Arbeitsvertrag/Vergütung - Tarifvertrag?

6. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
bari18
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag/Vergütung - Tarifvertrag?

Hallo, bin neu ein diesem Forum.
Habe aber eine ganz dringende Frage auf die mir vielleicht jemand eine Antwort geben kann.

Im Arbeitsvertrag unter §1 steht das der Manteltarif und der gültige Tarifvertrag bestandteil des Vertrages sind. unter §7 Vergütung steht das die "monatliche Vergütung beträgt nach Vergütungstarif:____________"
Diese Zeile ist nicht ausgefüllt aber 2 Zeilen weiter unten: "Brutto gesamt monatlich Euro 1...€"
was gilt nun? der Tarifvertrag, der Besatndteil des Vertrages ist, oder der abgedruckte Betrag?
Müdlich wurde bei Vertragsabschluß genannt das der Betrag ca. dem Vergütungstarif entspricht und angepasst wird. nach 3 Jahren ist aber immer noch nichts erhöht, geschweige den der genannte Brutto Lohn nur ca. 2/3 des Tarifes.
Kann mir jemand helfen?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Wenn die Geltung des Tarifvertrages vereinbart ist, dann steht dir eigentlich auch die Bezahlung danach zu.

Welcher Tarifvertrag ist es denn?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bari18
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Um den für das Kraftfahrzeuggewerbe. unschlüssig ist nur das als Arbeiter einen angestalltenvertrag habe

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Um den für das Kraftfahrzeuggewerbe.


Da gibts unterschiedliche. Steh im Vertrag nichts konkreteres drin?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bari18
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

naja, da ich in Bayern bin wird wahrscheinlich der der IG matall Bayern gelten, mehr kann ich nicht sagen da nur Manteltarif drin steht

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
da nur Manteltarif drin steht


Wo steht nur Manteltarifvertrag drin? Im Arbeitsvertrag? Tipps doch einfach mal Wort für Wort ab, was da steht. Wenn nämlich 'nur' der MTV per Vertrag gilt ist das schon nochmal was anderes.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
bari18
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

der geltende mateltarifvertrag für die gewerblichen arbeitnehmer und angestellte des kraftfahrzeuggewerbes in bayern, sowie der entsprechende regional geltende vergütungstarif ist in der jeweils gültigen fassung bestandteil des vertrages.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.790 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen