Arbeitsvertrag mit verweis auf zusätzliches Doukument das momentan nicht vorliegt

11. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
GEMHH
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)
Arbeitsvertrag mit verweis auf zusätzliches Doukument das momentan nicht vorliegt

Hallo,
ich hab schon ein bisschen im Internet gesucht aber noch nichts konkretes zu meinem Problem gefunden. Wahrscheinlich liegt es daran, dass ich nicht genau weiß nach was ich suchen muss.
Mein Problem dreht sich um den Arbeitsvertrag eines potentiellen Arbeitgebers, der mir zur Unterschrift vorliegt.

In diesem Vertrag steht unter dem § Auslagen:
Auslagen werden in Übereinstimmung mit der jeweils geltenden betrieblichen Reisekostenrichtlinie erstattet.

Die Stelle ist mit Projekteinsätzen (3 bis 6 Monate) überall in Deutschland verbunden, weshalb die Reisekostenerstattung auch nicht unrelevant ist.
Meine erstes Problem dreht sich darum, dass diese Richtlinie dem Vertrag nicht beigelegt wurde. Ich hab Sie angefordert und der Arbeitgeber wollte sich nochmal diesbezüglich mit mir in Verbindung setzen.

Ich würde gerne wissen, ob ich das richtig sehe, dass ein Dokument auf das im Vertrag verwiesen wird, entweder frei zugänglich sein sollte oder dem potentiellen Arbeitnehmer vor Vertragsabschluss zugänglich gemacht werden sollte. Ich möchte keinen Vertrag unterschreiben, wenn ich die relevanten Dokumente nicht kenne.
Bin ich da zu kritisch oder wie seht ihr das? Das ist mein Berufseinstieg und ich kenn mich mit Arbeitsverträgen nicht aus.

Mein zweites Problem ist die Formulierung "jeweils geltenden". Das bedeutet doch theoretisch der AG kann diese Richtlinie einfach ändern, was wiederum Konsequenzen für die Erstattung und somit auch Konsequenzen und ggf. einen Nachteil für den AN sind. Sehe ich das richtig?

Ich habe schon nach Bezugnahmeklauseln gegoogelt aber finde damit immer nur den Bezug zu Tarifverträgen. Kennst sich jmd. aus und kann mir helfen oder vielleicht sagen wo ich Hilfe finde?
Vielen Dank


-- Editier von GEMHH am 11.05.2016 15:37

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Es ist klug den Vertrag solange nicht zu unterschreiben, bis Ihnen die Unterlagen vorliegen. Darauf sollten Sie sogar beharren. Die "jeweils geltenden" ist eine übliche Formulierung, im Idealfall passen sich die Zahlungen ja an die steigenden Kosten an. Schlechtere als die vorherigen Bedingungen müssen Sie später nicht einfach akzeptieren.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
GEMHH
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Ok vielen Dank für die Auskunft.
Wie kann ich denn sicherstellen bzw. im Zweifelsfall beweisen, dass die Richtlinie zu meinem Nachteil verändert wurde oder welche Richtlinie zum Zeitpunkt des Vertragabschlusses bestand?
Muss eine Änderung an der Richtlinie offen kommuniziert werden und kann ich selbst entscheiden ob ich diese Änderung annehme oder ablehne?
In der Richtline ist beispielsweise aufgeführt, das Anpassungen aus jeglichem Grund in Übereinstimmung mit dem Steuergesetz gemacht werden können, woraus sich auch Verschlechterungen ergeben können.

-- Editiert von GEMHH am 11.05.2016 16:01

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

Zitat:
Wie kann ich denn sicherstellen bzw. im Zweifelsfall beweisen, dass die Richtlinie zu meinem Nachteil verändert wurde oder welche Richtlinie zum Zeitpunkt des Vertragabschlusses bestand?

In dem man sich die aktuellen Richtlinien aushändigen lässt oder schaut ob diese auf andere Weise zu erlangen ist (z.B. per Download).



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
GEMHH
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja die Richtlinie hab ich jetzt. Der Arbeitgeber könnte doch aber trotzdem immer behaupten, dass zum Vertragsabschluss ein anderes Dokument gültig war. Ich hab ja kein Unterzeichnetes Exemplat oder ähnliches

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Da steht kein Datum in den Unterlagen zu den Richtlinien? Sie schreiben auf die Papiere wann, wie und von wem erhalten und erstmal ist gut. Eine Richtlinie muss nicht unterschrieben werden.
Sollten sich die Richtlinien zu Ihrem Nachteil ändern können Sie ja jederzeit den Arbeitgeber darauf ansprechen. Sie haben ja nirgendwo unterschrieben, dass Sie auch mit einem sinkenden Gehalt einverstanden sind.
Das ist nur eher kein Thema in der Phase des Beginns einer neuen Arbeit. Sowas diskutiert man, wenn der Arbeitgeber gemerkt hat, dass er einen braucht :rock:

2x Hilfreiche Antwort

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