Arbeitsvertrag nicht unterschreiben, trotzdem weiter arbeiten Konsequenzen?

13. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
HolzkopfBlaugelb
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 1x hilfreich)
Arbeitsvertrag nicht unterschreiben, trotzdem weiter arbeiten Konsequenzen?

Hallo,
ich habe einen Arbeitsvertrag angelehnt an den TVÖD. Dieser lief zum 30.06. aus, da befristet. Ich habe zum 01.07. einen neuen Arbeitsvertrag erhalten, weigere mich aber diesen zu unterschreiben, da er ebenfalls befristet ist.
Ich bin diesen Monat bislang ganz normal zur Arbeit gegangen. Nun hat mir meine Chefin mündlich mittgeteilt, dass ich den Vertrag bis Montag unterschreiben soll oder ich muss gehen, da kein Arbeitsverhältnis mehr besteht.

Unterschreiben kommt für mich nicht in Frage. Ich bin durchaus bereit zu gehen, bin jedoch der Meinung, dass ich dies rechtlich gesehen gar nicht so einfach machen kann. Oder?

Montag habe ich wieder ein Gespräch mit der Chefin. Wie verhalte ich mich am besten? Wenn sie mir nicht schriftlich oder vor Zeugen ein Arbeitsverbot / Betretungsverbot erteilt, sollte ich dann Dienstag weiter ganz normal zur Arbeit gehen? Ist die Chefin dazu überhaupt befugt? Ich arbeite bei einem großen Unternehmen mit mehreren Einrichtungen. Meine Chefin ist halt "nur" Einrichtungsleiterin, nicht Unternehmenschefin.

MfG

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nulliprinz
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Holzkopf,

da irrt die Chefin - wenn Du auch nur einen Tag nach dem Auslaufen Deines alten Vertrages wie gewohnt zur Arbeit erschienen bist und das unwidersprochen hingenommen wurde bist Du jetzt automatisch in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.

Sie bzw. ihre Erfüllungsgehilfen hätten Dich am 1. Juli auffordern müssen den neuen AV zu unterschreiben oder zu gehen. Nach fast zwei Wochen dürfte der Drops gelutscht sein. Das muß aber gf. ein Arbeitsgericht der Chfin erklären.

Viel Glück!

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#2
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von Nulliprinz):
da irrt die Chefin - wenn Du auch nur einen Tag nach dem Auslaufen Deines alten Vertrages wie gewohnt zur Arbeit erschienen bist und das unwidersprochen hingenommen wurde bist Du jetzt automatisch in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.


So einfach ist das nicht.

Ich verweise auf meine Antwort im Vorgänger Thread
https://www.123recht.de/forum_topic.asp?topic_id=598351

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119639 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von HolzkopfBlaugelb):
ich habe einen Arbeitsvertrag angelehnt an den TVÖD. Dieser lief zum 30.06. aus, da befristet. Ich habe zum 01.07. einen neuen Arbeitsvertrag erhalten, weigere mich aber diesen zu unterschreiben

Mach doch einfach in dem alten Beitrag zu dem Thema weiter statt dauernd neuen aufzumachen.



Zitat (von Nulliprinz):
wenn Du auch nur einen Tag nach dem Auslaufen Deines alten Vertrages wie gewohnt zur Arbeit erschienen bist und das unwidersprochen hingenommen wurde bist Du jetzt automatisch in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.

Das ist schlicht falsch - das ganze ist doch etwas komplexer.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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