Arbeitsvertragänderung Kurzarbeit nach Krankheit

2. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
ElBoCaDiLlO
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 3x hilfreich)
Arbeitsvertragänderung Kurzarbeit nach Krankheit

Hallo liebes Forum,

ich hoffe Ihr könnt mir ein paar Informationen liefern, mit denen ich meine Situation etwas besser einschätzen kann.

Ich war aufgrund eines Unfalls für etwas über 4 Wochen arbeitsunfähig. In der Zwischenzeit bekam ich ein Informationsschreiben meines AG, dass es angedacht ist, Kurzarbeit zu beantragen.
Kurz darauf erreichte mich eine Anpassung meines Arbeitsvertrages, in der ich mit nicht fixierten Konditionen der Kurzarbeit bis zum Ende der Corona-Pandemie zustimmen sollte. Die gewählte Formulierung gibt meinem AG die Freiheit mit dem AN zu machen, was er möchte und wälzt jegliches finanzielle Risiko auf den AN ab.

Am Montag fing ich wieder an zu arbeiten und bekam direkt einen Anruf unserer Prokuristin, die mich fragte, ob ich die Anpassung des Arbeitsvertrages unterschreiben werde. Mir wurde mitgeteilt, dass der 31.08.2020 der Stichtag sei um eine Rückmeldung zu geben.
Leider habe ich diesbezüglich vorher keine Information erhalten und es wurde auch keine First gesetzt, so dass ich zuerst abgesagt habe.

Nun frage ich mich, ob durch meine krankheitsbedingte Abwesenheit eine solche Frist überhaupt rechtens ist und ob ich nicht eigentlich mehr Zeit habe eine verbindliche Rückmeldung in Schriftform durch meine Unterschrift zu geben.
Hier wurde lediglich telefonisch nachgefragt.

Die Konsequenzen, die auf Nichtunterschreiber zukommen, würden extrem sein, so teilten es mir meine Kollegen mit.
Ich war in meiner Abwesenheit nicht Teilnehmer der Treffen, die in Bezug auf die Kurzarbeit stattfanden, bei der Informationen ausgetauscht und Fragen beantwortet wurden.

Nun stellt sich mir die Frage, ob ich hier noch eine Option habe etwas Zeit zu schinden, weil ich befürchte, dass mein AG seinen Drohungen Taten folgen lässt und mich eine Kündigung erwartet.

Danke im Voraus für alle hilfreichen Rückmeldungen und viele Grüße

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17342 Beiträge, 6462x hilfreich)

Wenn es zu "extremsten" Konsequenzen führen soll, ein Vertragsangebot nicht zu unterschreiben, kann das schon Nötigung sein. Dieser Druck ist doch hochverdächtig. M.E. bedarf es unter Corona keines neuen AV, lediglich die Zustimmung zur Kurzarbeit - für die es dann ja Regeln gibt.
Du solltest die Vorlage dieses Vertrages prüfen oder prüfen lassen.

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#2
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
M.E. bedarf es unter Corona keines neuen AV,
Davon hat der TE ja auch nichts geschrieben.

Zitat (von ElBoCaDiLlO):
Kurz darauf erreichte mich eine Anpassung meines Arbeitsvertrages

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#3
 Von 
ElBoCaDiLlO
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Zitat (von blaubär+):
M.E. bedarf es unter Corona keines neuen AV,
Davon hat der TE ja auch nichts geschrieben.

Zitat (von ElBoCaDiLlO):
Kurz darauf erreichte mich eine Anpassung meines Arbeitsvertrages


Genau, die Anpassung soll hier die Zustimmung sein, jedoch ohne genaue Konditionen vorzugeben.

Letztendlich haben >90 Prozent der Kollegen unterschrieben. Dennoch ist mir nicht klar, ob ich zu diesem Zeitpunkt überhaupt genötigt werden darf die Anpassung zu unterschreiben oder ob es durch die Krankheit eine Frist gibt die mit Wiederaufnahme der Arbeit beginnt?

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17342 Beiträge, 6462x hilfreich)

Nötigung ist in keinem Fall statthaft. Und was ist der Unterschied zwischen einer Anpassung des Arbeitsvertrags gegen Unterschrift anderes, als ein neuer Vertrag?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von ElBoCaDiLlO):
Dennoch ist mir nicht klar, ob ich zu diesem Zeitpunkt überhaupt genötigt werden darf die Anpassung zu unterschreiben

E gab gar keine Nötigung, von daher muss man darüber auch nicht diskutieren



Zitat (von blaubär+):
Nötigung ist in keinem Fall statthaft.

Korrekt, aber die gab es ja zum Glück nicht.



Zitat (von blaubär+):
Und was ist der Unterschied zwischen einer Anpassung des Arbeitsvertrags gegen Unterschrift anderes, als ein neuer Vertrag?

Es ist ein geänderter Vertrag.
Da es aber auch da der Zustimmung des Arbeitnehmer bedarf kommt es am Ende bezüglich der Gültigkeit aufs selbe heraus.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
ElBoCaDiLlO
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke soweit. Gibt es denn generell eine Frist, wenn nicht explizit gesetzt, zu der so eine Anpassung unterschrieben werden muss um Gültigkeit zu erhalten? Also, kann ich mir noch Gedenkzeit nehmen?

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17342 Beiträge, 6462x hilfreich)

/// Frist ... so eine Anpassung unterschrieben werden muss ...

Nein, gibt es nicht. Diese 'Anpassung' musst du überhaupt nicht unterschreiben, sofern du nicht einverstanden bist - du hast einen gültigen AV.
Wenn du den Vertrag unterschreiben willst, sollte ein Wochenende reichen, ihn zu prüfen. Aber das ist mehr eine Anstandsfrist als eine rechtlich verbindliche Frist.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Jede Zustimmung zur Kurzarbeit eines AN wird Bestandteil des vorhandenen Arbeitsvertrags. Was also soll die Diskussion um "Vertragsänderung"?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
ElBoCaDiLlO
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Jede Zustimmung zur Kurzarbeit eines AN wird Bestandteil des vorhandenen Arbeitsvertrags. Was also soll die Diskussion um "Vertragsänderung"?

Nunja, ich habe halt im Zuge der Kurzarbeit eine extra Anpassung (genauer Wortlaut Ergänzung) an den Arbeitsvertrag erhalten. Wie gesagt, ohne Spezifikationen zur Kurzarbeit, nur, dass ich dieser bis zum Ende der Corona Pandemie zustimme.
Ich bin davon ausgegangen, dass man mitgeteilt bekommt für wie lange man, mit welchen zeitlichen und finanziellen Einbußen zu rechnen hat und nicht eine Generalvollmacht unterschreibt durch eine Anpassung des Arbeitsvertrages. Ein Informationsschreiben, welches dann unterschrieben wird, wäre ja ausreichend gewesen, so lang die wichtigen Änderungen klar benannt sind.

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#10
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17342 Beiträge, 6462x hilfreich)

/// ich bin davon ausgegangen ...
... und ich denke, dass das ein sehr berechtigtes Anliegen ist.

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