Hallo,
ich habe von einem großen deutschen Unternehmen einen Arbeitsvertrag zugeschickt bekommen. Der Vertrag sieht soweit gut aus. Was mich allerdings wundert: Die Unterschrift des Arbeitgebers ist offenbar eingescannt und auf den Vertrag gedruckt und nicht eigenhändig unter den Vertrag geschrieben worden.
Eine Mitarbeiterin von der HR-Hotline der Firma hat mir gesagt, dass sie das immer so machen um Zeit zu sparen. Sie sei der Überzeugung, dass das rechtskräftig sei.
Ich habe nun in diversen Internetforen geschaut und bekomme dort eher den Eindruck, dass eine eingescannte und dann gedruckte Unterschrift eigentlich nicht rechtskräftig ist.
Über eine kompetente Einschätzung bzw. Erfahrungen würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße!
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Arbeitsvertrag gescannte/gedruckter unterschrift
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich, also ganz ohne Papier abgeschlossen werden.
wirdwerden
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Klar. Das verstehe ich. Ich habe aber mündlich keinen Arbeitsvertrag geschlossen. Ich habe einen schriftlichen Vertrag vor mir liegen und frage mich, ob der jetzt so gilt, oder nicht.
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Tja, wenn Du keinen mündlichen Arbeitsvertrag mit der Firma geschlossen hast, dann teilst Du das denen mit, und gut ist.
wirdwerden
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Kann mir irgendjemand noch eine vernünftige, verständliche Antwort geben?
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Ist doch ganz einfach: wir wissen nicht, ob ein mündlicher Arbeitsvertrag abgeschossen worden ist. Wenn ja, ist doch alles okay. Wenn Du nicht zugestimmt hast, ist eben kein Arbeitsvertrag abgeschossen worden.
Wenn denn in diesem Betrieb, was wir nicht wissen, die Verpflichtung zum Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrages besteht, dann wäre zu prüfen, ob es sich um eine zertifizierte Unterschrift handelt, kann man dann akzeptieren oder auch nicht. Wenn nicht, kommt eben kein Vertrag zustande.
Also, wo liegt das Problem?
wirdwerden
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quote:
ich habe von einem großen deutschen Unternehmen einen Arbeitsvertrag zugeschickt bekommen.
Du kannst davon ausgehen, dass der Vertrag gültig ist. Du und die Firma haben ja offensichtlich ein Interesse, dass du dort arbeitest.
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Oder anders gesagt: wenn in Deutschland auch mündliche Arbeitsverträge gelten, kann und wird die Gültigkeit nicht davon abhängen, ob oder dass die Unterschrift des Arbeitgebers bei der schriftlichen Ausfertigung ein Faksimile ist.
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@blaubär,
was meinst du: Ist meine oder ist deine Antwort besser allgemein verständlich?;)
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@Altona
... Ich weiß es nicht. Aber manchmal hilft es dasselbe mit anderen Worten zu erklären. Es lag nicht in meiner Absicht, etwas besser zu machen - die Auskünfte waren ja eindeutig und einhellig - aber eben eine andere Formulierung zu finden.
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