Arbeitsvertrag rechtswidirg bzw. Arbeitsverhältnis rechtswidrig??

8. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
foxbase1
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 4x hilfreich)
Arbeitsvertrag rechtswidirg bzw. Arbeitsverhältnis rechtswidrig??

Hallo,
meine Freundin arbeitet bei einem Unternehmen, ähnlich der deutschen Post, als Kommissioniererin.

Sie arbeitet täglich von 15:00 - 01:00 Uhr.

Ihr Arbeitsvertrag ist allerdings ein Teilzeitvertrag für ca. 20h/Woche.

Wie kann das sein, dass sie immer schon als Vollzeitkraft beschäftigt war, aber nur einen Arbeitsvertrag für eine
Teilzeitbeschäftigung bekommen hat. Es stand ja niemals im Raum sie nur auf Teilzeit einzusetzen!!

Sie bekommt auch keinen Nachtzuschlag für die späte Arbeitszeit. Vorallem geht ihre tägliche Arbeitszeit seit Beginn der Arbeit bei ca. 10-11 Std.

Was meint ihr dazu?
Hätte sie ein Recht auf den Nachtzuschlag?

Könnt ihr mir ein Vorgehen empfehlen? Meine Freundin arbeitet dort seit über 1 Jahr und die lange Arbeitszeit macht sie ziemlich fertig!! Ihr gefällt zwar die Arbeit, aber die Arbeitszeiten sind einfach zum kotzen.

Bin für jeden Rat dankbar!!!

MfG

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

1. In Arbeitsvertrag schauen was dort zu Überstunden und Mehrarbeit steht.

2. Betriebsrat fragen

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#2
 Von 
foxbase1
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,
einen Betriebsrat gibt es nicht.

Der Vertrag ist ein lumpiges Din A4 Blatt, ohne Firmenlogo oder derartige Dinge.

Es steht drin:
"Status: Mitarbeiterin in Teilzeit ca. 20h / Woche
Tätigkeit: Kommissioniererin

Mit der vereinbarten Vergütung sind sämtliche Dienstleistungen abgegolten."

Warum stellt diese Firma jemanden Vollzeit ein, vergibt aber dann nur einen Teilzeitvertrag?

Spart sich die Firma dadurch Geld?

Sind Nachtzuschläge ab einer gewissen Uhrzeit gesetzlich geregelt?

Es kann doch nicht sein, dass Sie jeden Tag 10-11 Std. arbeiten muss, ohne dass sich die Firma bemühen muss, eine geregelte Arbeitszeit (8 Std.) zu schaffen!?

Danke und Gruß

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#3
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@foxbase

wie werden die soz.versicherungsabgaben geregelt? werden die aufgrund der vollzeitbeschäftigung erbracht?
wichtig ist eine korrektur des vertrages im bezug auf mögliche arbeitslosigkeit.
da sie 'nur' teilzeit beschäftigt ist, bekäme sie auch nur teilzeit alg1

sunbee

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#4
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Die Nachtarbeitszeiten sind ganz klar geregelt und müssen gezahlt werden.Allerdings
steht dem Arbeitgeber es frei, für die geleisteten Nachtarbeitsstunden entweder einen Ausgleich in Geld oder eben in Freizeit zu geben.Als AN hat man kein Wahlrecht, man muss die Entscheidung vom AG also hinnehmen.Auch wenn im Arbeitsvertrag steht mit dem Lohn oder Gehalt ist alles abgegolten, zählt der Zuschlag nur als gezahlt wenn auf dem Lohnzettel ganz klar ersichtlich ist, was dein normaler Lohn und was die Zuschläge sind.Ist das nicht der Fall, sind keine Zuschläge gezahlt worden.
Nachtarbeit ist dann für Dich also 23.00 Uhr bis um 1.00 Uhr in der Nacht.Also 2 h pro Arbeitstag, somit bist Du noch kein Nachtarbeitnehmer, dem steht ein Zuschlag von 25-30 % zu.Wer an mehr als an 42 Tagen in Jahr mehr als 2 h täglich in der Nacht ist dieser Zuschlag zu gewähren.Aber 20 % kannst Du immer noch fordern.Nachtschichtzuschläge können für 2 Jahre zurück eingefordert werden, ein AG der diese Zuschläge nicht zahlt,betrügt die Sozialversicherungsträger, da du diese Beiträge zahlen mußt nachdem was Dir rechtlich zusteht und nicht nachdem was der AG Dir zahlt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
jejues
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo,
Schnellstens auf dieser Seite einen Anwalt anfragen. Erstens dürfte es sich auf Grund der andauernden Vollzeittätigkeit eindeutig um eine Vollzeitbeschäftigung handeln. Hier sind arbeitnehmerseitig entsprechende Abgaben für die Rente etc. wichtig.
Zweitens solltet Ihr zur Sicherung der Rechte Deiner Freundin umgehend handeln, um eine eventuelle Verjährung von einzelnen Ansprüchen zu vermeiden.
Einen -eventuell allgemeinverbindlichen- Tarifvertrag müßte es auch nach meinem Dafürhalten in dieser Firma geben. Hier ist zu bemerken, dass sich der Arbeitgeber nur dann auf diesen Tarifvertrag berufen kann, wenn er den Arbeitnehmern einen ungehinderten, unkontrolierten Zugang und Einsichtnahem in diesen TV gewährt. Ist in dieser Firma offensichtlich nicht der Fall. Entsprechend hat Deine Freundin noch alle Ansprüche aus diesem TV.
Dennoch bleibt Euch tatsächlich eines nicht erspart: Schnellstens Kontakt zu einem -möglichst-Fachanwalt für Arbeitsrecht zu suchen. Dafür alles Gute !

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
foxbase1
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 4x hilfreich)

Also erstmal vielen Dank für eure Unterstützung!!!
Habe hier 2 Gehaltsabrechnungen: 1 vom Dezember 2007 und 1 vom April 2007.

http://home.arcor.de/foxbase2/Gehaltsabrechnungen.pdf

Ich kenn mich nicht aus, bzgl. Prozentsätzen der Sozialabgaben etc.

Wo bekomme ich Infos bzgl. eines Tarifvertrags ohne die Leute in der Firma ansprechen zu müßen?? Meine Freundin wird den Job in ein paar Monaten wechseln, allerdings werden die Leute in ihrer Firma nicht gut darauf reagieren, wenn sie plötzlich den Tarifvertrag sehen möchte. Und sie will sich die Zeit nicht noch schlimmer machen als sie schon ist.

Freue mich von euch zu hören!! ;)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Info über Tarifverträge gibts bei verdi (zumindest an Mitglieder).

Ausrechnen, was an Abgaben vom Brutto abgeht, kannst du mit http://www.nettolohn.de/

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
foxbase1
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank für den Link!!

Ich werde mich nun bemühen, schnellstens Einsicht in den Tarifvertrag zu bekommen. Ich denke nicht dass meine Freundin Mitglied bei verdi ist.

Ich kenne mich nicht wirklich aus, wo man noch diesen Tarifvertrag einsehen könnte?!

Bin für jede Hilfe dankbar!!

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Was besonders stutzig macht ist die Lohnart 344 "Kommissionierung" in der Abrechnung.

Das sind rund 140 Stunden pro Monat. Das würde einen 6 Stunden-Tag, also bei 5 Werktagen in der Woche einen 30-Stunden-Job nahelegen.
Offiziell ist es doch einer 20er.

Wenn es keinen Tarifvertrag gibt, sind noch jede Menge Stunden nachzuzahlen.
Erstmal Tarifvertrag gucken.
Wenn da keine Klarheit. Dann schnell zum Anwalt, der das genau berechnen kann.

Sieht - ohne Tarifvertrag - wie Unterschlagung seitens der Firma aus.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
foxbase1
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 4x hilfreich)

Also es ist so, dass sie bei anderen Gehaltsabrechnungen etwa 205 Stunden Kommissionierung drin stehen hat. Da sie nur als Teilzeitkraft angemeldet ist, rutscht sie dadurch scheinbar in eine neue Lohnsteuerklasse. Sie bekommt dadurch nur etwa 60 Euro mehr im Monat, obwohl sie dann ca. 50 Stunden mehr arbeiten muss.

Sie hat mir irgendwann mal gesagt, dass die Firma irgendwie anders angemeldet ist, und dadurch können die die Leute so beschäftigen.
Kann das sein??

Ich finde das eine absolute Frechheit!!

Habe einen Tarifvertrag gefunden, allerdings kann ich persönlich keine Informationen zu diesem Fall herauslesen :( !

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

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