Hallo zusammen,
ich arbeite seit einem Jahr für ein großes, deutsches Unternehmen. Ich arbeite grundsätzlich 100% im Homeoffice in Bayern.
Anlässlich des baldigen, regionalen Feiertags (Heilige drei Könige) kam die Frage auf, ob der Feiertag nun für mich gelte, oder nicht. Dabei kamen einige Punkte aus meinem Arbeitsvertrag zur Sprache, die ich damals anders verstanden/erklärt bekommen hatte.
Der Hauptsitz meiner Firma befindet sich in Berlin.
Zu meinem Arbeitsort selbst, steht lediglich "Die Arbeitnehmerin ist organisatorisch der Geschäftsstelle in Kiel zugeordnet".
Beim durchgehen des Vertrages damals wurde mir erklärt, dass eine organisatorische Zuordnung nicht den Arbeitsort oder die 1. Tätigkeitsstätte begründen würde, dort würde lediglich mein Vorgesetzter ansässig sein und der entsprechende Betriebsrat für mich zuständig. Ich hatte das dann später auch im Internet recherchiert und konnte das dort ebenfalls so nachvollziehen, dass eine organisatorische Zurdnung eben lediglich eine organisatorische Zuordnung sei aber keine vertragliche Zuweisung des Arbeitsortes.
Faktisch war ich im vergangenen Jahr in 11 Monaten genau 3 Tage in Kiel vor Ort, den Rest habe ich von zu Hause aus gearbeitet.
Kann mir jemand sagen, wie die Rechtslage im Hiblick auf den Arbeitsort und damit auch im Hinblick auf die Feiertagsregelung ist?
Liebe Grüße
Frau Stahl
Arbeitsvertrag - was ist mein tatsächlicher Arbeitsort?
3. Januar 2022
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Frage vom 3. Januar 2022 | 15:29
Von
Status: Frischling (37 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag - was ist mein tatsächlicher Arbeitsort?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 3. Januar 2022 | 15:53
Von
Status: Beginner (75 Beiträge, 11x hilfreich)
Es ist tatsächlich noch einfacher: Entscheidend ist, an welchem Ort der AN sich am dem Tag aufhält.
Wenn HO in Bayern = Feiertag
Wenn Dienstreise nach Kiel = Arbeitstag
#2
Antwort vom 3. Januar 2022 | 17:16
Von
Status: Weiser (17365 Beiträge, 6466x hilfreich)
.... so ist es. Siehe auch https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/3950
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