Arbeitsvertrag mit 20 Wochenstunden

29. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Starter23
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag mit 20 Wochenstunden

Hallo, ich habe einen arbeitsvertrag mit 2o Wochenstunden vereinbart. heisst das, dass ich wenn ein Feiertag ist auch die 20 Stunden arbeiten muss oder wird der anteilig "verrechnet"? Sonst würde das ja bedeuten, dass ich anteilig mehr arbeite, weil die Feiertage für alle, nur nicht mich gelten???

Würde mich über eien Antwort freuen, da ich Anfang August starte.




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gesil
Status:
Schüler
(414 Beiträge, 46x hilfreich)

Ich denke, das kommt darauf an, wie die 20 Stunden verteilt sind.

Wenn du z. B. Mo-Fr jeden Tag 4 Stunden arbeitest, dann hast du bspw. am Ostermontag ganz normal frei.

Arbeitest du hingegen z.B. Mittwoch & Freitag je 10 Stunden, dann würde ein Ostermontag auch nicht "verrechnet".

Denke ich jedenfalls ;-)

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50034 Beiträge, 17527x hilfreich)

Das kommt darauf an. Die Arbeitszeit, die Du eigentlich an dem Feiertag hättest leisten müssen, muss der AG bezahlen.

Wenn Du Mo-Fr jeweils 4 Stunden arbeitest, dann muss Dir ein Feiertag, der in diese Zeit fällt, auch entsprechend mit 4 Stunden verrechnet werden.

Arbeitest Du aber z.B. Mo. - Do. jeweils 5 Stunden, dann zählt ein Feiertag, der in diese Zeit fällt ebenfalls mit 5 Stunden, wenn er aber auf den Freitag fällt gar nicht.

Es gibt aber noch beliebige andere Kombinationen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Starter23
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo, danke für die Antworten. Vereinbart ist, dass von Woche zu woche die Stunden nach Bedarf verteilt werden. Es sind KEINE festen Tage bestimmt.

danke.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Gesil
Status:
Schüler
(414 Beiträge, 46x hilfreich)

Dann könnte ich mir vorstellen, dass an einem Ostermontag eben kein Bedarf anfällt und du die 20 Stunden an anderen Tagen der Woche arbeiten musst. Ganz genau kann dir das aber nur dein AG sagen.

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