Arbeitsvertrag kündigen

30. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
jacqy
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 45x hilfreich)
Arbeitsvertrag kündigen

Kurze Frage, ich hab schon gestöbert, aber will noch mal die Bestätigung einholen.

Mein Mann hat 4 Wochen vor Monatsende Kündigungsfrist.

Er denkt, wenn er am 02.11.2006 kündigt, muss er bis Ende November 2006 arbeiten.

Ich denke, das ist falsch. Er muss dann bis Ende Dezember arbeiten oder?

Er müsste heute kündigen, um Ende Noveber gehen zu können.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. der 30. november ist ein donnerstag. vier wochen rückwärts führen zu donnerstag, 2. november. da die kündigung vier wochen vor monatsende beim AG eingegangen sein muss, der 1. nov. aber feiertag ist, bleiben ihm heute und morgen zu kündigen.

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#2
 Von 
jacqy
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 45x hilfreich)

dankeschön .-)

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47602 Beiträge, 16827x hilfreich)

Dein Mann hat Recht.

Er kann auch noch am 02.11. kündigen. Auch dann hält er noch den 4-Wochen-Frist ein.

Er muss nur dafür sorgen, dass sein Chef die Kündigung dann auch noch am gleichen Tag erhält. Bei einer Kündigung am 02.11. ist also eine persönliche Abgabe erforderlich.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
jacqy
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 45x hilfreich)

aber warumheisst es dann 4 vor monatsende?

wenn er es dem chef am 1.11. unter zeugen auf den schreibtisch legt (chef ist beruflich unterwegs), zählt dann auch noch oder?

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. also, man kann es auch zu einer nagelprobe machen. :-/ es ist in keiner weise verboten, eine kündigung deutlich vor der frist von vier wochen zum monatsende abzugeben.

natürlich reicht der 1.11. auch - die vierwochenfrist ist eingehalten. aber es ist ein feiertag! wenn in der firma gleichwohl gearbeitet wird, ist es für die zustellung ein tag wie jeder andere. dass der chef verreist ist, besagt garnichts - er darf weder durch sein verhalten, noch durch die organisation die zustellung einer kündigung verhindern.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
jacqy
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 45x hilfreich)

wir haben morgen feiertag, bei uns ist der mi ein normalerarbeitstag

danke für die hilfe

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47602 Beiträge, 16827x hilfreich)

Und eine Abgabe der Kündigung am 02.11. zählt auch noch.

Daher verstehe ich die Diskussion um die Frage, dass der 01.11. in manchen Bundesländer ein Feiertag ist, gar nicht.

Der Zugang am 02.11. sollte jedoch nachweisbar sein. Wenn der Chef nicht da ist, dann sollte die Abgabe bei seiner Sekretärin oder bei jemandem der befugt ist Post zu empfangen, erfolgen. Diese Person sollte dann auch quittieren, dass die Kündigung am 02.11. abgegeben wurde.

aber warum heisst es dann 4 vor monatsende?
Vom 02.11. bis zum 30.11. sind es doch genau 4 Wochen. Daher verstehe ich Deine Frage nicht.

Wenn die Kündigung schon am 31.10. abgegeben werden müsste, dann hätte Dein Mann eine Kündigungsfrsit von einem Monat zum Monatsende. So etwas gibt es auch. Aber 4 Wochen sind eben etwas weniger als ein Monat (außer im Februar ;) ).

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
jacqy
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 45x hilfreich)

ok, dann weiss ich bescheid, vielen dank

2x Hilfreiche Antwort

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