Arbeitsvertrag nicht unterschreiben

27. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
schnucki4
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag nicht unterschreiben

Ich habe einem neuen Arbeitgeber per E-Mail zugesagt, dass ich die mir angebotene Stelle antrete. Jetzt hab ich den vom Arbeitgeber unterzeichneten Vertrag zur Gegenzeichnung erhalten, nur leider steht da ganz und gar nicht das drin, was in den Vorstellungsgesprächen besprochen worden war. Kann ich einfach den nicht unterzeichneten Vertrag zurückschicken? Sorgen macht mir nämlich die Klausel "Vertragsstrafe in Höhe einer regelmäßigen Bruttomonatsvergütung, wenn das Anstellungsverhältnis rechtswidrig nicht aufgenommen oder vertragswidrig vorzeitig beendet wird. Das gleiche gilt, wenn der Arbeitnehmer einen wichtigen Grund für diese Kündigung gesetzt hat. Der AG ist berechtigt, einen weitergehenden Schadenersatzanspruch geltend zu machen."

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Du hast ja unter anderen Bedingungen zugesagt. Ist halt blöd, dass du vermutlich wirklich nur zugesagt hast. Oder hast du in der Zusage nochmal die Bedingungen erwähnt unter denen du zusagst?
Wann solls denn losgehen? Hast du Zeugen für die vorherigen Absprachen (unter denen du angenommen hast)?

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#2
 Von 
jb
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 61x hilfreich)

>>Sorgen macht mir nämlich die Klausel Vertragsstrafe in Höhe einer regelmäßigen Bruttomonatsvergütung, wenn das Anstellungsverhältnis rechtswidrig nicht aufgenommen oder vertragswidrig vorzeitig beendet wird.<<

Sie haben also gar nicht vor, den Job anzutreten, wenn sich vorher etwas besseres findet oder ohne Grund fristlos zu kündigen, wenn Ihnen danach ist? Dann sollten Sie wirklich nicht unterschreiben...
M. E. handelt es sich um eine vollkommen normale Vertragsklausel, die ich in ähnlicher Form schon in vielen Verträgen gelöesen habe.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

jb hat da schon ganz richtig zu geschrieben, was wollen Sie denn?

Da die mündlichen Vereinbarungen von dem Vertragsinhalt abweichen und Sie deshalb kein Interesse mehr an dem Vertrag haben, ist das völlig okay.

Wie will denn der Arbeitgeber jemals vor dem Arbeitsgericht beweisen, dass er das mit Ihnen vereinbart hat, was in dem Vertrag steht?

Ich würde zur Absicherung schon einen erläutertenden Text der Rücksendung beifügen, wo drinsteht, wo der Vertrag von der Absprache abweicht.




-- Editiert von hamburgerin01 am 28.01.2008 00:51:11

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