Arbeitsvertrag vereinbarte Tätigkeit u.Erweiterung

4. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
bankosi
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 56x hilfreich)
Arbeitsvertrag vereinbarte Tätigkeit u.Erweiterung

Hallo,

nach meinem Hochschulabschluss habe ich einen Job angenommen um relativ schnell praktische Erfahrung sammeln zu können.

In meinem Arbeitsvertrag steht die Position SAP-Berater ohne weitere Details. Mein Arbeitgeber sieht das nun so, dass mit dieser Beschreibung alle Tätigkeiten eines SAP-Beraters abgedeckt sind.

D.h. obwohl die Anforderungen je SAP-Modul und System sehr unterschiedlich sind, ist laut meinem AG mit dem vereinbarten Gehalt und Position JEDE Tätigkeit im SAP-Umfeld abgedeckt, die unser Unternehmen anbietet.

Sehe ich das falsch wenn dem nicht so ist?

In meinem Arbeitsvertrag steht die Klausel von "anderen zumutbaren Tätigkeiten", doch da die SAP-Software dermaßen unterschiedlich ist, kann ich nicht "vieles" gleichzeitig abdecken.

"Andere zumutbare Tätigkeiten" sollten nach meinem Wissen gleichwertig sein?

Da die Tätigkeiten und Anforderungen im SAP-Umfeld sehr unterschiedlich, kann ich doch davon ausgehen, dass hier keine Gleichwertigkeit vorliegt wenn der Arbeitgeber sagt es sei mit meiner Position jede Tätigkeit abgedeckt?

Danke für eure Antworten.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Dass es zumutbar ist, heisst noch lange nicht dass du dich in jedem Modul gleichermaßen auskennen musst. Eine Einarbeitungszeit in ein neues Modul wird er gewiss zugestehen. Wenn dem so ist, wo liegt dann das Problem?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
bankosi
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 56x hilfreich)

quote:
Eine Einarbeitungszeit in ein neues Modul wird er gewiss zugestehen. Wenn dem so ist, wo liegt dann das Problem?


Mit der Einarbeitung ist es nicht getan. Je Modul ist jahrelange Erfahrung/Projekterfahrung notwendig. Meist min. 3 Jahre um behautpen zu können man könne Erfahrung in diesem Modul vorweisen.

Wenn man behaupten kann man hätte sehr gute Erfahrungen in einem (!) Modul, lehnt man sich schon sehr sehr weit aus dem Fenster.

Mein AG geht davon aus, dass ich mich da irgendwie einarbeite und die Probleme löse. Weiterbildungen o.ä. werden nicht bezahlt.

Für zusätzliche Verantworung, Inhalte ist der Arbeitgeber nicht bereit zu zahlen. Diese zusätzlichen vom AG gewünschten Tätigkeiten (die mit der Bezeichnung SAP-Berater abgegolten sein sollen) gelten für mich nicht als "zumutbar".

Zusätzliche Info, irgendwie ist mein letzter Beitrag zum Thema "Erweiterung" (wie im Header erwähnt) nicht angezeigt worden bzw. habe ich diesen evtl. versehentlich gelöscht.

Der AG führt Reorganisationen durch. Mein Arbeitsvertrag soll in allen Punkten identisch bleiben, ausser für das Gehalt. Hier soll ich einen Vereinbarung unterschreiben, mit der ich vom Gehalt als "IT-Supporter" (so steht das da) eingestuft werde. Soll aber die Tätigkeit, wie im Vertrag verbleibend, eines SAP-Beraters durchführen. IT-Supporter wird deutlich schlechter bezahlt.

Also zusätzliches Problem: alter Job, Bezahlung aber schlechter.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Wenn man behaupten kann man hätte sehr gute Erfahrungen in einem (!) Modul, lehnt man sich schon sehr sehr weit aus dem Fenster.

Dann behaupten sie das nicht.

quote:
Mein AG geht davon aus, dass ich mich da irgendwie einarbeite und die Probleme löse. Weiterbildungen o.ä. werden nicht bezahlt.

Dann kann er Ihnen das nicht als Negativ-Merkmal auslegen.
Wer im IT-Bereich davon ausgeht, Erfahrung wird nebenbei gesammelt ohne dass man auch etwas in Ausbildung investiert, der hat als Arbeitgeber versagt. Soweit meine Meinung.

Zum zeitpunkt, als sie als SAP-Berater eingestellt wurden, war dem Arbeitgeber ihre Qualifikation bekannt und vor allem die fehlende jahrelange Erfahrung. Wenn er sie nicht als qualifiziert sieht und Ihnen auch keinerlei Fortbildung zugesteht, hätte er sie nicht einstellen sollen.

Das Problem, dass ich hier sehe: Natürlich sind sie nicht ausreichend qualifiziert, wenn ihr Arbeitgeber diese beschriebene Erfahrung wirklich als Grundvoraussetzung sieht. Im zweifel hat der Arbeitgeber somit aus seiner Sicht jemanden, der nicht das leistet, was er will. Das kann sich auf Dauer nachteilig auswirken.
Besteht da noch Probezeit? wie groß ist der Betrieb? Gibt es einen Betriebsrat?

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#4
 Von 
bankosi
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 56x hilfreich)

quote:
Dann behaupten sie das nicht.


Werde ich nicht bzw. lege ich meinem AG meine Qualifikation offen und realistisch dar.

quote:
Das Problem, dass ich hier sehe: Natürlich sind sie nicht ausreichend qualifiziert, wenn ihr Arbeitgeber diese beschriebene Erfahrung wirklich als Grundvoraussetzung sieht.


Mein AG denkt, irgendwie wird das schon klappen bzw. der Mitarbeiter wird sich da einarbeiten (in seiner Freizeit, die Systeme sind ja da zum lernen/üben).

quote:
Im zweifel hat der Arbeitgeber somit aus seiner Sicht jemanden, der nicht das leistet, was er will. Das kann sich auf Dauer nachteilig auswirken.


Das tut es und wirkt sich zusätzlich belastend auf den Mitarbeiter aus. In meiner bisherigen Tätigkeit musste ich mir Fähigkeiten aneignen. Aus Interesse und Spaß an dieser spezifischen Tätigkeit. Jetzt dreht der AG aber frei und es nimmt kein Ende mit zusätzlichen Anforderungen.

quote:
Besteht da noch Probezeit? wie groß ist der Betrieb? Gibt es einen Betriebsrat?


Probezeit schon längst vorbei, ca. 50 Leute groß, kein Betriebsrat.

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Mit Betriebsrat hätte man die Chance, ihn zu Rate zu ziehen.
Nun, Versuchen Sie es, Bilden Sie sich selbststöndig weiter aber machen sie das in Ihrer Arbeitszeit und dokumentieren Sie es bzw. Geben Sie Ihrem Arbeitgeber zu verstehen, wieviel Arbeitszeit für Einarbeitung in neue Module benötigt wird und wieviel Arbeitszeit für Beratung selbst.

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