Arbeitsvertrag nicht statische Vergütung

13. Mai 2025 Thema abonnieren
 Von 
go716377-28
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag nicht statische Vergütung

Hallo zusammen,

Ich habe eine Frage zu meinem neuen Arbeitsvertrag.

Bei dem Punkt Vergütung habe ich folgendes stehen:

Der Mitarbeiter erhält entsprechend seiner Tätigkeit einen Stundenlohn von brutto EUR XX,XX. Die Vergütung ist nicht statisch, sondern kann aufgrund der Fähigkeiten und des unternehmerischen Einsatzes jederzeit verändert werden. Darüber hinaus erhält der Mitarbeiter freiwillig, Weihnachtsgeld und je nach Jahresgewinn auch unterschiedlich hohe Tantiemen.

Ist diese Formulierung so rechtens und wie soll ich den zweiten Satz verstehen?
Kann mein AG mein Lohn jederzeit erhöhen / verringern?

Es handelt sich hierbei um einen Stundellohn mit einer 41h Woche.

Vielen Dank

Viele Grüße

-- Editiert von User am 13. Mai 2025 15:30




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39377 Beiträge, 6466x hilfreich)

Zitat (von go716377-28):
Ich habe eine Frage zu meinem neuen Arbeitsvertrag.
Hast du diesen Vertrag schon unterschrieben?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
go716377-28
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Hast du diesen Vertrag schon unterschrieben?


Nein ich habe den Vertrag noch nicht Unterschrieben.

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#3
 Von 
McGyver0815
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von go716377-28):
Ist diese Formulierung so rechtens und wie soll ich den zweiten Satz verstehen?
Kann mein AG mein Lohn jederzeit erhöhen / verringern?
Mir ist immer nie klar, warum man das nicht den AG fragt..

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#4
 Von 
go716377-28
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von McGyver0815):
Mir ist immer nie klar, warum man das nicht den AG fragt..


Da der AG alles sagen kann und ich die Meinung eines dritten einholen möchte

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39377 Beiträge, 6466x hilfreich)

Zitat (von go716377-28):
Nein ich habe den Vertrag noch nicht Unterschrieben.
Ich halte das für schwammig und glitschig wie nur was. Wenn die anderen Punkte ähnlich *flexibel* sind, würde ich von der Unterschrift abraten.

Interessant wäre aber, welcher Arbeitgeber sowas anbietet...für welche Vollzeittätigkeit

- Eine Stundenlohn-Tätigkeit verlangt idR keinen unternehmerischen Einsatz.
- Die Vergütung zum Stundenlohn hat zumindest während der Probezeit gleich zu bleiben.
- nicht statisch bedeutet --veränderbar---, also auch nach unten.
- Weihnachtsgeld vielleicht, Summe völlig frei
- Tantiemen vielleicht, Summe völlig frei

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41941 Beiträge, 14647x hilfreich)

Es gibt ja durchaus Arbeitsverträge, die einen festen Bestandteil haben und einen flexiblen. Oder andere variable Elemente. Letztlich muss das Entgelt berechenbar sein, im Minimum. Und das ist hier nicht der Fall. Der Arbeitgeber kann willkürlich die Höhe des Gehalts festlegen.
Selbst wenn man zu dem Ergebnis kommen sollte, dass diese "Regelungen" wirksam sind, so ist bei so viel möglicher Willkürlichkeit doch Streit vorprogrammiert. Finger weg!

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9628 Beiträge, 2038x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Finger weg!


Sehe ich genauso. Für mich ist das zu schwammig. Natürlich kann man über mehr Lohn reden, allerdings dann immer mit einer Änderung des Arbeitsvertrages oder eine schriftlichen Vereinbarung ...

Dass eben keine Untergrenze genannt wird, bzw dass aus der Formulierung nicht eindeutig hervorgeht, dass nicht weniger gezahlt werden kann, macht diesen Vertrag für mich zum No-Go

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#8
 Von 
ParagrafenCheck
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Guten Abend,

die Formulierung in deinem Vertrag wirkt auf den ersten Blick offen, ist aber tatsächlich kritisch zu sehen – vor allem, was den Satz „Die Vergütung ist nicht statisch…" betrifft.

So wie es da steht, könnte man meinen, dein Arbeitgeber könne den Lohn einseitig nach Belieben erhöhen oder senken – das ist so aber rechtlich nicht zulässig. Vergütungsabsprachen sind Vertragsbestandteile, und Änderungen dürfen nicht einseitig vorgenommen werden, sondern nur einvernehmlich, also mit deiner Zustimmung (§ 305c, § 307 BGB – Stichwort AGB-Kontrolle).

Eine Absenkung des Lohns „wegen weniger Einsatz" oder „mangelnder Fähigkeiten" wäre nur mit deiner Zustimmung oder über eine Änderungskündigung möglich – und das ist rechtlich anspruchsvoll.

Ich verstehe den Satz eher so, dass dein Arbeitgeber sich die Option offenhalten will, Gehaltserhöhungen (z. B. bei guter Leistung) flexibel zu gestalten – was an sich unproblematisch ist. Aber dass die Vergütung „jederzeit verändert werden kann", ist zu einseitig formuliert und wohl rechtlich unwirksam, soweit es um Kürzungen geht.

Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, sprich das nochmal beim Arbeitgeber an oder lass den Passus konkretisieren – z. B. dass „Änderungen nur im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen". Damit wärst du auf der sicheren Seite.

Viele Grüße
ParagrafenCheck

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#9
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5441 Beiträge, 1823x hilfreich)

Zitat (von ParagrafenCheck):
Ich verstehe den Satz eher so, dass dein Arbeitgeber sich die Option offenhalten will, Gehaltserhöhungen (z. B. bei guter Leistung) flexibel zu gestalten


Aber dazu muss er das doch nicht in den AV schreiben, sondern duerfte jederzeit einfach mehr bezahlen. Und in dem Fall wuerde ich das allenfalls in Zusammenhang mit einer Formulierung a la "... erwachsen dem MA aus einer hoeheren Verguetung keine Rechtsansprueche" erwarten, um klarzustellen, dass aus freiwilliger hoeherer Verguetung kein dauerhafter Anspruch auf diese erwaechst.

So wie das hier formuliert ist, ist doch klar, dass der AG sich gerade eine *niedrigere* Verguetung vorbehalten will.

Wie schon gesagt wurde - Finger weg! Auch wenn so eine Klausel nicht wirksam ist, ist schon jetzt abzusehen, dass es Probleme gibt, wegen derer man notfalls vor Gericht gehen muss.

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