Hallo habe folgende Situation:
habe am 18.01.2012 bei einer leihfirma unterschrieben. Hätte aber jetzt einen neuen Arbeitergeber wo ich hin möchte und ab 2. April anfangen soll.
So im Vertrag der Leiharbeitsfirma steht bei Kündigung:
Der Arbeitnehmer kann innerhalb der ersten 4 wochen innerhalb 2 Arbeitstagen kündigen. Von der 5. Woche bis ende zum 2. Monat innerhalb 7 tagen. Ab dem 3. Monat gilt 14 tage kündigungs frist.
hab heute 21.3.2012 die kündigung zum 1. april abgeschickt per einschreiben.
Meine Frage ist zählen für mich 7 tage oder 14 tage kündigungsrecht???
weil für mich wäre von 18.1 bis 18.2 genau 1 monat..dan 18.2. bis 18.3. der zweite monat und der 3. monat erst ab 18.4???
andersrum gesaggt sind 63 tage seit dem 18.01 vergangen was 9 wochen sind und erst nach 12 wochen muss ich 14 tage kündigen???
Frage mich nur weil ein kumpel sagt ich habe 3 monate überschriten weil januar.februar..märz..3 monate sind???
Danke schonmal für eure hilfe
gruss
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Arbeitsvertrag richtig gekündigt??
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Bis Ende des 2. Monats ist nach meinem Verständnis der 17.03. gewesen. Ab dem 18.03. beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen.
quote:
Ab dem 3. Monat
Ab dem 3. Monat ist eben nicht nach dem 3. Monat.
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hmm ja bis ende des 2. monats....
aber von 18.1 bis 18.3. sind doch 2 monate? fur mich gesehen ist der 2. monat noch nicht gendet weil ab 18.4. sind doch erst 3 monate odeer bin ich zu dumm zu rechnen ~~
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ok verstehe jetz bis wann muss ich dann kundigen wenn ich die kundigung morgen neu schreibe ?
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danke und steht mir sowas zu wenn ich in der kundigung schreibe "hiermit kundige ich zum 5.4. jedoch mochte ich meine verbliebenen urlaubstage bzw uberstunden nutzen und somi ist mein letzter arbeitstag der 1.4....?
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hmm aber ich hab ab dem 31.3. eine hohere berufliche qualifikation kan man damit nichts machen um fruher raus zu kommen ?
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hmm da fallt mir noch was ein, ich hab ein 25 stunden die woche vertrag, arbeite aber so 32-35 also
a)bin ich nicht verpflichtet jeden tag arbeiten zu gehen und
b) hab ich recht die letzen tage uberstunden frei zu nehmen?
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