Arbeitsvertrag mit Folgender Formulierung vor Antritt kündbar ?

25. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
guest-12304.08.2022 15:32:26
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag mit Folgender Formulierung vor Antritt kündbar ?

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Anliegen und hoffe hier Hilfe zu erhalten, denn ich muss bis nächste Woche eine wichtige Entscheidung treffen.

Ich bin derzeit auf Jobsuche und habe ein erstes Angebot von einer Firma erhalten und müsste mich nun bis ende der Woche entscheiden, ob ich den Vertrag unterschreibe oder nicht.

Starttermin wäre der 01.08.

Ich habe allerdings noch eine andere Bewerbung laufen mit besserem Gesamtpaket, aber da bekomme ich erst in voraussichtlich 2-3 Wochen Bescheid, ob es klappt.

Daher ist die Frage, ob ich den Vertrag jetzt zunächst unterzeichnen kann und dann falls es bei der anderen Firma klappt, den Vertrag vor Antritt kündigen kann.

In meinem alten Arbeitsvertrag stand eine Klausel drin, das die Kündigung vor Arbeitsantritt ausgeschlossen ist. Da wusste ich direkt bescheid, das es nicht möglich ist. Eine solche Klausel, ist mir auf den ersten Blick, im vorliegenden neuen Arbeitsvertrag nicht aufgefallen.

Im neuen Vertrag der mir zur Unterschrift vorliegt, steht folgendes drin:

1.) Startdatum: 01.08.2021

3.) Befristung, Probezeit

Die Einstellung erfolgt unbefristet.

Die ersten sechs Monate ab Beginn des Arbeitsverhältnisses, gem. Ziffer 1 gelten als Probezeit, während derer das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden kann.

9.) Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Kündigung, Freistellung

Das Arbeitsverhältnis ist beiderseits ordentlich kündbar. Dies gilt auch für den Fall befristeter Anstellung.

Nach Ablauf der Probezeit beträgt die beiderseitige Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende.

Eine für den Arbeitgeber kraft Gesetzes verbindliche Verlängerung der Kündigungsfrist ist auch für den Mitarbeiter verbindlich.

Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

Der Arbeitgeber ist nach Ausspruch der Kündigung berechtigt, den Mitarbeiter bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses widerruflich oder unwiderruflich freizustellen.

Der Rest dreht sich nur darum, das das Arbeitsverhältnis mit Renteneintritt endet, solche Sachen. Mehr steht da nicht dazu.

Ich wäre dankbar über eine Rechtssichere Antwort.

Kann ich den Arbeitsvertrag jetzt unterschreiben und ggbf... vor Antritt wieder kündigen bei der Formulierung ohne weitere Folgen oder Schadenersatzansprüchen. Grundsätzlich scheint es aufgrund eigener Recherchen ja möglich zu sein, einen Arbeitsvertrag vor beginn (14 Tage vor Start bei 14 Tagen Kündigungsfrist) zu kündigen, wenn es nicht ausgeschlossen wurde im Vertrag. Daher nur die Frage, ob diese Sätze dies ausschließen die im Arbeitsvertrag stehen ?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17356 Beiträge, 6464x hilfreich)

Eine "rechtssichere Auskunft" wirst du hier im Forum nicht bekommen können. Generell aber ist zu sagen, dass eine Kündigung vor Arbeitsantritt eben dann möglich ist, wenn sie nicht ausgeschlossen wird Punkt ausdrücklich ausgeschlossen wird.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Sternchen2020):
Ich wäre dankbar über eine Rechtssichere Antwort.

Die gibt es hier: https://www.frag-einen-anwalt.de/



Zitat (von Sternchen2020):
Grundsätzlich scheint es aufgrund eigener Recherchen ja möglich zu sein, einen Arbeitsvertrag vor beginn (14 Tage vor Start bei 14 Tagen Kündigungsfrist) zu kündigen,

Stimmt, aber den Fall hat man hier ja nicht.

Falls se nicht noch anderer relevante Regelungen gibt (z.B. Tarivvertrag etc.) kann man hier ab dem ersten Arbeitstag mit 14 Tagen Kündigungsfrist kündigen, davor gelten die normalen, gesetzlichen Kündigungsfristen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12304.08.2022 15:32:26
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Stimmt, aber den Fall hat man hier ja nicht.


Aber es wurde eben mit dieser Formulierung auch nicht ausgeschlossen.
Natürlich beginnt die Probezeit erst mit Startdatum, aber laut geltender Rechtssprechung ist es ja wohl so, das wenn nichts anderes vereinbart wurde, die 14 Tage Kündigungsfrist auch schon vor beginn gelten, sofern Sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurden. Das hatte ich in meinem letzten Vertrag stehen. Da stand ganz klar drin, eine Kündigung vor Arbeitsbeginn ist ausgeschlossen und mit Vertragsstrafe.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.642 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen