Arbeitsvertrag wirrwarr

4. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
go622226-29
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag wirrwarr

Guten Tag zusammen,

ich habe zum 01.04.22 eine Arbeitsstelle über eine Empfehlung bei meinem aktuellen AG angenommen. Ich habe einen Arbeitsvertrag erhalten, in dem ich mich für eine Position als stellv. Abteilungsleiter beworben habe (und so auch im Vertrag stehen; jedoch werde ich für die Position als Teamleiter benutzt). Eine Anlage, die mein Gehalt mit allen Prämien auflistet, hat mir von vornerein gefehlt. Auch mein Gehalt haben wir mündlich besprochen, er hat es sich auf einen kleinen Zettel notiert und wollte mir die vermisste Anlage nachreichen. Nach meiner ersten Abrechnung habe ich gemerkt, dass ich nicht den abgesprochenen Gehalt erhalten habe. Bin dann gleich zu meinem Vorgesetzten gegangen und habe gefragt, wann ich die Anlage erhalte und wann mein Gehalt korrekt versendet wird.

Wochen und Monate vergehen, ich laufe wie ein Laufbursche die ganze Zeit zum Vorgesetzten und erhalte nur schwammige Antworten. Man muss dazu sagen, dass ich hier sehr naiv gehandelt habe, da ich nicht davon ausging, weiter empfohlen und anschließend verarscht zu werden. Anfangs habe ich die ganze Zeit darauf vertraut, dass der gute Draht zwischen mir und meinem Vorgesetzten sowie dem Kollegen der mich reingeholt hat ausreicht, um diese Sache zu klären. Zumal ich als AN keinen Grund dem AG geboten habe, die vertragliche Vereinbarung nicht einzuhalten.

Seitdem 14.11.22 bin ich krank. Meine Krankmeldung habe ich bewusst später versendet, weil ich ultimativ feststellen wollte, wie die Firma reagiert. Nun ist das worst case scenario entstanden und sie haben mir einen verminderten Gehalt geschickt. Die Krankmeldung habe ich daraufhin per Einschreiben versendet und es kam beim AG an. Nun ein paar Fragen:

Ist der Vertag ohne Gehaltsangabe (nur mit einer Eingruppierung ohne Einsicht, was dahinter steckt) rechtswirksam?

Der AG hat mir die Anlage zum Arbeitsvertrag nicht zukommen lassen, damit hat er doch auch gegen das Gesetz verstoßen, oder?

Da ich die Krankmeldungen nun nachgesendet habe, liegt der AG nicht in der Pficht, mir den Differenzbetrag auszuzahlen?

Bitte geht nicht auf meine Naivität ein, ich weiß mittlerweile sehr gut, wie ich das beim nächsten AG handeln werde. Ich habe auf das gute im Menschen gehofft und aufgrund der Gegebenheiten niemals gedacht, so verarscht zu werden.

Bitte um Antwort.

Vielen Dank im Voraus!

Gura123

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
throwaway_account
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 10x hilfreich)

Also ist die Sache mit dem Gehalt was versprochen wurde und tatsächlich geschuldet wird irrelevant und nur eine Einleitung in deine Story?
Es soll also nur geklärt werden, wie es sich mit dem Gehalt im Bezug auf die verspätet eingereichte Krankmeldung verhält?


Grundsätzlich wäre aber interessant ob du einen rein individuell Verhandelten Arbeitsvertrag hast, nach MTV oder Haustarifvertrag bezahlt wird.

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#2
 Von 
Gerd61
Status:
Schüler
(338 Beiträge, 34x hilfreich)

Zitat (von go622226-29):
Eine Anlage, die mein Gehalt mit allen Prämien auflistet, hat mir von vornerein gefehlt. Auch mein Gehalt haben wir mündlich besprochen, er hat es sich auf einen kleinen Zettel notiert und wollte mir die vermisste Anlage nachreichen.

Zitat (von go622226-29):
Wochen und Monate vergehen, ich laufe wie ein Laufbursche die ganze Zeit zum Vorgesetzten und erhalte nur schwammige Antworten.



Was soll das bedeutet? Das es keinerlei schriftlich fixierte Angabe zum Gehalt gibt!
Dann sollte man den AG schriftlich dazu aufrufen diese Angaben umgehend in Schriftform nachzureichen, ggf auch mit dem Hinweis das hierzu gemäß §2 NachwG eine Rechtspflicht des AG's existiert.

Auf die verspätete zugestellte AU kann der AG mit einer Abmahnung reagieren, gleichwohl muss der nach Erhalt der AU die volle Lohnfortzahlung leisten und ggf. einbehaltene Beträge nachzahlen.

-- Editiert von User am 4. Dezember 2022 12:58

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#3
 Von 
go622226-29
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von throwaway_account):
Also ist die Sache mit dem Gehalt was versprochen wurde und tatsächlich geschuldet wird irrelevant und nur eine Einleitung in deine Story?


Mittlerweile ja, das Gehalt bestand aus einem festen Bruttolohn und die dazugehörigen Prämien bzw. Sonderzahlungen. Da ich die Natur des AG mittlerweile gespürt habe, gehe ich nicht davon aus, dass ich das Recht einfordern kann, ohne Zeugen oder Beweise die Zahlungen durchzusetzen. Es steht hier Aussage gegen Aussage.

Es geht mir nur um die drei Fragen bzw. noch einer vielleicht als Tüpfelchen:

Ich weiß nicht, welcher Betrag hinter der Gruppierung steht die in meiner Abrechnung aufgelistet ist. Da dachte ich mir eventuell, dass ich doch den AG nach der Gruppierung für die Position, die in meinem Vertrag hinterlegt ist, frage und checke, ob ich nicht tatächlich eine höhere Gruppierung habe. Geht das im Nachhinein?

Es handelt sich hierbei um einen tariffreien individuellen Vertrag.

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#4
 Von 
go622226-29
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Was soll das bedeutet? Das es keinerlei schriftlich fixierte Angabe zum Gehalt gibt!
Dann sollte man den AG schriftlich dazu aufrufen diese Angaben umgehend in Schriftform nachzureichen, ggf auch mit dem Hinweis das hierzu gemäß §2 NachwG eine Rechtspflicht des AG's existiert.


Ich habe in meinem Vertrag nur eine Gruppierung stehen, welcher Betrag sich jedoch dahinter verbirgt, müsste man anfragen. Da ich keinen Nachweis bzw. Zeugen habe, kann der AG hier doch jetzt ein komplett willkürliches Gehalt angeben. Wie kann ich sichergehen, dass er mit mir ehrlich kommuniziert nach den Vorfällen?

Bei der Nachzahlung berufe ich mich auf mein reines Bruttogehalt des letzten Monats, auf die ganzen Prämien besteht ja kein Anspruch.

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#5
 Von 
Gerd61
Status:
Schüler
(338 Beiträge, 34x hilfreich)

Zitat (von go622226-29):
Wie kann ich sichergehen, dass er mit mir ehrlich kommuniziert nach den Vorfällen?


Gar nicht, aber zumindest müsste der AG fehlende, bzw. nur mündlich versprochen Angaben, schriftlich benennen. Dann weiß man zumindest wo man dran ist und welche Differenzen zwischen den mündlich versprochenen (oder zumindest dem was man als versprochen verstanden hat) und den schriftlichem Angaben existieren. Nichts desto trotz müsste man weiterhin Forderungen die der AG nicht freiwillig zugesteht belegen/beweisen können um Auswicht auf deren Anerkennung zu haben.

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Wissender
(15539 Beiträge, 5953x hilfreich)

Zitat (von go622226-29#3):
Es handelt sich hierbei um einen tariffreien individuellen Vertrag.

Was soll denn dann noch das Gerede von Gruppierungen usf.?
Klarheit ist deine Stärke nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27288 Beiträge, 5044x hilfreich)

Liegt gar kein *Krankenschein* vor, hat der AG gar keinen Anlass, volles Gehalt zu zahlen. Um wie viele Tage verspätete *Krankmeldung*/ AU-Vorlage geht es?

Zitat (von go622226-29):
Ist der Vertag ohne Gehaltsangabe (nur mit einer Eingruppierung ohne Einsicht, was dahinter steckt) rechtswirksam?
Ja. Es steht doch seit April Gehalt lt. Gruppierung dahinter.
Zitat (von go622226-29):
Der AG hat mir die Anlage zum Arbeitsvertrag nicht zukommen lassen, damit hat er doch auch gegen das Gesetz verstoßen, oder?
Nein. Welche Anlage und welches Gesetz meinst du?
Zitat (von go622226-29):
Da ich die Krankmeldungen nun nachgesendet habe, liegt der AG nicht in der Pficht, mir den Differenzbetrag auszuzahlen?
Vermutlich nicht. Sehr häufig findet sich im AV, dass spätestens am 3. Tag einer AU die ärztl. Bescheinigung/AUB vorliegen muss. Was steht in deinem Vertrag?
Zitat (von go622226-29):
Es steht hier Aussage gegen Aussage.
Nein, es zählt, was vereinbart und nachweisbar/lesbar und rechtlich korrekt ist.
Zitat (von go622226-29):
Ich habe in meinem Vertrag nur eine Gruppierung stehen,
Du hast aber seit etlichen Monaten Lohn/Gehalt entspr. dieser Gruppierung ausgezahlt bekommen, oder?
Was man dir sonst noch versprochen und auf einem Zettel notiert hat, ist leider NICHT zum Vertrag geworden.
Zitat (von go622226-29):
Bei der Nachzahlung berufe ich mich auf mein reines Bruttogehalt des letzten Monats,
Wie kommst du darauf? War dein Brutto in den anderen Monaten anders?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
blaubär+
Status:
Wissender
(15539 Beiträge, 5953x hilfreich)

Zitat (von go622226-29):
Wie kann ich sichergehen, dass er mit mir ehrlich kommuniziert nach den Vorfällen?

Wenn es so weit gekommen ist, sehe ich dort keine Zukunft für dich ....
Dein Anteil ist allem Anschein nach, dass du wohl gemosert hast, aber nix geklärt.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36308 Beiträge, 13526x hilfreich)

Wenn eine Eingruppierung im Arbeitsvertrag steht, dann kann man im Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, wo auch immer nachlesen, wie viel man verdient. Man hat also eine Vereinbarung über ein Gehalt getroffen. Da muss man sich natürlich fragen lassen, warum in diesem Vertrag ein bestimmter Betrag steht, man aber einen anderen vereinbart hat.

wirdwerden

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