Arbeitsvertrag/Kündigungsfrist

18. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
5791
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag/Kündigungsfrist

Hallo,
Seit 8 Jahren bin ich beschäftigt bei selben Arbeitgeber. Allerdings 2013 bis 2017 als Pflegehelfer + Azubi. Nach der Ausbildung habe ich einen neuen Vertrag bekommen als Pflegefachkraft. Meine Frage: hat der Vertrag aus 2017 Auswirkung auf die Kündigungsfrist ? Gilt jetzt 4 Wochen oder 3 Monate Kündigung?
Danke im voraus
Viele Grüße

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von 5791):
Gilt jetzt 4 Wochen oder 3 Monate Kündigung?
Für Dich oder für den AG? Was steht im Vertrag?

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

Deine Betriebszugehörigkeit zählt ab 2013. Also Kündigungsfrist 3 Monate.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
5791
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Gilt jetzt 4 Wochen oder 3 Monate Kündigung?Für Dich oder für den AG? Was steht im Vertrag?

Im Vertrag steht 'nach P.622 für beide Vertragsparteien gelten'
Die Kündigung geht von mir aus

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

P 622 meint offenbar Paragraf 622 BGB. Demnach gilt auch für dich die längere Kündigungsfrist von 3 Monaten.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
5791
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok. Danke für die Antwort. Nicht erfreulich für mich aber anscheinend nichts zu machen

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

Nix zu machen ... ja, aber nur hinsichtlich der nicht zustimmungspflichtigen Willenserklärung und der Kündigungsfrist.
Möglich ist und bleibt der Auflösungsvertrag mir beliebigem Enddatum. Nur muss da der AG mitspielen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
5791
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Noch eine Frage dazu:
Wie gesagt ich habe da 2 Verträge. 1 als Pflegehelferin, der wurde nicht gekündigt sondern ersetzt durch 2ten als Pflegefachkraft. Muss ich jetzt beide kündigen oder nur der letzte.?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

Der Vertrag als Pflegefachkraft ersetzt doch den vorherigen AV. Also gilt nur der letzte AV. Den musst du kündigen.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
5791
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Dankeschön , war alles sehr hilfreich
Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

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