guten Morgen Forumsgemeinde
ich hätte mal paar Fragen zum nachstehenden befristeten (original erfasst) Arbeitsvertrag:
Arbeitsvertrag (gewerblicher Arbeitnehmer)
Zwischen: Fa. XYZ GmbH
und: Max Mustermann
Arbeitnehmer wird als Straßenbauer/Maschinist zum Dienstantritt am 26.07.2010 eingestellt.
Das Arbeitsverhältnis ist bis zum 22.10.2010 befristet.
Der Stundenlohn beträgt brutto: 12,25€ inklusiv Bauzuschlag nach Lohngruppe 2 BRTV.
Die Arbeitszeit wird durch den jeweils gültigen Tarifvertrag geregelt BRTV.
Verschiedenes:
Kündigungszeiten richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Überstunden leistet der Arbeitgeber keine Überstundenprozente.
Der Urlaub richtet sich nach dem Urlaubstarif fürs Baugewerbe.
Die Arbeitszeit beginnt und endet auf der jeweiligen Baustelle.
Arbeitseinsatz bis 70 KM im Umkreis von Dortmund
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meine Fragen:
1. was haltet ihr generell von diesem Vertag?
2. ist es überhaupt rechtens "keine" Überstundenprozente zu leisten? denn laut
BRTV sind diese mit 25% zu vergüten.
3. müssen die Arbeitszeiten nicht in Form von Std./Woche oder Std./Monat aufgeführt werden? oder reicht die Klausel mit dem Verweis auf dem BRTV aus?
beim Vorstellungsgespräch wurde mir doch so einiges Vorenthalten und merke das das Unternehmen "neue" AN nur ausbeuten will, denn:
Pausenzeiten werden meißt durchgearbeitet aber "nicht" bezahlt
(ich denke mal das langjährige Mitarbeiter diese bezahlt bekommen da sie diese gerne durcharbeiten (3/4 Std. Mehrarbeit ohne Vergütung).
jeden Tag 10 Std. reine Arbeitszeit + die nicht eingehaltenen Pausen.
das Unternehmen hat keinen Betriebsrat, überall hat der Chef seine Hand drüber!
über Antworten würde ich mich freuen
mfG
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""
Arbeitsvertrag - ist es rechtens "keine" Überstundenprozente zu leisten?
2. August 2010
Thema abonnieren
Frage vom 2. August 2010 | 11:19
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag - ist es rechtens "keine" Überstundenprozente zu leisten?
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#1
Antwort vom 2. August 2010 | 12:34
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
... wenn du vollzeit arbeitest, sollte der verweis auf den tarif reichen. den allerdings solltest du dir ansehen. wenn der tarif überstundenzuschläge vorsieht, scheint es mir fraglich, ob das per einzelvertrag ausgeschlossen werden kann. pausen sind per se freizeit - man muss sie sich aber auch nehmen (können)
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