Arbeitsvertrag von Arbeitnehmer gekündigt. Rücknahme der Kündigung durch konkludentes Handeln?

12. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Ryogu
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag von Arbeitnehmer gekündigt. Rücknahme der Kündigung durch konkludentes Handeln?

Hi.

Mal folgenden Sachverhalt angenommen:
Der Arbeitnehmer kündigt den Arbeitsvertrag fristgerecht. Der Arbeitgeber will dies nicht wahr haben und stellt deswegen keine Kündigungsbestätigung aus. Er versucht statt dessen, den Mitarbeiter mit verschiedenen Angeboten zum Bleiben zu bewegen. Oder zumindest die Kündigung um mehrere Monate zu verschieben, damit noch diverse Projekte abgeschlossen werden können. Doch der Arbeitnehmer lehnt ab und zieht die Kündigung durch.

Kurz vor Ablauf der Kündigungsfrist kommt der Arbeitgeber, und fragt nach wenigen Tagen Verlängerung, so dass das tatsächliche Datum, wann der AN aufhört, ca. eine Woche später wäre. Für diese "paar Tage" wird ein sehr gutes finanzielles Angebot unterbreitet. Weil es ja nur "ein paar Tage" sind, will der Arbeitgeber auf den bürokratischen Aufwand verzichten und es einfach als Überstunden bezahlen und die tatsächliche Abmeldung bei der Krankenkasse usw. entsprechend verzögern.

Wenn der Arbeitnehmer nun einwilligen würde, vielleicht in der Annahme, es würde sich nun um eine einwöchige "Aushilfstätigkeit" handeln, könnte das zu Nachteilen führen?

Konkret: könnte diese einwöchige Arbeit als Konkludentes Handeln ausgelegt werden, wodurch die Kündigung automatisch hinfällig wird? Dann könnte der Arbeitgeber ja auf das Bleiben bestehen, bzw. es müsste erneut gekündigt werden und wieder eine Kündigungsfrist eingehalten werden.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

Zitat (von Ryogu):
Kurz vor Ende der Kündigungsfrist ...

Ich schätze das Angebot so ein, dass - wenn der AN das Angebot annimmt - ein neuer AV zu neuen Konditionen und befristet auf 1 Woche vereinbart werden soll.
Du solltest an einer Verschriftlichung interessiert sein. Der AV müsste vor der "Verlängerung" vereinbart und tunlichst auch verschriftlicht werden, sonst kommt ein unbefristeter AV zustande.
Alternative: du ziehst die Kündigung zurück und ihr vereinbart einen Aufhebungsvertrag zum gewünschten Termin. Und die Details des Deals unbedingt schriftlich festhalten.

-- Editiert von User am 13. Januar 2023 05:35

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120125 Beiträge, 39831x hilfreich)

Volle Zustimmung zum Vorposter, bis auf

Zitat (von blaubär+):
Alternative: du ziehst die Kündigung zurück

Das ist keine Alternative, denn eine Kündigung kann man nicht zurückziehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

.... einverstanden; rein pragmatisch: du verständigst dich mit deinem AG, dass die Kündigung in den Papierkorb wandert und ihr vereinbart einen Aufhebungsvertrag ....

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#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Ryogu):
Der Arbeitgeber will dies nicht wahr haben und stellt deswegen keine Kündigungsbestätigung aus.


Das ist irgendwie nicht tot zu kriegen, wie die Mär von den 3 Nachmietern bei einem Zeitmietvertrag....
Eine Kündigung muss nicht bestätigt werden..... die gilt auch einfach so.

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

@michael
... richtig ist, dass die Kündigung keiner Zustimmung der anderen Partei bedarf und auch keiner Empfangsbestätigung. Und es ist auch unerheblich, ob der AG die Kündigung wahr haben will oder nicht.
... irrig, dass es sich um eine Mietangelegenheit handelt - du bist im Forum Arbeitsrecht; von daher erledigt sich die Sache mit den Nachmietern sowieso ...

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#6
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Mein Rat bei ii in solchen Themen ist immer: wenn man sich einig ist, dann kann man es auch aufschreiben.

Wenn es einer nicht Aufschreiben will, dann hat das seine Gründe......
Und mit Verlauban will jemanden unbedingt noch da haben, ist bereit mehr zu zahlen und scheut dann den Aufwand hier in 30 Min die Wesentlichen Sachen runterzuschreiben?

Da muss ja kein perfektes Dokument rauskommen. Es geht m.e auch nicht darum, wie die Gesamtheit der Werke letztlich zu rechtlich en Detail zu würdigen ist ob neuer Vertrag, Ergänzungen oder what ever. Das ist kür.

Man hält fest, dass die Auflösung bleibt, eine Woche noch gearbeitet wird um die Projekte zu beenden. Dafür gibt es abweichend von vorher Lohn von x € Bretto der auch ggf. entstehende Urlaubsansprüche abgilt.

PS: und direkt nach Beginn ist der AN krank.

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#7
 Von 
throwaway_account
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 19x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Eine Kündigung muss nicht bestätigt werden..... die gilt auch einfach so.


Jo. Man bittet lediglich den Eingang der Kündigung zu bestätigen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
... irrig, dass es sich um eine Mietangelegenheit handelt - du bist im Forum Arbeitsrecht; von daher erledigt sich die Sache mit den Nachmietern sowieso ...


Ich habe das nur verglichen.... welches Forum hier ist, das war mir schon bewusst....

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