Hallo,
Seit 8 Jahren bin ich beschäftigt bei selben Arbeitgeber. Allerdings 2013 bis 2017 als Pflegehelfer + Azubi. Nach der Ausbildung habe ich einen neuen Vertrag bekommen als Pflegefachkraft. Meine Frage: hat der Vertrag aus 2017 Auswirkung auf die Kündigungsfrist ? Gilt jetzt 4 Wochen oder 3 Monate Kündigung?
Danke im voraus
Viele Grüße
Arbeitsvertrag/Kündigungsfrist
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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Für Dich oder für den AG? Was steht im Vertrag?ZitatGilt jetzt 4 Wochen oder 3 Monate Kündigung? :
Deine Betriebszugehörigkeit zählt ab 2013. Also Kündigungsfrist 3 Monate.
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Gilt jetzt 4 Wochen oder 3 Monate Kündigung?Für Dich oder für den AG? Was steht im Vertrag?
Im Vertrag steht 'nach P.622 für beide Vertragsparteien gelten'
Die Kündigung geht von mir aus
P 622 meint offenbar Paragraf 622 BGB. Demnach gilt auch für dich die längere Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Ok. Danke für die Antwort. Nicht erfreulich für mich aber anscheinend nichts zu machen
Nix zu machen ... ja, aber nur hinsichtlich der nicht zustimmungspflichtigen Willenserklärung und der Kündigungsfrist.
Möglich ist und bleibt der Auflösungsvertrag mir beliebigem Enddatum. Nur muss da der AG mitspielen.
Noch eine Frage dazu:
Wie gesagt ich habe da 2 Verträge. 1 als Pflegehelferin, der wurde nicht gekündigt sondern ersetzt durch 2ten als Pflegefachkraft. Muss ich jetzt beide kündigen oder nur der letzte.?
Der Vertrag als Pflegefachkraft ersetzt doch den vorherigen AV. Also gilt nur der letzte AV. Den musst du kündigen.
Dankeschön , war alles sehr hilfreich
Viele Grüße
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