Arbeitsvertrag und neues Jobangebot, DRINGEND

18. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
Nadine1985
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)
Arbeitsvertrag und neues Jobangebot, DRINGEND

Hallo Ihr!

Ich frage für meinen Freund:

Er ist seit 1.8.06 in einer Festanstellung bei einem Taxiunternehmen. Allerdings hat es bis heute den vereinbarten Arbeitsvertrag trotz mehrmaliger aufforderung seinerseits NICHT erhalten.

Vereinbart war: Zahlungen jeden 1. des folgemonats.

Er verdient ca 1100€ netto.

Nun ist es aber so, das der Chef NIE pünktlich zahlt. Mal kommt das Geld am 15. mal aber auch erst am 25. des Monats.

Es gibt eigentlich keinen Tag, an dem nicht irgendeine Mahnung ins Haus kommt, da die ganzen sachen ja nicht pünktlich vom Konto abgebucht werden können. Es sind immer die Mahngebühren, Rücklastschriftgebühren, die mein Freund draufzahlen muss, da der Chef so eine tolle Zahlungsmoral hat.

So: Mein Freund sucht schon seid längerem einen anderen Job, nun sieht es so aus, als ob er bald einen anderen, besser bezahlten Job als Kraftfahrer bekommen kann!

Nun unsere Frage: MUSS er eine Kündigungsfrist bei seinem jetzigen Arbeitgeber einhalten? Weil es gibt ja auch KEINEN Arbeitsvertrag!

Wieviel Tage Urlaub würden Ihm dann noch zustehen?

Ich hoffe, Ihr könnt uns ein wenig helfen, denn so wie es aussieht, könnte er nächste Woche schon dort anfangen! Hat morgen dort in der Firma ein Vorstellungsgespräch!

Lieben Gruss, Nadine

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 655x hilfreich)

Auch mündliche geschlossene Arbeitsverträge sind vollgültige Arbeitsverträge!
Die gesetzlichen Kündigugnsfristen finden Sie im BGB unter Arbeitsrecht §622.

Ihr AG muss Ihnen spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Arbeitsbeginn einen Arbeitsvertrag aushändigen, es sei denn, es handelt sich um eine vorübergehende Aushilfstätigkeit

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2012x hilfreich)

... * Weil es gibt ja auch KEINEN Arbeitsvertrag! *

... hallo nadine - es ist doch offenkundig widersprüchlich zu sagen, es gebe keinen arbeitsvertrag in blick auf die kündigungsfristen, aber dann doch urlaub haben zu wollen (auf welcher grundlage denn, wenn es keinen vertrag geben soll?).

also: es gibt einen arbeitsvertrag, wenn auch nicht schriftlich fixiert.
die kündigung aber muss schriftlich sein! kündigungsfristen vmtl. nach bgb.

-- Editiert von blaubär49 am 18.04.2007 11:05:52

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#3
 Von 
Nadine1985
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)

@ murgab

Mein Freund Arbeitet dort seit dem 1.8.06. Also NICHT als Aushilfe. Er ist in einer Festanstellung.

@ blaubär49


Heisst es also, wenn er den Job morgen bekommt, soll er auf seinen Urlaub "verzichten" und kann somit direkt dort anfangen? Ich denke, das würde es auch noch in Kauf nehmen.

Es ist eine sehr verzwickte Situation, schade nur, das man seinem jetzigen Arbeitgeber nicht kann, wegen der unpünktlichen Zahlungen! Sowas ist nicht Fair. Es gibt in der Firma Personen, die warten auf ! 5 ! Monatsgehälter.

Können Sie mir weiterhelfen? Er würde ja dort weiterhin beschäftigt bleiben, wenn die Zahlungen pünktlich erfolgen würden.

Lieben Gruss, Nadine

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#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2337x hilfreich)

quote:
Heisst es also, wenn er den Job morgen bekommt, soll er auf seinen Urlaub verzichten und kann somit direkt dort anfangen?


Hallo, nö das heißt es nicht.

Er kann weder eigenmächtig Urlaub nehmen, noch kann er während des Urlaubs woanders einfach arbeiten. Und dass andere Mitarbeiter bereits 5 Monate auf ihren Lohn warten ist keine Begründung für deinen Freund, auf die er sich berufen kann.

Hat er den AG mal gemahnt wegen der unpünktlichen Zahlungen?

MfG

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#5
 Von 
Eidechse
Status:
Schlichter
(7010 Beiträge, 3931x hilfreich)

Wie bereits die anderen Forenmitlgieder mitgeteilt haben, gilt für Deinen Freund die Kündigungsfrist aus § 622 BGB . Genau gesagt aus § 622 I BGB : d.h. 4 Wochen zum 15. eines Montas oder zum Monatsende. Wenn ich mich jetzt nicht völlig verrechnet habe, dann ist die Kündigungsfrist für den 15.05. um einen Tag überschritten, so dass nur noch zum 31.05. gekündigt werden könnte.

Der Urlaub wird Deinem Freund dann auch nicht weiter helfen. So viel Urlaub, als dass die Kündigungsfrist überbrückt werden könnte, hat er nämlich gar nicht. Zumal das Problem besteht, ob man während des Urlaubs überhaupt für einen andere AG arbeiten darf.

Damit Dein Freund möglichst sofort und ordnungsgemäß aus dem Arbeitsverhältnis rauskommt, bleiben eigentlich nur noch die zwei Wege. Nämlich zum einen ein Aufhebungsvertrag und zum anderen vielleicht eine fristlose Kündigung. Allerdings braucht man für die fristlose Kündigung einen wichtigen Grund. Fraglich ist, ob die wechselnden Zahlungstermine des AG ausreichen, um den wichtigen Grund zu begründen. Zumal es schwer sein wird zu beweisen, dass die Zahlung des Lohns zum 1. des Folgemonats vereinbart war, wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt.

Als letztes bliebe dann allenfalls die nicht ganz rechtlich saubere Möglichkeit, einfach nicht mehr zur Arbeit zu erscheinen (ggf. nach vorheriger Kündigung). Der AG könnte dann zwar Schadenersatzansprüche gegen Deinen Freund geltend machen (z.B. wegen Einstellung einer zusätzlichen Aushilfe), aber da muss Dein Freund abwägen, ob er dieses Risiko eingehen will.

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#6
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 154x hilfreich)

Sobald eine Zusage da ist, sofort bei der alten Firma fristgerecht kündigen und ggfs. offene Gehaltszahlungen schriftlich einfordern. Nicht vergessen eine Frist zu setzen.

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