Hallo!
habe da mal eine Frage: Ich habe am Freitag 24. Januar meine mündliche Prüfung ( Ausbildung zum Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft ). Soweit ich weiß ist nach bestandener Prüfung die Ausbildung beendet. Meine Frage lautet nun wie es aus sieht, wenn ich am Montag den 27.Januar Arbeiten gehe. Ist dann ein Arbeitsvertrag zustande gekommen? ( hab ich mal so gehört bin mir aber nicht sicher! ). Zu wann könnte mich der Arbeitgeber dann kündigen?
Danke für die antworten
Arbeitsvertrag nach der Ausbildung!
10. Januar 2003
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Frage vom 10. Januar 2003 | 14:05
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag nach der Ausbildung!
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#1
Antwort vom 13. Februar 2003 | 00:18
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 9x hilfreich)
Hi
Bereite dich noch ein bischen auf die Prüfung vor
Selbst wenn am 27. ein Arbeitsverhältnis entsteht kann das dein Chef 6 Monate Kündigen und du hast dann keinen Kündigungsschutz weil du ja erst am 27.01 angefangen hast. Will dich dein Chef nicht übernhemen? Und was du da gehört hast gilt für befristete Arbeitsverträg!
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