Arbeitsvertrag verlängerung ablehnen

9. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
EsteraM
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag verlängerung ablehnen

Hallo!
Mein befristeter Arbeitsvertrag endet am 13.02.2023 .
Mein Arbeitgeber möchte eine schriftliche Erklärung von mir dafür. Ich bin alleinerziehend und ich kann es nicht mehr weitermachen . Es ist alles geklärt, ich kriege ab 14.02.23 ALG 1 aber ich hab keine ahnung wie ich diese erklärung schreiben soll!?
Entschuldigung für die Schreibfehlern.
Danke

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(527 Beiträge, 169x hilfreich)

Strenggenommen brauchen Sie da gar nichts erklären, der Vertrag endet einfach. Sie sind auch nicht irgendwie verpflichtet, etwas zu erklären.
Vermutlich möchte der AG diese Erklärung um sich vor einer unbedachten Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu schützen, dass muss aber nicht Ihre Sorge sein.
Wenn Sie irgendetwas erklären wollen, schreiben Sie doch einfach: "Ich kann das Arbeitsverhältnis aus privaten Gründen nicht fortsetzen." Geht den Arbeitsgeber auch nichts an, warum eine Fortsetzung nicht möglich ist.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38429 Beiträge, 14000x hilfreich)

Das würde ich gerade nicht schreiben. Da könnte jemand bei der Arbeitsagentur darauf kommen, dass man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Ich würde gar nichts formulieren oder schreiben. Und wenn ja, dann in etwa so, dass man sich verpflichte, zum Ende des Arbeitsverhältnisses am ...... (letzter Arbeitstag) alle im Eigentum des Arbeitgebers stehenden Sachen (Schlüssel, u.s.w.) zurück zu geben.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(527 Beiträge, 169x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Das würde ich gerade nicht schreiben

Ich eigentlich auch nicht, aber die Userin schreibt, dass das mit dem ALG 1 geklärt ist. Insofern würde ich es für unkritisch halten, wenn sie nicht bei der Behörde was anderen erzählt hat. Aber am Besten ist ohnehin, nichts zu schreiben. Bringt ihr keine Vorteile.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38429 Beiträge, 14000x hilfreich)

Nun ja, man kann Bescheide auch widerrufen. Deshalb sollte man sich auf gar keinen Fall in diesen kritischen Bereich begeben. Das war meine Überlegung.

wirdwerden

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32112 Beiträge, 5649x hilfreich)

Zitat (von EsteraM):
Mein Arbeitgeber möchte eine schriftliche Erklärung von mir dafür.
WAS möchte er denn als Erklärung haben?
Dass dein Vertrag am 13.2. endet, steht doch bestimmt in deinem Arbeitsvertrag, oder?

Man ist bei befristeten Jobs sowieso 3 Monate vor Ende verpflichtet, sich arbeitsuchend zu melden.
Wenn du das schon bei der Arbeitsagentur gemacht hast, ist wohl auch das mit ALG1 geklärt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16964 Beiträge, 5888x hilfreich)

Ich kann wirdwerden da nur zustimmen. Ich würde gar nichts unterschreiben. Das Arbeitsverhältnis endet. Fertig.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#7
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2324 Beiträge, 362x hilfreich)

Ich würde ihm bestenfalls schreiben, dass die Erklärung ihm bereits vorliegt und in der Personalakte zu finden ist.
Das entsprechende Dokument sei betitelt mit der Überschrift "Arbeitsvertrag".

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39809x hilfreich)

Zitat (von EsteraM):
Mein Arbeitgeber möchte eine schriftliche Erklärung von mir dafür.

Da muss man nichts erklären, sollte man besser auch nicht.



Zitat (von Kalanndok):
Ich würde ihm bestenfalls schreiben, dass die Erklärung ihm bereits vorliegt und in der Personalakte zu finden ist.
Das entsprechende Dokument sei betitelt mit der Überschrift "Arbeitsvertrag".

So ist es.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Ich würde gar nichts schreiben.

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#10
 Von 
throwaway_account
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 19x hilfreich)

"Hiermit erkläre ich, dass der zwischen Ihnen (AG Daten) und mir (AN Daten) befristetet Arbeitsvertrag gemäß (Daten Arbeitsvertrag) am 13.2.2023 endet."

Das würde ich erklären.
Ist natürlich absolut sinnlos das Ganze, aber was solls.

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#11
 Von 
EsteraM
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke euch allem für Ihre antworten!
Bei der Agentur habe ich Wahrheit gesagt und an meine Arbeitgeber auch. Ich Hatte bis jetzt unterstutzung von mama mit Dem erziehung meines Töchters Aber jetzt nicht mehr und Ich arbeite 2 schichten 10 stunden , am meistens nachtschicht dass Ich mich um kind noch kümmere. Abet ist mir nicht mehr möglich und muss aufhören bis ich was passendes finde. Aber wofür den arbeitgeber eine erklärung braucht… habe ich keine ahnung !?!. Ich werde genau nachfragen wofür genau muss ich das schreiben .

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#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16964 Beiträge, 5888x hilfreich)

DU brauchst das nicht zu schreiben! Am besten unterlässt du auch jegliche Diskussion mit deinem Arbeitgeber.
Wenn er dich fragen sollte, dann teile ihm lediglich mit, dass es nichts gibt was du würdest schreiben müssen.

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