Hallo!
Ich habe eine Frage zum Thema Arbeitsrecht.
Vorgestern hatte ich ein Bewerbungsgespräch bei einem Wettbewerber, wo mir meine zukünftige, mögliche Tätigkeit dargelegt wurde. Nach dem Gespräch bot man mir die Stelle direkt an und das man mir den Vertrag zuschicken würde.
Ich sagte, dass es sich gut anhöre und bestätigte mein Interesse mündlich mit der Angabe, dass meine Kündigungszeit 4 Wochen betrage. Meine Kündigung will ich somit zum 31.01 aussprechen.
Wie es im Leben jedoch so spielt, erklärte mir mein derzeitiger Arbeitgeber heute, dass neue Investitionen geschehen werden und die Firma wieder bergauf gehe. Den Arbeitsvertrag vom neuen Arbeitgeber habe ich heute natürlich zugemailt bekommen.
Der übersendete Standartvertrag ist absolut klärungsbedürftig, weil einige Sachen überhaupt nicht passen. Im Gespräch wurden außer dem Gehalt und Tätigkeit noch nichts geklärt.
Für mich ist es wichtig zu wissen, da ich eine mündliche Zusage gemacht habe, der Vertrag rechtsgültig ist?
Oder kann ich ohne Probleme bei der neuen Firma anrufen und mitteilen, dass ich mich gegen ihr Angebot entschieden habe? Denn ich würd jetzt nach reiflichen Überlegungen doch bei meinem alten Arbeitgeber bleiben.
Ich hoffe, es kann mir jemand helfen!
Arbeitsvertrag mündlich zugestimmt!
26. Januar 2010
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Frage vom 26. Januar 2010 | 18:33
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag mündlich zugestimmt!
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#1
Antwort vom 27. Januar 2010 | 02:03
Von
Status: Beginner (57 Beiträge, 9x hilfreich)
arbeitsverträge können auch mündlich geschlossen werden und entfalten rechtswirkung. sofern sich also beide parteien einig sind, braucht nichts unterschrieben oder auf papier gebracht werden.
anscheinend waren sich beide parteien hier jedoch NICHT einig, da vertragswesentliche bestandteile nicht im konsens standen. eine zusendung des arbeitsvertrags allein, begründet keinen zustandegekommenen arbeitsvertrag. es mangelt an der zustimmung. also besteht kein arbeitsverhältnis, das gekündigt werden muss.
-----------------
" "
#2
Antwort vom 27. Januar 2010 | 02:06
Von
Status: Unbeschreiblich (119582 Beiträge, 39745x hilfreich)
quote:
Ich sagte, dass es sich gut anhöre und bestätigte mein Interesse mündlich mit der Angabe, dass meine Kündigungszeit 4 Wochen betrage.
Hier wäre der genaue Wortlaut entscheidend.
Denn so liest es sich, als habe man erst einmal nur sein grundsätzliches Interesse bekundet, nicht jedoch schon einen Vertrag geschlossen.
Denn Grundgedanke eines jeden Vertrages sind übereinstimmende Willenserklärungen, dies
quote:
Der übersendete Standartvertrag ist absolut klärungsbedürftig, weil einige Sachen überhaupt nicht passen
liest sich nicht so ...
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