Arbeitsvertrag im Altenheim wird stets um 2 Monate verlängert

8. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
syl511
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag im Altenheim wird stets um 2 Monate verlängert

Hallo,

Meine Schwester arbeitet in einem Altenheim - sie ist zwar keine examinierte Kraft aber sie arbeitet da schon seit ca. 2 Jahren, hat aber keinen unbesfristeten Vertrag sondern es wird ständig um 2 Monate verlängert - ist sowas überhaupt erlaubt?Das geht schon seit 2 JAhren so und sie sagen ihr auch immer im letzten Moment ob sie verlängert wird oder nicht - das ist sehr ärgerlich. Vielleicht weiss jemand von euch ob sowas zulässig ist oder was sie dagegen tun könnte?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo, gibts denn einen Grund dafür (Krankheitsvertretung o.ä.?)?

MfG

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#2
 Von 
syl511
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein es ist keine Krankheitsvertretung.
Das Altenheim hat noch dazu Personalmangel, so dass sie dieses Jahr Silvester und Weihnachten arbeiten musste und dass als alleinstehende Mutter zweier Kinder!

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

So lange immer verlängert wird, ists ja okay (oder will sie da weg?). Wenn mal nicht mehr verlängert wird, könnte es sich lohnen eine Entfristungsklage (<- google-Suche) einzureichen.

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#4
 Von 
StuWa
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo Syl511,

iast hier schwer zu sagen .... angenommen, die Befristung ist jeweils auf einen sachlichen Grund gestützt und nehmen wir auch mal an, der wäre jeweils tragfähig (was man dann mal konkret untersuchen müsste), dann könnte man diese ewigen Zweimonatsbefristungen auch quasi ewig weiter treiben.

Ist dies nicht der Fall und jeweils einfach nur eine reine Zeitbefristung vereinbart, dann besteht hier bereits von Gesetzes wegen ein unbefristeter Arbeitsvertrag - das müsste man in der Praxis allerdings dann auch durch ein Gericht per Urteil feststellen lassen, da es sonst nichts einbringt ... das Gesetz ist da ebenso geduldig, wie Papier mitunter ...

Wie es sich hier nun genau verhält, lässt sich aber ohne Einsichtnahme in die diversen Verträge nicht sagen.

Ihre Schwester soll mal einen Anwalt aufsuchen und die einzelnen Verträge prüfen lassen - eine Entfristungsklage könnte hier durchaus Sinn machen, damit dieser unsichere HickHack mal aufhört.

Aber eins ist auf jeden Fall klar: es wird stressig werden!

Viele Grüße aus Bonn,

StuWa

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#5
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Naja wenn Personalmangel herscht und dann seit zwei Jahren wohl 20 mal befristet wurde, da wird ein Sachgrund total unglaubwürdig, das wird jeder Richter am ArbG deutlich sagen. Ich würde einfach den Vertrag nicht mehr neu unterschreiben, dann entfällt die Befristung schon an der Form.......

:banana:

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
StuWa
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 12x hilfreich)

@Hauser:

dem Grunde nach gebe ich ihnen ja recht ... nur leider ändert es für die Praxis nichts daran, dass es einer gerichjtlichen Feststellung bedarf ... würde mich noch nicht mal überraschen, wenn die Befristung bereits jetzt formunwirksam ist, weil irgendwo zwischendurch die schriftform mal nicht beachtet wurde oder gar schon seit ewigen zeiten mündlich weiterbefristet wird ...

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#7
 Von 
oha
Status:
Praktikant
(676 Beiträge, 199x hilfreich)

gelöscht



-- Editiert von oha am 09.01.2008 09:36:58

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#8
 Von 
syl511
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Schönen Dank für die Antworten!
Also der Vertrag wurde immer schriftlich verlängert, nur halt immer erst ganz kurz vor dem Ablauf des Alten.
An einen Anwalt haben wir auch schon gedacht, nur da kommt das Problem mit den Kosten. Wie gesagt meine Schwester ist Alleinerziehend und da muss man wirklich "jeden Cent rechnen". Wie groß wäre denn der Aufwand, wenn man so eine Klage einreichen würde?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
StuWa
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo syl511,

zum Ablauf einer Entfristungsklage ist folgendes zu beachten:

1. Sie muss entweder während des laufenden Arbeitsverhältnisses oder aber spätestens 3 Wochen nach Ablauf der letzten "Befristung" eingreicht werden - sollte aber hier wohl noch gehen ;)

2. der Rest geht im Wesentlichen ab, wie ein normales arbeitsgerichtliches Verfahren: zunächst gibt es einen Gütetermin, in dem man sich entweder gütlich einigt oder eben auch nicht. Wenn mann sich nicht einigt, dann geht's weiter zum Kammertermin. Da gibt's dann ein Urteil (natürlich kann man sich auch im Kammertermin noch einigen - das geht auch).

Allerdings dauert das, wie bei jedem Gerichtsverfahren, ein paar Tage (in Bonn derzeit alles in allem etwa 3 bis 4 Monate) - bei der Praxis des Arbeitgebers hier wird das wohl auch bedeuten, dass er erst einmal der Meinung sein wird, auf die nächste Zweimonatsbefristung verzichten zu wollen. Überhaupt wird der Chef wahrscheinlich insgesamt nicht glücklich sein und ist auf jeden Fall wohl psychischer Gegenwind zu erwarten - zumindest sollte Ihre Schwester damit rechnen.

Hinsichtlich der Kosten wäre noch zu prüfen, ob Ihre Schwester nicht Prozesskostenhilfe kriegt - bei den üblichen Gehältern in der Branche und als Alleinerziehende würde ich mal behaupten, dass sie welche kriegt. Dann würde der Anwalt vom Staat bezahlt werden.

Sowohl zum arbeitsgerichtlichen Verfahren (wenn auch bezogen auf eine Kündigungsschutzklage - aber vom Ablauf ist das nicht anders) als auch zur Prozesskostenhilfe habe ich hier bei 123recht Artikel verfasst - da sollten Sie sich mal durchsuchen (leider funktionieren die Links irgendwie nie, weswegen ich uns beiden jetzt hier die Verlinkung erspare ;) ).

Sollten Sie aus dem Bonner Raum kommen, so können Sie sich natürlich auch an mich wenden - falls nicht, findet sich vor Ort mit Sicherheit auch ein Kollege, der das kann ;)

Mit freundlichen Grüßen,

StuWa



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