Guten Abend zusammen,
ich hätte eine Frage. Mein Mann hat vor ein paar Wochen einen neuen Arbeitsvertrag abgeschlossen. Unterzeichner seitens Arbeitergeber war ein Prokurist. Dieser erhielt nun allerdings einen Aufhebungsvertrag und musste das Unternehmen verlassen. Mein Mann fragte den jetzigen Prokuristen, ob ein neuer Arbeitsvertrag mit seiner (bzw. einer) gültigen Unterschrift ausgestellt werden muss. Dieser verneinte dies. Ist das so korrekt, dass es keinen neuen Vertrag geben muss? Danke schon einmal für Eure/Ihre Antworten
-- Editier von DeNi123 am 15.09.2015 20:18
Arbeitsvertrag noch gültig?
15. September 2015
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Frage vom 15. September 2015 | 20:18
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 6x hilfreich)
Arbeitsvertrag noch gültig?
#1
Antwort vom 15. September 2015 | 20:58
Von
Status: Legende (19795 Beiträge, 7192x hilfreich)
Wenn der Prokurist damals zuständig war, gibt es keinen Grund, einen neuen AV mit dem heute Zuständigen abzuschließen. Wäre wirklich unpraktikabel, wenn alle Verträge immer aufs Neue ausgefertigt werden müssten, nur weil eine andere Nase dran ist.
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