Arbeitsvertrag weicht vom Manteltarifvertrag IG Metall ab

8. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Nafets6481
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag weicht vom Manteltarifvertrag IG Metall ab

Einen schönen guten Mittag,

nachdem ihr mir gestern schon so tolle Antworten geschickt habt, versuche ich heute gleich nochmal mein Glück.

Der Arbeitgeber eine Kündigungsfrist von 3 Monaten für beide Seiten vor. Ist dies nach Manteltarifvertrag überhaupt möglich? Falls man als Arbeitnehmer dies unterschreibt, kann man sich später trotzdem auf den Manteltarifvertrag der IG Metall berufen?

Weiterhin gibt der Arbeitgeber im Vertrag an „eventuell anfallende Zuschläge für Mehr-, Schicht-, Nacht-,Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind bereits abgegolten".

Ist das rechtmäßig? Bzw. Kann man sich auch trotz Unterzeichnung später auf den Manteltarifvertrag beziehen und entsprechende Forderungen geltend machen?

Vielen Herzlichen Dank.

Glg

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17428 Beiträge, 6485x hilfreich)

Nach Wiki regeln Mantel-TV alles, abgesehen von den Gehältern und Eingruppierungen https://de.wikipedia.org/wiki/Manteltarifvertrag
Demnach wäre dein AG auch an die K-Schutzfristen gebunden. Für dich kann das ggf. von Vorteil sein, weil du es dir dann aussuchen kannst, was dir am besten taugt.
Die Klausel mit dem pauschalen Ausschluss aller möglichen Zuschläge dürfte vor Gericht kaum standhalten, ganz unbeschadet der Frage nach dem TV.

-- Editiert von blaubär+ am 08.06.2018 14:13

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nafets6481
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Oh je, ich hatte gestern eine Rechtsberatung. Dort wurde mir gesagt, ich könne diese beiden Klauseln problemlos unterschreiben, da diese vor Gericht sowieso nicht aufgrund des Manteltarifvertrages standhielten. Nun habe ich mich jedoch selbst noch ein wenig eingelesen und bin mir nicht mehr ganz so sicher

-- Editiert von Nafets6481 am 08.06.2018 14:19

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17428 Beiträge, 6485x hilfreich)

Nur keine Panik. Du kannst ganz ruhig bleiben und beruhigt sein. Dein Arbeitgeber würde im Ernstfall damit nicht durchkommen, aber es könnte gleichwohl Stress bedeuten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16828x hilfreich)

Und woraus ergibt sich, dass der Manteltarifvertrag der IG Metall überhaupt anzuwenden ist?

Ist der Arbeitgeber Mitglied im Arbeitgeberverband? Ist der Arbeitnehmer Mitglied bei der IG Metall? Oder gibt es eine Vorschrift, die den Manteltarifvertrag allgemeinverbindlich macht?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Nafets6481
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Vertrag gibt es die Klausel „das Arbeitsverhältnis unterliegt den Tarifverträgen der ...."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.829 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen