Arbeitsvertrag fristgerecht kündigen

19. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.12.2021 08:32:50
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag fristgerecht kündigen

Sehr geehrte Damen und Herren,

kurze Beschreibung meiner Situation:

Ich bin Arbeitnehmer und möchte gerne die Stelle/Firma wechseln. Es besteht ein noch aktueller Arbeitsvertrag (Probezeit ist beendet) mit einer 2-jährigen Befristung, diese würde im März 2023 auslaufen, Vertrag ist kündbar mit 3-monatiger Frist zum Quartalsende.

Letzte Woche wurde ein unbefristeter Vertrag angeboten und unterzeichnet, mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Monatsende. Vertrag hat erst Gültigkeit ab Jan 2022. In Paragraph 18 der Schlussbestimmungen heißt es im neuen Vertrag unter Punkt 3 wörtlich: „Dieser Vertrag tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2022 in Kraft und ersetzt sämtliche bisherigen Vereinbarungen zwischen den Parteien."

Es handelt sich also um dasselbe Beschäftigungsverhältnis. Es wurde lediglich vereinbart, dass das bestehende Beschäftigungsverhältnis ab dem 01.01.22 mit geänderten Vertragsbestimmungen fortgesetzt wird (Kündigungsfrist: 6 Monate zum Monatsende; eine zuvor vereinbarte Befristung soll als aufgehoben gelten; Mitarbeiter gilt als unbefristet eingestellt). Das Beschäftigungsverhältnis ist dasselbe. Überstunden, Gleitzeitkonto, Stellenbeschreibung ect. werden 1:1 übernommen.

Es gab bei beiden Verträgen keine Klausel in der Kündigungsfrist, dass der Vertrag vor Antritt nicht kündbar wäre und es wurde auch keine Klausel eingebaut, dass man den unbefristeten Vertrag nicht vor Antritt kündigen könnte! Zumal er erst ab dem 01.01.22 Gültigkeit hätte.

Nun wurde eine Stelle von einem anderen Unternehmen angeboten, welches den Vertrag noch in 2021 ausstellen will. Ich möchte nun meinen Vertrag mit meinem aktuellen Arbeitgeber noch dieses Jahr kündigen um die neue Stelle antreten zu können; auch um die Kündigungsfrist des ersten (befristeten) Vertrages von 3 Monaten zum Quartalsende nutzen zu können. Das neue Unternehmen würde mich zum 01.04.2022 einstellen.

Frage:
Besteht die Möglichkeit den neuen Vertrag (unbefristete Einstellung ab Jan. 2022) vorab zu kündigen? Müsste dieser überhaupt gekündigt werden, da er eigentlich noch gar nicht aktiv ist?
Zweck wäre um dann auch den alten Vertrag, der noch bis Ende 2021 gültig wäre, zu kündigen um ab April 2022 eine neue Stelle in einem anderen Unternehmen antreten zu können.

Wenn ich das Kündigungsschreiben vorbereite, muss ich dann auf den neuen (zukünftigen Vertrag/Verlängerung/Unbefristet) eingehen, oder würde es genügen, einfach den bis Ende 2021 wirkenden Vertrag zu kündigen? Normalerweise sollte der Vertrag der zum 01.01.22. aktiv werden würde hinfällig sein, dadurch dass der Erst-Vertrag fristgerecht gekündigt wurde, oder? Was müsste ich beim Kündigungsschreiben beachten?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

Den aktuellen befristeten Vertrag kannst du also 'heute' mit dreimonatiger K-Frist kündigen.
Den neuen AV gleich mit.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zitat (von Oliver.Queen):
Es handelt sich also um dasselbe Beschäftigungsverhältnis. Es wurde lediglich vereinbart, dass das bestehende Beschäftigungsverhältnis ab dem 01.01.22 mit geänderten Vertragsbestimmungen fortgesetzt wird (Kündigungsfrist: 6 Monate zum Monatsende; eine zuvor vereinbarte Befristung soll als aufgehoben gelten; Mitarbeiter gilt als unbefristet eingestellt). Das Beschäftigungsverhältnis ist dasselbe. Überstunden, Gleitzeitkonto, Stellenbeschreibung ect. werden 1:1 übernommen.


Demnach handelt es sich gar nicht um einen neuen Arbeitsvertrag sondern um eine Vertragsänderung des bestehenden Vertrages bei dem sich zum 01.01.2022 einige Inhalte ändern (Befristung, Kündigungsfrist).

Eine Kündigung des Arbeitsvertrags sollte unter der derzeitigen Bedingungen (3 Monate Kündigungsfrist) erfolgen können.

PS: Vertritt man jedoch die Auffassung das ein komplett neuer, eigenständiger Vertrag geschlossen worden wäre, so würde einem die Kündigung vor Arbeitsantritt ohnehin nicht helfen. Letztendlich wird hiermit nur den Kündigungszeitpunkt bestimmt, die Kündigungsfrist an sich müsste dennoch eingehalten werden, und bei "sechs Monaten zum Monatsende" hätte man zwar einen Monat gewonnen, der Kündigungszeitpunkt wäre jedoch immer noch zum 30.06.2022

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12324.12.2021 08:32:50
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Den aktuellen befristeten Vertrag kannst du also 'heute' mit dreimonatiger K-Frist kündigen.
Den neuen AV gleich mit.


Ist dies eine Frage oder eine Feststellung?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Oliver.Queen):
Ist dies eine Frage oder eine Feststellung?

Eine Meinung - schließlich sind wir hier in einem Meinungsforum.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

Zitat (von Oliver.Queen):
Frage oder eine Feststellung?

Feststellung. (Fragen beende ich in aller Regel mit dem Fragezeichen.)
Noch besser hätte ich geschrieben: Der neue Vertrag ist damit gleich mit erledigt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12324.12.2021 08:32:50
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Meinungsforum


Ach so, ein Meinungsforum! Ich dachte ich laß etwas wegen Rechtsberatung und ging davon aus, dass der ein oder andere Anwalt/Jurist helfen könnte.

Aber es ist wie bei den meisten Foren in Deutschland, wenn jemand ein ernsthaftes Thema erstellt. Es gibt ein oder zwei brauchbare Antworten, dann verläuft sich die Diskussion in Nichtigkeiten.

Ist aber schön, dass Sie auf die Frage an den User Ihre Antwort geschrieben haben. Nun ja, der hat mich Dummkopf ja auch noch aufgeklärt. Jetzt bin ich um einiges schlauer

Ihre Meinungen interessieren mich nicht!!

In dem Fall: Case closed!

Admin, please close Topic, thanks! This forum is not needed anymore...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

Zitat (von Oliver.Queen):
Rechtsberatung
,
Rechtsberatung ist bestimmten Berufen vorbehalten und kostet in aller Regel.
Die Meinungen oder Einschätzungen hier im Forum geben oft genug Orientierung in einer Frage, etliche Anfragen dürften auch definitiv abgeschlossen sein/werden, und mitunter laufen Anfragen auch ins Leere.

Zitat (von Oliver.Queen):
Ihre Meinungen interessieren mich nicht!!

Wozu so grob? Und hast du nicht eine Antwort bekommen?
Hier im Forum engagieren sich Leute mit unterschiedlichsten Hintergründen und verschiedenen Kompetenzen.
Zu oft richtig, deine Beobachtung "Es gibt ein oder zwei brauchbare Antworten, dann verläuft sich die Diskussion in Nichtigkeiten." Immerhin - es gibt diese 'ein oder zwei brauchbaren Antworten'. Karl Valentin hat einmal gesagt: Es ist alles gesagt, aber noch nicht von allen - ein bedenkenswerter Satz. Ich rate zur Milde mit den Forenteilnehmern.

Deine Grobheit fällt auf dich selbst zurück.

-- Editiert von blaubär+ am 21.12.2021 04:23

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Oliver.Queen):
Ich dachte ich laß etwas wegen Rechtsberatung

Naja, das mit dem lesen und verstehen muss man dann wohl noch mal ein wenig üben ...
Zitat:
Das 123recht.de Forum ist ein reines Laien-Forum und stellt keinerlei Rechtsberatung dar.




Zitat (von Oliver.Queen):
ging davon aus, dass der ein oder andere Anwalt/Jurist helfen könnte.

Nun, den Gerüchten nach sollen sich hier durchaus Leute mit soliden juristischen Kompetenzen befinden.
Ob die nach solchen Pöbeleien noch motiviert sind, hier was zu schreiben ... man wird es herausfinden.



Zitat (von Oliver.Queen):
Ihre Meinungen interessieren mich nicht!!

Ok, dann behalte ich meine Meinung zu dem dem Fall halt für mich.

Ironischerweise bekommt an von den erwähnten Anwälten / Juristen auch nicht mehr als Meinungen ...



Zitat (von Oliver.Queen):
Jetzt bin ich um einiges schlauer

Wie schön, freut mich, dass wir hier wieder einen Beitrag zur Weiterbildung leisten konnten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von Oliver.Queen):
ch dachte ich laß etwas wegen Rechtsberatung
Damit hatte man Pech bei Denken.


Zitat (von Oliver.Queen):
ging davon aus, dass der ein oder andere Anwalt/Jurist helfen könnte.
Das wiederum ist richtig. Sogar auf dieser Plattform - nach unten scrollen hilft da weiter > "Anwalt online fragen Ab 25 € Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden"


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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