsgericht wenn sich was neues ergibt werde ich darüber berichten.Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33352 Beiträge, 17417x hilfreich)

Am Arbeitsgericht gibt es keine Beratung - da müssen Sie sich schon an einen Anwalt oder eine Gewerkschaft wenden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18028 Beiträge, 6626x hilfreich)

... und den Anwalt zahlst du allein.
Besser, du gehst direkt zum Arbeitsgericht und lässt klären, ob dein AV gültig befristet ist.
Geringer Aufwand für Sicherheit. Gut möglich sogar, dass dein AG schon in der Güteverhandlung beidreht und dass die Sache per Vergleich in deinem Sinne geregelt wird.

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