Hallo,
ich habe als Student bei einer sehr bekannte Pizzaria in Düsseldorf gearbeitet und zwar ein Monat lang. Als ich mit der Arbeit begonnen habe (17.05.2013), hatte ich meine Unterlagen ( Immmatrikulationsbescheinigung, Krankenkassenachweiss,etc) an der Storeleiter gegeben und er hatte mir gesagt, dass diese vollständig sind und ich konnte sofort mit der Arbeit anfangen auch wenn der Arbeitsvertrag später fertig gestellt werden soll.
Als ich am 14.06.13 zur Arbeit erschien, hieß es ich darf ohne Vertrag nicht arbeiten und bei der Bearbeitung meiner Bewerbungsunterlagen hätte die Personalabteilung festgestellt, dass ich Privatversichert bin und die Pizerria arbeitet nicht mit Privatversicherung zusammen, weil sie angeblich schlechte Erfahrung mit diese haben. Ich fand dieses Argument unsörieus, denn ich glaube nicht dass es zweiklasse Versicherung in Deutschland gibt.
Nachdem ich versucht habe, direkt mit der Personalabteilung diese amerikanische Pizzeria ins Gespräch zu kommen. Informierte mich der Storeleiter, dass das mit der Privatversicherung war Ihrer Fehler und alles in Ordnung.
Der Storeleiter soll sich bei mir melden, sobald die Personalabteilung meinen Arbeitsvertrag fertig gestellt habe, so dass ich die bisher geleisteten Arbeitsstunden am 10.07.13 auf meinem Bankkonto ausgezahlt bekomme. Wir sind heute den 16.07.2013 und ich habe vom Storeleiter nichts gehört, obwohl ich ihn mehrmals angerufen habe, geht er nicht ans Telefon. Anscheinend ist es so bei dieser Pizzeria dass so lange man keinen Arbeitsvertrag hat, kann man seinen Lohn
nicht bekommen.
Ich habe als Beweiss dafür, dass ich bei dieser Pizzeria gearbeitet habe, meine Arbeitsklamotte mit einem Schild auf meinem Namen, in Ihrem System hatte ich ein bestimmter Name. Es gibt viele Kamera, die mich während der Arbeit im Store gefilmt haben.iIch habe die Telefonnummer des Storeleiters.
Ich weiss jetzt nicht was ich tun soll..
viele Grüße
Colonnel2013
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Arbeitsvertrag und Lohn
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Für das Bestehen eines wirksamen Arbeitsverhältnisses braucht man keinen schriftlichen Arbeitsvertrag. Da Sie in der Pizzeria gearbeitet haben, besteht also ein Arbeitsverhältnis.
Da wohl auch keine schriftliche Kündigung erfolgt ist und kein Aufhebungsvertrag schriftlich geschlossen wurde, besteht dieses Arbeitsverhältnis weiter fort.
Vor diesem Hintergrund haben Sie ersteinmal Anspruch auf den Lohn, für die Zeit in der Sie tatsächlich dort gearbeitet haben. Dann könnten Sie evtl. für die Zwischenzeit bis jetzt Verzuglohnansprüche haben. Dafür stehen meines Erachtens die Aussichten auch nicht schlecht, weil der AG Sie letzten Endes mehr oder weniger nach Hause geschickt hat und man sich wieder melden wollte. Probleme könnte es allenfalls dahingehend geben, welche Stundenanzahl mit Ihnen vereinbart war.
Wenn der AG nicht freiwillig zahlt, dann gehen Sie zum Arbeitsgericht. Auf der Rechtsantragsstelle wird man Ihnen helfen, eine Zahlungsklage gegen den AG zu formulieren.
Hallo,
der Storeleiter wollte mich einen Studentenvertrag auf 450€ Baisis anbieten. So kann ich mindestens 3 Mal die Woche arbeiten (8 Stunden am Tag).
viele Grüße
Colonnel2013
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Bei Studentenverträgen und geringfügig Beschäftigten fällt doch eh keine Krankenkasse an bzw. die Beiträge werden pauschal an die Knappschaft abgeführt.
wirdwerden
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Der erste Schritt wäre, dass Sie genau dokumentieren, wann Sie wie lange gearbeitet haben. Damit können Sie sich dann an das Arbeitsgericht wenden.
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Hallo,
ich möchte gerne zum Arbeitsgericht weiss aber nicht wie ich vorgehen muss... was ich brauche, wo ich hin muss ( ich wohne in Düsseldorf-Nord), wie lange die Prozedure dauern kann und was sind die Erfolgschance.. Als Student kann ich mich nicht jeder Anwalt leisten.
Viele Grüße
Colonnel
Also zum Arbeitsgericht kann man auch ohne RA. Ich habe ja bereits auf die Rechtsantragsstelle beim Arbeitsgericht hingewiesen. Bei einer Pizzaria in Düsseldorf ist auch das Arbeitsgericht Düsseldorf zuständig. Einfach über die Homepage des Arbeitsgerichts mal informieren.
In der Rechtsantragsstelle wird die Klage dann zu Protokoll aufgenommen. Man ist dort auch bei den Formulierungen behilflich. Dort findet aber keine Rechtsberatung statt.
Wenn Sie auf Zahlung klagen wollen, müssen Sie vorher den Anspruch ausrechnen, den Sie geltend machen wollen. Für tatsächlich geleistete Arbeit wären es die Stunden multipliziert mit dem sich ergebenden Stundenlohn.
Sie hatten in einem anderen Beispiel etwas geschrieben von einer Anstellung auf 450,00 € Basis mit 3 Tagen á 8 Stunden. Das wären dann im Monat durchschnittlich 103,92 Stunden. Das wäre dann ein Stundenlohn unter 5,00 €.
In NRW ist jedoch der Entgelttarifvertrag für das Hotel und Gaststättengewerbe überwiegend für allgemeinverbindlich erklärt worden. Von daher muss der AG mindestens den Lohn aus dem TV zahlen. Ein Pizzafahrer würde in Tarifgruppe 1 gemäß § 4 des TV fallen. Im Hotel- und Gaststättengewerbe berufsunkundige erhalten gemäß § 3 Ziffer 6 des TV in den ersten 3 Monaten der Beschäftung lediglich 88 % der TG 1. Für eine Vollzeitstelle wären es mithin 1.241,68 € bis 31.08.2013, danach dann 1.264,56 €. Eine Vollzeitstelle umfasst 169 Monatsstunden. Es ergeben sich damit Stundenlöhne von 7,34 € bis 31.08.2013 und danach 7,48 €.
Also die tatsächlich gearbeiteten Stunden mit 7,34 € multiplizieren und dann haben Sie Ihren Lohn für die tatsächlich geleistete Arbeit.
Dann könnten Sie natürlich auch noch Verzugslohn versuchen geltend zu machen. Das wären dann die vereinbarten Stunden, die tatsächlich nicht gearbeitet werden konnten, weil der AG sie nach Hause geschickt hat, multipliziert erstmal mit 7,34 €. Im Hinblick auf den Verzugslohn könnte es Beweisschwierigkeiten geben. Versuchen kann man es aber mal, weil im Gütetermin kann man die Klage immer noch ohne Entstehung von Kosten zurück nehmen. Vielleicht gibt es aber auch einen Vergleich über alles.
quote:
Da Sie in der Pizzeria gearbeitet haben, besteht also ein Arbeitsverhältnis.
Sehe ich hier als einziger ein gewisse Beweisnot beim TE oder bin ich da zu pingelig?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Hallo zusammen!! Danke für alle Reaktionen, diese wurden mir für eine große Hilfe.
Meine Klage ist tatsächlich bei der Rechtsantragsstelle zum Protokoll aufgenommen worden. Die Klage sollte an die Pizzeria zugeschickt werden. Ich habe einen Termin beim Arbeitsgericht bekommen für den Fall, dass sich die Pizzeria bei mir zwischendurch nicht melden. Mir wurde auch gesagt, dass ich beim Termin kein Anwalt brauche... aber ich weiss nicht was an dem Tag passieren soll und wie ich reagieren soll.
LG
Colonnel2013
"an dem Tag" wird eine Güteverhandlung stattfinden
der Richter wird sich anschauen, was anliegt und darauf hinarbeiten, daß ein Vergleich zustandekommt,
also daß du dich mit deinem Kontrahenten irgendwie einigst
er wird den Vertreter deines AG fragen, ob irgendein Vergleichsangebot in Frage kommt,
er wird dich fragen, ob du es animmst, falls eines angeboten wird,
dann wird halt noch etwas geschachert
gelingt dies nicht, wird es einen zweiten Termin geben,
bei dem im Endeffekt - fall immer noch keine Einigung zustandekommt - vom Richter ein Urteil gesprochen wird
es ist anzuraten, sich zu einigen............
also nach dem Motto - ich will Summe x und dann Schwamm drüber
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"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"
Ich hatte vor einem Jahr ebenfalls dieses Problem.
Und leider war es ebenfalls außergerichtlich nicht möglich auf einen Nenner zu kommen.
Sowas finde ich immer Schade, da man ja eigentlich nicht unbedingt unnötig Stress braucht!
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"Wo man am meisten drauf erpicht, gerade das bekommt man nicht.
- Wilhelm Busch"
Hallo Zussamen,
ich habe einen Urteil des Arbeitsgericht zu meinem Gusten erhalten und frage mich jetzt was ich tun kann, um das Unternehmen zur Zahlung des Geldes zu zwingen.
LG
Colonnel
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