Hallo zusammen.
M hat nach mehrjähriger Suche ihren Traumjob gefunden, Abeitgeber ist der öffentliche Dienst. Sie hat eine mündliche Zusage erhalten und muss nur noch den Vertrag unterschreiben. Beginn ist der 01.01.
M ist schwanger und geht ab 01.01. in Mutterschutz und danach ein Jahr in Elternzeit.
Moralich in der Zwickmühle, möchte M ihrem neuen Arbeitgeber nun vor Unterzeichnung von der Schwangerschaft berichten, andererseits hat sie Angst daraufhin doch nicht dort anfangen zu können.
Soll M dem AG erst nach Unterzeichnung davon berichten?
car4000
Arbeitsvertrag im öffentlichen Dienst unterschreiben trotz Schwangerschaft - Meinungen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?

als AG würde ich es nicht gut finden, wenn ich eine AN zum 01.01. einstelle und diese dann in den Mutterschutz/ die Elternzeit geht.
Ich kann aber auch die AN verstehen; wenn diese Stelle ihr Traumjob ist. Könnte allerdings sein, dass sie diesen nicht mehr lange hat, wenn sie aus der EZ zurück kehrt. So etwas belastet das AV ungemein.
Einen richtigen Rat kann ich nicht geben; ich kann dir nur sagen, dass ich es dem AG vor Vertragsunterzeichnung mitteilen würde. Eventuell wartet er ja 1,5 Jahr auf mich.
Ally
Wenn sie in Mutterschutz und anschließend in Elternzeit geht, fängt sie dort nicht an.Zitatandererseits hat sie Angst daraufhin doch nicht dort anfangen zu können. :
M meint wohl, obs trotzdem Geld gäbe?
Ja, ziemlisch. Schleschte Planung noch dazu.ZitatMoralich in der Zwickmühle, :
Hellseher würden evtl. den Traumjob als Albtraumjob in der Ferne und nach der Elternzeit sehen...
ICH würde dem AG mit Rücksicht auf die anderen Bewerber um diesen Traumjob jetzt mitteilen, was ab 1.1. ist.
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ZitatJa, ziemlisch. Schleschte Planung noch dazu. :
Tja, manches läßt sich nun mal nicht so einfach planen wie ein Friseurbesuch...
ZitatWenn sie in Mutterschutz und anschließend in Elternzeit geht, fängt sie dort nicht an :
Doch, nach der Elternzeit. Theoretisch. Allerdings kann M sich dann wohl in der Elternzeit schon mal nen neuen Arbeitgeber suchen.
Zitat:
Sofern M beabsichtigt, dort eine Arbeitsverhältnis einzugehen, ist von der Bekanntgabe der Schwangerschaft dringend abzuraten. Wird M denn ein unbefristetes Arbeitsverhältnis angeboten?
Befristet auf 4 Jahre. Aber welche Zukunft hat man dann dort? Ich denke eine recht überschaubare.
ZitatICH würde dem AG mit Rücksicht auf die anderen Bewerber um diesen Traumjob jetzt mitteilen, was ab 1.1. ist. :
Wird M auch machen und gleichzeitig versuchen, einen Kompromiss zu erzielen (Elternzeit verkürzen, Weiterbildungen während der Elternzeit, o.ä.), um doch dort anfangen zu können.
So, hier das Endergebnis:
AV wurde letzte Woche vom AG unterschirieben zugesendet.
M hat daraufhin um ein Gespräch mit dem Vorgesetzten gebeten.
M hat den unterschriebenen AV vor dem Gespräch am Empfang abgegeben.
Kurzfassung Gespräch:
Der Vorgesetzte fing nach Verkündung der frohen Botschaft an zu lachen und meinte, gut, dann ist das so. Ist ja ihr gutes Recht, und wir gucken dann mal, wie wir das intern machen.
M hat zudem angeboten während der Elternzeit Weiterbildungen/Schulungen zu absolvieren und bleibt bis zum Arbeitsbeginn in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorgesetzten.
Also: Es muss nicht immer das Schlimmste passieren.
Ich würde eher von einem Zwischenergebnis/-bericht sprechen, denn die Messe ist ja noch nicht gelesen.
Jedenfalls scheint der Vorgesetzte Humor zu haben und jemand zu sein, der vll. schon viel erlebt hat.
Danke für die Aktualisierung und dir alles Gute!
Wenn das mal nicht das Lachen der Verzweiflung war.
Ich finde es aber auch wirklich fairer, dass Sie die Schwangerschaft jetzt mitgeteilt haben.
ZitatWenn das mal nicht das Lachen der Verzweiflung war. :
Ich finde es aber auch wirklich fairer, dass Sie die Schwangerschaft jetzt mitgeteilt haben.
Ist biologisch unmöglich, aber ich leite es weiter.

Das wäre dann auch hier interessant zu lesen.Zitatund wir gucken dann mal, wie wir das intern machen. :
Aus welchem Grund?ZitatM hat zudem angeboten während der Elternzeit Weiterbildungen/Schulungen zu absolvieren :
Und jetzt?
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