Einen schönen guten Mittag,
nachdem ihr mir gestern schon so tolle Antworten geschickt habt, versuche ich heute gleich nochmal mein Glück.
Der Arbeitgeber eine Kündigungsfrist von 3 Monaten für beide Seiten vor. Ist dies nach Manteltarifvertrag überhaupt möglich? Falls man als Arbeitnehmer dies unterschreibt, kann man sich später trotzdem auf den Manteltarifvertrag der IG Metall berufen?
Weiterhin gibt der Arbeitgeber im Vertrag an „eventuell anfallende Zuschläge für Mehr-, Schicht-, Nacht-,Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind bereits abgegolten".
Ist das rechtmäßig? Bzw. Kann man sich auch trotz Unterzeichnung später auf den Manteltarifvertrag beziehen und entsprechende Forderungen geltend machen?
Vielen Herzlichen Dank.
Glg
Arbeitsvertrag weicht vom Manteltarifvertrag IG Metall ab
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Nach Wiki regeln Mantel-TV alles, abgesehen von den Gehältern und Eingruppierungen https://de.wikipedia.org/wiki/Manteltarifvertrag
Demnach wäre dein AG auch an die K-Schutzfristen gebunden. Für dich kann das ggf. von Vorteil sein, weil du es dir dann aussuchen kannst, was dir am besten taugt.
Die Klausel mit dem pauschalen Ausschluss aller möglichen Zuschläge dürfte vor Gericht kaum standhalten, ganz unbeschadet der Frage nach dem TV.
-- Editiert von blaubär+ am 08.06.2018 14:13
Oh je, ich hatte gestern eine Rechtsberatung. Dort wurde mir gesagt, ich könne diese beiden Klauseln problemlos unterschreiben, da diese vor Gericht sowieso nicht aufgrund des Manteltarifvertrages standhielten. Nun habe ich mich jedoch selbst noch ein wenig eingelesen und bin mir nicht mehr ganz so sicher
-- Editiert von Nafets6481 am 08.06.2018 14:19
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Nur keine Panik. Du kannst ganz ruhig bleiben und beruhigt sein. Dein Arbeitgeber würde im Ernstfall damit nicht durchkommen, aber es könnte gleichwohl Stress bedeuten.
Und woraus ergibt sich, dass der Manteltarifvertrag der IG Metall überhaupt anzuwenden ist?
Ist der Arbeitgeber Mitglied im Arbeitgeberverband? Ist der Arbeitnehmer Mitglied bei der IG Metall? Oder gibt es eine Vorschrift, die den Manteltarifvertrag allgemeinverbindlich macht?
Im Vertrag gibt es die Klausel „das Arbeitsverhältnis unterliegt den Tarifverträgen der ...."
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