Arbeitsvertrag zurückgezogen nach schriftlicher Zusicherung

18. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
go468188-44
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag zurückgezogen nach schriftlicher Zusicherung

Hallo, vor 4 Wochen hatte ich von einem potenziellem neuen Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag zugesendet bekommen. Die letzten Fragen und Einigungen schlossen wir einige Tage später ab. Da ich noch ein anderes Vorstellungsgespräch wahrnehmen wollte, trat ich an den AG ehrlich heran und fragte ihn, ob das in Ordnung sei, wenn ich meine Antwort ihm in ca. 4 wochen mitteile, da ich das Gespräch gern wahrnehmen wollte. Er willigte ein, versicherte mir keine weiteren Interessenten einzuladen da sie mich "unbedingt wollten". Dann am Stichtag wo ich mich melden sollte um meine Entscheidung mitzuteilen, rief mich die Firma an der Arbeit an und nahm ihr Angebot zurück weil sie nun schon jemand anderen fest eingestellt hatten. Grund war aus Zeitdruck. Man informierte mich vorher nicht, oder fragte mich wie nun der Stand der Dinge sei. Man sagte mir vorher dass sie gern auf mich warten, da sie gern mich wollten und hofften mich für sie dann final zu entscheiden.
Da ich diesen Vertrag schon sicher in der Tasche hatte, sagte ich andere Vakanzen ab und wollte dieser Firma am Stichtag nach mein Arbeit fest Zusagen. Telefonisch und auch per Brief bat man mich nun akribisch den vertrag zu vernichten. Daher nun meine frage: welche Rechte hätte ich? Habe ich überhaupt welche? Der Vertrag war von beiden beteiligten nicht unterschrieben. Jedoch durch die Zusage (die ich auch schriftlich habe), mir die Zeit zu gewähren, sagte ich anderen Stellen ab und stehe nun leer da.
Vielen Dank im Voraus!

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von go468188-44):
Jedoch durch die Zusage (die ich auch schriftlich habe),

Genauer Wortlaut?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

"Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben" ist ein alter, weiser Spruch.

Ich bin jedoch gespannt auf die Antwort zu Harrys Frage.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17467 Beiträge, 6499x hilfreich)

/// ... ob das in Ordnung sei, wenn ich meine Antwort ihm in ca. 4 wochen mitteile,...

M.a.W: dein OK stand noch aus. Ohne OK kein AV.
Es mag sein, dass die andere Partei 'dich wollte' usw. - aber du hast gezögert und gezockt und die Zeit hat gegen dich gespielt.
Anmerkung: es fällt leicht, mit dem Finger auf den anderen zu zeigen, aber das eigene Tun oder Lassen ist durchaus relevant.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Ein Vertrag kommt (auch formlos) durch zwei korrespondierende Willenserklärungen zustande. Dies sollte hier nach dem Willen der Parteien schriftlich erfolgen. Unterschrieben hat niemand. Dadurch stellt sich nur die Frage, ob sich etwas anderes daraus ergibt, dass der Bewerber eine Bedenkzeit haben wollte. Wenn das Einräumen der Bedenkzeit gleichzeitig den Verzicht auf eine Stellenbestzung durch eine dritte Person beinhaltete, könnte man darüber nachdenken. Scheint aber nicht der Fall zu sein. Von einem bedingungslosen Offenhalten der Stelle für einen Interessenten lese ich nichts. Ich lese es eher so, dass man, wenn denn die Stelle nach 4 Wochen noch nicht anderweitig besetzt ist, man auf ihn zurückkommen würde.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go468188-44
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Erst einmal Danke für die Antworten!
Der genaue Wortlaut der Mail ist wie folgt: "Ich habe mit Herrn xyz Rücksprache gehalten und kann Ihnen einen Kompromiss anbieten.
Wenn Sie zum 01.07.2017 anfangen könnten, wären wir gerne bereit, unser Angebot bis zur ersten Juniwoche für Sie aufrecht zu erhalten."

Das man keine weiteren Gespräche mehr führen wird, haben sie mir jedoch nur telefonisch bestätigt, nicht schriftlich. Daher hatte ich mich darauf verlassen und hatte andere Stellenangebote abgesagt. Ist dann einfach Pech?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17467 Beiträge, 6499x hilfreich)

/// ... wären wir gerne bereit, ...

Das ist wohl der Pferdefuß, das Hintertürchen, - wie man will; Bereitschaft ausgedrückt als Möglichkeit, Konjunktiv optionalis.
Jedenfalls keine Zusage, scheint mir.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Da gibt es eine schriftliche Zusicherung das man bereit ist zu warten.
Jedoch keine Zusicherung das man den Job tatsächlich erhält.

Insofern fällt das dann leider unter "Pech gehabt".



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Das ist wohl der Pferdefuß, das Hintertürchen,
und vorallem:
Zitat (von go468188-44):
Wenn

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.312 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen