Hallo, bin neu ein diesem Forum.
Habe aber eine ganz dringende Frage auf die mir vielleicht jemand eine Antwort geben kann.
Im Arbeitsvertrag unter §1 steht das der Manteltarif und der gültige Tarifvertrag bestandteil des Vertrages sind. unter §7 Vergütung steht das die "monatliche Vergütung beträgt nach Vergütungstarif:____________"
Diese Zeile ist nicht ausgefüllt aber 2 Zeilen weiter unten: "Brutto gesamt monatlich Euro 1...€"
was gilt nun? der Tarifvertrag, der Besatndteil des Vertrages ist, oder der abgedruckte Betrag?
Müdlich wurde bei Vertragsabschluß genannt das der Betrag ca. dem Vergütungstarif entspricht und angepasst wird. nach 3 Jahren ist aber immer noch nichts erhöht, geschweige den der genannte Brutto Lohn nur ca. 2/3 des Tarifes.
Kann mir jemand helfen?
Arbeitsvertrag/Vergütung - Tarifvertrag?
6. November 2006
Thema abonnieren
Frage vom 6. November 2006 | 22:08
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag/Vergütung - Tarifvertrag?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 6. November 2006 | 22:26
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2329x hilfreich)
Wenn die Geltung des Tarifvertrages vereinbart ist, dann steht dir eigentlich auch die Bezahlung danach zu.
Welcher Tarifvertrag ist es denn?
#2
Antwort vom 6. November 2006 | 22:30
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Um den für das Kraftfahrzeuggewerbe. unschlüssig ist nur das als Arbeiter einen angestalltenvertrag habe
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 6. November 2006 | 22:32
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2329x hilfreich)
quote:
Um den für das Kraftfahrzeuggewerbe.
Da gibts unterschiedliche. Steh im Vertrag nichts konkreteres drin?
#4
Antwort vom 6. November 2006 | 22:34
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
naja, da ich in Bayern bin wird wahrscheinlich der der IG matall Bayern gelten, mehr kann ich nicht sagen da nur Manteltarif drin steht
#5
Antwort vom 6. November 2006 | 23:40
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2329x hilfreich)
quote:
da nur Manteltarif drin steht
Wo steht nur Manteltarifvertrag drin? Im Arbeitsvertrag? Tipps doch einfach mal Wort für Wort ab, was da steht. Wenn nämlich 'nur' der MTV per Vertrag gilt ist das schon nochmal was anderes.
#6
Antwort vom 7. November 2006 | 06:55
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
der geltende mateltarifvertrag für die gewerblichen arbeitnehmer und angestellte des kraftfahrzeuggewerbes in bayern, sowie der entsprechende regional geltende vergütungstarif ist in der jeweils gültigen fassung bestandteil des vertrages.
Und jetzt?
Schon
267.790
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
24 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten