Arbeitsvertrag in der Firma "verschwunden"

2. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
Telefonmuffel
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 1x hilfreich)
Arbeitsvertrag in der Firma "verschwunden"

Würdet Ihr das durchziehen?

Guten Morgen,

leider endete mein letztes Arbeitsverhältnis damit, daß ich während der Probezeit fristlos entlassen wurde. In dem Vertrag, von dem ich leider keine Kopie habe (zu deutsch:ich habe nichts in der Hand!), stand, daß während der Probezeit eine Kündgung von beiden Seiten von einem auf dem anderen Tag möglich sei.

Die Arbeitsbescheinigung kam nach 3 Wochen auf Druck+Aufforderung endlich zu mir + war auch noch falsch ausgefüllt: obwohl ich einen auf 1 Jahr befristeten 30-Std.-Vertrag hatte, meldete man mich geringfügig an. Da ich vorher einen Vollzeitvertrag hatte, der bis Mitte Septemebr befristet war, wechselte ich nahtlos in diesen Vertrag.

Beim Arbeitsamt sieht man natürlich nur, daß ich ja in den geringfügigen Vertrag gewechselt bin (was aber falsch ist) und verhängte nun von dem Tag eine Sperre, an dem ich aus dem letzten Job wechselte. Merkwürdig fand ich, daß ich einen 2 Anhörungsbogen ausfüllen mußte, mit dem Hinweis, ich solle unterschreiben, daß mir kein Arzt zur Arbeitsplatzaufgabe riet, andernfalls könne man meinen Antrag nicht bearbeiten! Natürlich brauche ich keinen Arzt, der mich beim Stellenweschsel berät, außerdem bin ich ja in ein länger befr. Arbeitsverhältnis gewechselt.

Habe die Sache dem Arbeitsgericht zur Klage gegeben und habe in der letzten Augustwoche einen Anhörungstermin. Mein Problem ist, daß ich diesen Arbeitsvertrag, der definitif existierte nicht habe und die Firma auch behauptdet, es hätte ihn nie gegeben. Habe lediglich das Kündigungsschreiben und ein Anschreiben zu der letzten Sendung meiner Abrechnung. Das einizige, was ich noch vorweisen kann, ist der E-Mail-Verkehr mit meinen Freunden, in denen ich vom Arbeitsvertrag und der Stelle + Arbeitszeit berichtet habe.

Möchte zum Fachanwalt für Arbeitsrecht und mich unterstützen lassen, habe aber mittlerweile Zweifel, ob man mir überhaupt in dieser Sache helfen kann. Immerhin verliere ich durch die Falschaussagen meiner Ex-Firma ca. 2000€ ALG I.

Was würdet Ihr tun`Hat jemand sowas ähnich (dämliches!) schon `mal erlebt? Kommt jemand vom Fach und kann mir raten?

Gruß

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo Telefonmuffel,

Lass uns mal rekonstruieren:

Du bist aus einem befristeten Arbeitsverhältnis in ein andere befristetes Arbeitsverhältnis gewechselt. Richtig?

Du hast selber kein Exemplar des letzten befristeten Vertrages. Richtig?

Und du hast scheinbar (warum auch immer) keine Abrechnung für deine letzte Stelle. Richtig?

War deine Tätigkeit dort so kurz, dass du nicht mal eine einzige Monatsabrechnung hast?

Hast du noch den Vertrag für das vorletzte Arbeitsverhältnis?

Nach dem, was du bis jetzt schreibst, vermute ich, dass sie AA davon ausgeht, dass du von einem unbefristeten in ein befristetes Arbeitsverhältnis gewechselt bist (das würde auch erklären warum du den 2. Anhörungsbogen ausfüllen musstest). Dass Problem ist für die wahrscheinlich nicht, dass du in ein geringfügiges Arbeitsverhältnis gewechselt bist, sondern das Problem liegt eher darin, dass es befristet war.

Wieviele Tage/Wochen warst du denn im Endeffekt nun in deinem letzten Arbeitsverhältnis? Es sollte ja auch Zeugen geben, die bestätigen können, dass du da mehr als geringfügig gearbeitet hast. Oder?

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Spitzenmaus
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 12x hilfreich)

Hi Telefonmuffel,
bin NICHT vom Fach, aber soweit ich weiss gilt selbst in der Probezeit OHNE Vertrag eine Kündigungsfrist von 2 Wochen!
das Problem mit dem Vertrag wird sein, dass du deinem AG beweisen musst, dass es diesen Vertrag gab!
Ist allerdings nur meine Meinung!
Wünsch Dir viel Glück!

LG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Telefonmuffel
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

ja, bin von einem 5,5 Monate befr. Verhältnis in ein auf 1 Jahr bef. Verhältnis gewechselt, was lt. Arbeitsagentur auch statthaft ist.

Eine Abrechnung habe ich, aber nur über geringfügies Einkommen, obwohl ich einen 30-Std.-Vertrag hatte, außerdem sind zu wenig Std. abgerechnet worde.

Ich war knapp 2 Wochen dort, wurde dann krank und wurde fristlos entlassen, man warf mir am Telefon vor, ich hätte diese Stelle nur angenommen, weil ich in der anderen nicht gekündigt wurde. Fakt ist, daß ich nahtlos gewechselt bin, weil ich in de anderen Stelle aus gesundheitl. Gründen (Ekel + Rücken) aufgehört habe + natürlich froh war, daß es geklappt hat.

Ich war insgesamt 2 Wochen -2 Tage dort, insgesamt 63 Std., aber nur 40 wurden abgerechnet.

Sicher gibt es Zeugen, aber die stehen so unter DRuck wegen Hartz IV, daß ich mich nicht darauf verlassen kann, daß sie für mich aussagen.

Gruß

GG

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Telefonmuffel
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 1x hilfreich)

...das ist ja das Problem, deshalb habe ich mittleweile Zweifel daran, ob sich das ganze überhaupt lohnt...

Gruß

GG

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Telefonmuffel, wie kommst du denn eigentlich drauf, dass dir deswegen 2000 Euro an alg I flöten gehen? Das alg wird doch nicht 'nur' nach dem letzten Gehalt berechnet. Irgendwas ist da spanisch.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Spitzenmaus
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo nochmal,

also, gegen die fristlose Kündigung kannst sicher was machen, hast ja in der Probezeit auch eine Kündigungsfrist, ich täts zumindest probieren!

und wenn ich mir seine Geschichte nochmal durchlese, hört sich das ganze sehr geplant von der Firma an! Vielleicht gibts ja da doch noch andere Betroffene, die sagen da dan bestimmt aus, wenns nicht mehr in der Firma sind!

Ich tät doch mal zum Anwalt gehen, vielleicht fallen dem noch ganz andere Möglichkeiten ein!

LG

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Telefonmuffel
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 1x hilfreich)

Guten Abend,

da mein ALG I noch nicht abgelaufen ist, es hätte noch 190 Tage gezahlt werden müssen (jetzt nur noch 106), hätte ich mtl. ca. 700€ bekommen, wegen der Sperres ind mir ca. 2000€ (700 x 3) verloren gegangen. Es gibt ein Bestandsrecht, daß besagt, daß das ALG so lange in diesem Betrag ausgezahlt wird, wie dieser Anspruch erlischt, vorausgesetzt, man arbeitet wieder 1 Jahr zu einem besseren oder schechteren Gehalt.

Gruß

GG

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Telefonmuffel
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Spitzmaus,

das ist es ja gerade, die, die noch da arbeiten, werden sich hüten, gegen ihren "noch" AG auszusagen und zu der einzigen Kollegin, die während meines Kurzzeitaufenthalt da war + gekündigt wurde, habe ich keinen Kontakt, bzw. weiß auch nicht, wo sie wohnt.

Dumm gelaufen, da Genze, mittlerweile seh`ich es fast schon als Lehrgeld dafür, daß ich in einer Branche mit einer so schlechten Lobby angefangen habe, denn man hört ja eigentlich nur schlechte sü ber Call Center, nicht gutes...

Gruß

GG

0x Hilfreiche Antwort

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