Arbeitsvertrag mündlich versprochen - dann Absage

31. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
RenatK.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag mündlich versprochen - dann Absage

Hallo,

ich habe ein Praktikum in einer Firma absolviert, an dessen Ende mir eine Stelle angeboten wurde. Für die Stelle gab es einen unbefristeten Arbeitsvertrag (der Einfachheit halber "Arbeitsvertrag A"), der mir auch zur Einsicht schon vorgelegt wurde. Die neue Stelle sollte in einigen Monaten beginnen.

Bis dahin gab es einen weiteren Arbeitsvertrag (Arbeitsvertrag B) für die Einarbeitung in die neue Stelle, als geringfügige Beschäftigung. In Vertrag B stand allerdings kein Passus, dass dieser direkt zu Vertrag A führt. Die Unterschrift der Geschäftsführung unter den Vertrag A wurde mir vor Zeugen jedoch mehrfach mündlich versprochen und zugesichert. Infolgedessen habe ich auch mehrere andere Bewerbungsgespräche mit anderen Firmen abgesagt.

Die Unterschrift der Geschäftsführung unter Vertrag A wurde jedoch plötzlich über Wochen hinausgezögert und schließlich wurde mir eröffnet (nachdem ich bereits 2 Monate weiterhin mit Vertrag B dort gearbeitet habe im Glauben an Vertrag A), dass Vertrag A nicht unterschrieben wird. Vor Zeugen wurde mir gesagt, dass dies weder wirtschaftliche Gründe habe, noch an meiner Arbeit liege, sondern (für mich aus heiterem Himmel) "es zwischenmenschlich nicht so passen würde", woraufhin auch Vertrag B gekündigt wurde.

Jetzt die Frage: Ist das einfach so in Ordnung? Immerhin wurde mir mehrfach glaubwürdig ein gut entlohnter Vertrag versprochen und ich bis dahin als geringfügig Beschäftigter "im Haus gehalten". Kann ich dagegen irgendwie vorgehen? Nicht unbedingt wegen Wiedereinstellung zu Vertrag A, allerdings auf eine Art Schadenersatz wegen dem mehrfach versprochenem Vertrag und der damit verbundenen Absagen anderer möglicher Stellen meinerseits?

Vielen Dank für eure Antworten im Voraus!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... daran ist Mehreres 'nicht in Ordnung':
Schon die Sache mit Vertrag B ist nicht in Ordnung, weil sein Zweck offenkundig Lohnabsenkung ist/war. Die Zusage für die Übernahme verpflichtet die Firma auch - wenn du sie denn beweisen kannst. Also eine Frage an die Standfestigkeit der Zeugen. Allerdings wirst du die die Stelle nicht wirklich erklagen können, doch eine ordentliche Abfindung sollte zu deiner Genugtuung doch drin sein. toi, toi, toi

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Ein Vertrag ist dazu da unterschrieben zu wenden damit er gilt. Daher ergibts sich das er vorher nicht gilt. Daher kann man auch keine Rechte ableiten wenn man immer wieder vertröstet wird.

Was bringt es sich jetzt nach Rechten zu erkundigen wenn man dann in der Probezeit rausfliegen kann.

K.

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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

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