Arbeitsvertrag und Abmahnung

22. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
satori-karlsruhe
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag und Abmahnung

Hallo Zusammen,
ich bin 24 Jahr alt und mache mir langsam Sorgen um meinen Job. Leider bin ich wegen dem ein oder anderen Fehlverhalten aufgefallen und fürchte nun um meine Stelle.

Mein befristeter Arbeitvertrag welcher nach der Probezeit bis zum 31.Dezember 2009 ging ist abgelaufen, ich habe bisher noch keinen Folgevertrag erhalten, bin jedoch immer noch angestellt und arbeite ganz normal weiter, bekomme auch regelmäßig mein Gehalt. Es sind mittlerweile fast 2 Monate indenen ich ohne Arbeitsvertrag in der Firma tätig bin.

Ich habe mich erkundigt und mir wurde gesagt dass ich mich nun in einem unbefristeten AV befinde, da mein AG mir bis zum 31.12.09 den Folgevertrag wenn auch befristet hätte vorlegen müssen. Ist dies Korrekt?

Zum anderen möchte ich gerne wissen wie es sich bei Abmahnungen verhält. Ich habe seit meiner Einstellung im April 2009 3 Abmahnung wegen 3 Unterschiedlichen Fehlverhalten erhalten und unterschrieben. Unentschuldigtes Verspäten detailliert in Datum mit Soll/Ist Uhrzeit. Unentschuldigtes fehlen, in Form von Zeitraum von - bis, sowie verspätiete Anzeige über Arbeitsunfähigkeit ebenfalls mit Angabe eines Datums.

Hier noch einmal Konkret meine Fragen:
1. Befinde ich mich auf Grund der oben genannten Situation in einem unbefristeten AV oder nicht?

2. Was kann ich tun wenn meinem Chef "einfallen" sollte dass ich nun doch einen Befristeten Vertrag Rückwirkend zum 31.12.2009 unterschreiben soll?

3. Muss ich mir bei meinen Abmahnungen große Sorgen machen, was muss folgen bevor ich gekündigt werden kann.

4. Welche Sicherheiten bzw. Vorteile bringen eine unbefristete Beschäftigung mit sich? Außer natürlich dass nicht geklärt ist wie lange ich im Unternehmen angestellt bin?

Sonstige Tipps?

Ich danke im Voraus.

-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Zu 1:

Nach TzBFG § 15 Absatz 5 gilt:

quote:
Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt.


Damit dürfte es sich nun um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis handeln.


Zu 2.:
Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen beim Arbeitsgericht erheben.

zu 3.:
Da das abgemahnte Verhalten steuerungsfähig ist, sollten Sie in Zukunft - insbesondere in den nächsten 2 Jahren - sich nichts in dieser Richtung erneut zu Schulde kommen lassen! Hierbei sind die 2 Jahre kein absoluter Wert, Arbeitsgerichte können von Fall zu Fall von andere Zeiten ausgehen. 2 Jahre ist dort ein Richtwert. Evtl. könnte bei den leichten Vergehen von geringeren Zeiten ausgehen, aber das entscheidet im Zweifelsfall ein Richter und diesem Risiko sollte man sich nicht aussetzen.


zu 4.

Bei mehr als 10 Beschäftigten im Betrieb gilt das Kündigungsschutzgesetz. Damit haben Sie eine erhöhte Sicherheit das Beschäftigungsverhältnis zu behalten, insbesondere je länger Sie im Betrieb beschäftigt sind. Verhaltensbedingte Kündigungen sind jedoch auch dort möglich!



-----------------
"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

1- ja
2- die befristung eines av muss schriftlich vereinbart sein, bevor der vertrag in kraft tritt. rückwirkend isss nich.
3- eine abmahnung ist schon eine ernste sache im wiederholungsfall kann der ag darauf zurück greifen und kündigen. aber du bist ja wohl nicht zwanghaft in deinem verhalten, oder ... auf der habenseite hast du aber, dass dein ag dich trotz der abmahnungen über die befristung hinaus beschäftigt.
4- die hauptsicherheit eines unbefristeten vertrages dürfte vor allem darin liegen, dass man sich nicht ständig sorgen muss, ob es anschlussverträge gibt, sei es in der firma, sei es woanders. aber das ist wohl auch einstellungssache - es gibt leute, die eine festanstellung überhaupt nicht erstrebenswert finden.

-----------------
"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
satori-karlsruhe
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Zusammen,

ich habe noch ein paar Infos die ich hinzufügen möchte. Jetzt wirds langsam haarig für mich. Ich habe herausgefunden, dass man hinter meinem Rücken einen Ersatz für meine Position sucht. Da ich neben meinem Vorgesetzten der einzige bin der die Tätigkeit ausüben kann suchen die nun einen mit berufserfahrung. Ich selbst habe erfahren dass ich ab April nicht mehr das sein soll (wie ich an die Information gekommen bin kann ich nicht sagen da dies leider zur fristlosen kündigung führen würde).

Wie soll ich mich nun eurer Meinung nach verhalten? Ich lasse mir jetzt natürlich nichts mehr zu schulden kommen versteht sich.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.249 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen