Arbeitsvertragsänderung

9. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
BIFI-1970
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 8x hilfreich)
Arbeitsvertragsänderung

Hallo,
ich habe seit 2007 in der Altenpflege einen reinen Nachtwachen Vertrag. Im Vertrag steht .... arbeitet ab dem 01.04.2007 nur noch in der Nachtschicht, die vertraglich festgesetzten Stunden dürfen vom AG verplant werden. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Rhythmus....
Ich bin eine KPH und arbeite als zweite Nachtwache, da wir durch einen Anbau das Haupthaus verlassen müssen. Nun hat unsere Chefin einfach beschlossen die zweite Nachtwache abzuschaffen und mich in den Tagdienst gesetzt.

a - bedarf das nicht einer Vertragsänderung durch eine Änderungskündigung
b - wenn ich diese ablehne, hat der AG das Recht mich zu kündigen, muss ich dann bis zum Kündigungsende nach altem oder neuem Vertrag arbeiten
c - muss ich ohne weiteres den Verlust von den Zuschlägen ( Nachtwachenzuschlag) hinnehmen?

Bin leider gerade ziemlich Planlos. Wäre für Hilfe dankbar.
Bin Mitglied bei Verdi, dort habe ich aber nur zu hören bekommen, da es sich um einen privaten Träger handelt können sie mir nicht helfen.

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119889 Beiträge, 39793x hilfreich)

Zitat (von BIFI-1970):
und mich in den Tagdienst gesetzt.

Und das tat sie wie konkret?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
BIFI-1970
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 8x hilfreich)

Auf dem Dienstplan stehe ich jetzt im Tagdienst, hab sie darauf angesprochen. Sie meinte das ist jetzt so und ich müsse das so hinnehmen. Hab ihr gesagt, das ich einen Nachtwachenvertrag habe und sie meinte Papier ist geduldig.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119889 Beiträge, 39793x hilfreich)

Dann dem Arbeitgeber gerichtsfest mitteilen, das man auf die Einhaltung des Vertrages besteht.



Zitat (von BIFI-1970):
Auf dem Dienstplan stehe ich jetzt im Tagdienst

Und was konkret spricht gegen den Tagdienst?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
BIFI-1970
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 8x hilfreich)

Es geht nicht darum was gegen den Tagdienst spricht. Es geht um eine einseitige Änderung meiner Arbeitszeiten. Ich bin, wenn man das Gespräch mit mir sucht, in Notsituationen gerne bereit auch mal am Tag zu arbeiten, aber hier geht es darum ohne mein Wissen einfach die Arbeitszeiten von Nacht auf Tag zu ändern

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119889 Beiträge, 39793x hilfreich)

Zitat (von BIFI-1970):
Es geht nicht darum was gegen den Tagdienst spricht.

Da man also keinen Grund hat , den Tagdienst nicht zu leisten, dem Arbeitgeber gerichtsfest mitteilen, das man auf die Einhaltung des Vertrages besteht.

Wenn dann die ÄnderungsKündigung kommt, kann an sich entscheiden, ob man da weiterarbeiten will oder sich einen neuen Job sucht...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
amz620256-7
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und was konkret spricht gegen den Tagdienst?


Editiert

wenn jemand seit so langer Zeit nur im ND arbeitet-Respekt, da überhaupt auch nur anzubieten, im TD auszuhelfen. Und grad in der Pflege kann man sich eigentlich vieles aussuchen, da überall Leute fehlen-ok, als Helfer ist es etwas schwieriger, aber nicht unmöglich.

Einen reinen NW-vertrag einfach so auf TD umzustellen, ist meiner Meinung nach nicht rechtens-ich würd, wenn Du dableiben willst, zu nem Anwalt gehen und mich beraten lassen oder mich umschauen-Pflegekräfte werden gesucht, auch wenn das mit Helfern leider nicht so arg ist...

Ich bin 3jährig und kann es mir aussuchen, schreib meine Dienstpläne selbst. Ich arbeite seit 2 Jahren ausschließlich im ND, war immer schon ne Nachteule und davor die Frühdienste waren immer der Horror für mich. Never ever. Mal ganz davon abgesehen, das ich im ND mit 16 Nächten arbeiten im Monat, Rest frei, alleine durch Zuschläge netto um die 1200,- Euro mehr hab als im TD-kommt natürlich auf die Einrichtung an, bei uns wird 25/40% gezahlt pro Nacht.

Ich drück Dir die Daumen-ansonsten such DIr ne neue Einrichtung-oder mach die 3 jährige noch nach, da haste m,ehr Chancen und kannst es Dir aussuchen-und lass Dich von manchen Kommentaren nicht abschrecken, es gibt Menschen, die können uns Eulen einfach nicht verstehen...

-- Editiert von Moderator am 10. November 2022 16:45

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#7
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7188 Beiträge, 1512x hilfreich)

Zitat (von amz620256-7):
sowas kann auch nur jemand fragen, der das nicht kennt...wenn jemand seit so langer Zeit nur im ND arbeitet-Respekt, da überhaupt auch nur anzubieten, im TD auszuhelfen. Und grad in der Pflege kann man sich eigentlich vieles aussuchen, da überall Leute fehlen-ok, als Helfer ist es etwas schwieriger, aber nicht unmöglich.


Hier geht es nicht um Respekt oder Moral. Hier geht es um Recht - und da ist eine Rückfrage doch gestattet.

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https://www.antispam-ev.de

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#8
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von amz620256-7):
sowas kann auch nur jemand fragen, der das nicht kennt
Wie wäre es damit, die nächste Antwort des Fragenden zu lesen und damit zu verstehen, warum die Frage gestellt wurde?

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#9
 Von 
amz620256-7
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Wie wäre es damit, die nächste Antwort des Fragenden zu lesen und damit zu verstehen, warum die Frage gestellt wurde?

Editiert

verstanden hab ich das durchaus-nur läuft es in der Pflege nunmal alles etwas anders, der Mangel an Pflegekräften ist gravierend und der an Pflegefachkräften nochmal mehr-da kann man durchaus Forderungen stellen oder auf seinen vertrag beharren und wenn das nicht angenommen wird-geht man halt woanders hin, gesucht wird überall. Ein vertrag ist für beide Seiten bindend

-- Editiert von Moderator am 10. November 2022 16:45

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#10
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von amz620256-7):
verstanden hab ich das durchaus
Anscheinend nicht. Vielleicht einfach nochmal lesen:
Zitat (von Harry van Sell):
dem Arbeitgeber gerichtsfest mitteilen, das man auf die Einhaltung des Vertrages besteht.

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#11
 Von 
amz620256-7
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Anscheinend nicht. Vielleicht einfach nochmal lesen:
.

Beleidigungen und Pöbeleien editiert.
User gesperrt


-- Editiert von Moderator am 10. November 2022 16:46

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#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16959 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von amz620256-7):
Hier sind Halblaien unterwegs, die im wirklichen Berufsleben kein Standbein haben
:bang: :bang: :bang:

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Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#13
 Von 
BIFI-1970
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 8x hilfreich)

Es geht nicht darum ob ich am Tag arbeiten kann oder nicht. Es gibt einen bestehenden Vertrag, der meines Wissens nicht einseitig geändert werden darf. Ich habe mich bewusst für Nachtwache entschieden, und muss auch nicht erklären warum.
Warum möchten andere nur im Frühdienst oder nur im Spätdienst - weil sie sich aus welchen Gründen auch immer, dazu entschieden haben.
Ich bin kein Tagmensch, wäre auch als Kind schon lieber Abends als Morgens zu Schule gegangen.
Sollte es bei dem Job zu einer Änderungskündigung kommen, dann werde ich mich dagegen entscheiden. Ich möchte nur wissen, muss ich dann bis zum ausscheiden nach dem Nachtwachenvertrag weiter beschäftigt werden oder nach dem aus der Änderungskündigung.

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#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32092 Beiträge, 5647x hilfreich)

Zitat (von BIFI-1970):
Es gibt einen bestehenden Vertrag, der meines Wissens nicht einseitig geändert werden darf.
So ist es.

zu a) ja
zu b) ja
zu c) nein

Zitat (von BIFI-1970):
Ich möchte nur wissen, muss ich dann bis zum ausscheiden nach dem Nachtwachenvertrag weiter beschäftigt werden oder nach dem aus der Änderungskündigung.
Da du dich gegen die Änderung entscheiden willst, sie also nicht annehmen willst, wirst du keinen geänderten Vertrag bekommen.
Der AG kann dir kündigen.
Für dich bleibt dein (alter) Vertrag NW-Dienst bestehen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#15
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(699 Beiträge, 91x hilfreich)

Zitat (von BIFI-1970):
Bin Mitglied bei Verdi, dort habe ich aber nur zu hören bekommen, da es sich um einen privaten Träger handelt können sie mir nicht helfen.


Das ist aber eine recht eigenartige Begründung, vielleicht wurde die Frage missverständlich gestellt. Ob du bei einem öffentlichen oder privaten AG beschäftigt bist hat hinsichtlich der arbeitsrechtlichen Beratung durch die Gewerkschaft keinen Einfluss. Oder war deine o.g. Aussage so gemeint das die Beratung zu dem Ergebnis gekommen ist das die Versetzung in den Tagdienst aufgrund des Arbeitsvertrages zulässig ist?

https://www.verdi.de/service/mitgliederleistungen/++co++649a25f6-bdc9-11e0-5bd8-00093d114afd

Ansonsten sollte man sich noch einmal direkt an die zuständige Verdi Geschäftstelle wenden und dort um arbeitsrechtliche Beratung wegen der vom AG einseitig geänderten Arbeitszeiten bitten.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119889 Beiträge, 39793x hilfreich)

Zitat (von amz620256-7):
sowas kann auch nur jemand fragen, der das nicht kennt...

Ja, erstaunlicherweise ist genau das der Sinn von Fragen ...



Zitat (von BIFI-1970):
Es gibt einen bestehenden Vertrag, der meines Wissens nicht einseitig geändert werden darf.

Doch, das geht schon
Zum einen im Rahmen der Änderungskündigung.
Zum anderen im dem das in den vertraglichen Vereinbarungen steht.
Und zum Dritten geht das im Rahmen des Direktionsrechtes.

Da offenbar alles 3 nicht vorliegt, sondern einfach nur in den Dienstplan eingetragen wurde, funktioniert das so nicht, wenn der AN sich wehrt.



Zitat (von BIFI-1970):
Es geht nicht darum ob ich am Tag arbeiten kann oder nicht.

Da man offenbar keinen Grund hat, nicht man Tag zu arbeiten, wird man die Arbeitsleistung wie im Dienstplan vermerkt erbringen müssen, will man nicht Gefahr laufen wegen Arbeitsverweigerung entsprechend sanktioniert zu werden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(699 Beiträge, 91x hilfreich)

Zitat (von BIFI-1970):
Hab ihr gesagt, das ich einen Nachtwachenvertrag habe und sie meinte Papier ist geduldig.


Dann sollte man sie mal fragen ob sie Verträge und Gesetze generell nur für lose Absichtserklärungen hält und das Arbeitsgerichte dies typischerweise nicht so sehen.

Die Frage ist nur will man für seine Rechte eintreten und ggf. auch Klage vor dem Arbeitsgericht erheben, oder will man aus (z.B. aus Furcht vor Streit und eventuell Arbeitsplatzverlust) die Änderung letztendlich hinnehmen.

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#18
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(699 Beiträge, 91x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da man offenbar keinen Grund hat, nicht man Tag zu arbeiten, wird man die Arbeitsleistung wie im Dienstplan vermerkt erbringen müssen, will man nicht Gefahr laufen wegen Arbeitsverweigerung entsprechend sanktioniert zu werden.


Wie begründest du das denn?

Wenn ich z.B. in einer Firma per Arbeitsvertrag verbindlich festgelegt nur am Montag arbeite, dann darf der Chef keine Arbeitsleistung am Donnerstag erwarten und auch nicht verlangen. Der AN muss hierzu auch keine individuellen Gründe offenlegen, "Pacta sunt servanda" reicht als Grund völlig aus.

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#19
 Von 
BIFI-1970
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 8x hilfreich)

Warum muss ich einen Grund für einen verhandelten Vertrag angeben? Wenn ich das mit dem AG so verhandelt habe, dann ist das fix. Der AN kann doch auch nicht einfach sagen " Papier ist geduldig, ich arbeite dann jetzt mal zu anderen Zeiten, weil ich das jetzt so möchte, da braucht der AG schon nen Grund warum das nicht so geht."
Außerdem habe ich nicht geschrieben, das ich den Tagdienst nicht mache, sondern wollte wissen ob ich das so akzeptieren muss. Von Arbeitsverweigerung keine Spur.
Einer Änderungskündigung würde ich nicht zustimmen
1. verzichte ich nicht auf die Zuschläge
2. ist meiner Meinung nach unter den Umständen nicht mehr an eine Zusammenarbeit zu denken, die Vertrauensbasis wurde vom AG verletzt
3. in der Pflege gibt es genug Jobs und auch als KPH hat man Verhandlungsmöglichkeiten
4. genau so ein Verhalten von einem AG, fördert meines Erachtens, einen Anstieg vom Pflegenotstand

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119889 Beiträge, 39793x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
dann darf der Chef keine Arbeitsleistung am Donnerstag erwarten und auch nicht verlangen.

Witzigerweise darf er das aber ...

Die einzig relevante Frage ist, ob der Arbeitnehmer einer eventuellen Anordnung folgen müsste.



Zitat (von Gerd61):
"Pacta sunt servanda" reicht als Grund völlig aus.

Daran gibt es durchaus Zweifel, die Gründe hatte ich schon in #16 angeführt.
Es gibt auch noch einen, hätte man in der Vergangenheit z.B. schon mal Tagdienste geleistet könnte der Vertrag in dem Punkt schon "aufgeweicht" sein.



Zitat (von BIFI-1970):
Warum muss ich einen Grund für einen verhandelten Vertrag angeben?

Man muss weder Gründe angeben noch was begründen. Das einzige was man muss, ist dann mit den daraus erfolgenden negativen Konsequenzen zu leben.
Dann wenn der Arbeitgeber gewichtige Gründe hat (Wegfall des Arbeitsplatzes, Erhalt des Arbeitsvertrages, ...) und man selber "nichts", wird es problematisch sich gegen Äderungen zu stemmen.


Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(699 Beiträge, 91x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die einzig relevante Frage ist, ob der Arbeitnehmer einer eventuellen Anordnung folgen müsste.


Und wie würdest du diese Frage auf Basis der vorhandenen Informationen beantworten?

Zitat (von Harry van Sell):
Daran gibt es durchaus Zweifel, die Gründe hatte ich schon in #16 angeführt.


Du hattest in #16 angeführt:

Zitat (von Harry van Sell):
Zum einen im Rahmen der Änderungskündigung.
Zum anderen im dem das in den vertraglichen Vereinbarungen steht.
Und zum Dritten geht das im Rahmen des Direktionsrechtes.


1. eine Änderungskündigung existiert aber nicht und ob diese überhaupt rechtlich durchsetzbar wäre lässt sich an dieser Stelle nicht beantworten.
2. von derartigen vertraglichen Vereinbarungen ist nichts bekannt
3. das Direktionsrecht kann nur innerhalb der vertraglichen Grenzen ausgeführt werden.

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#22
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16959 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Da du dich gegen die Änderung entscheiden willst, sie also nicht annehmen willst, wirst du keinen geänderten Vertrag bekommen.
Der AG kann dir kündigen.
Ähm...... eine Änderungskündigung IST eine Kündigung wenn der AN dieser nicht zustimmt. Bis zum Zeitpunkt zu wann gekündigt wurde bleibt dann das alte Arbeitsverhältnis unverändert bestehen.
Ob eine Änderungskündigung hier überhaupt wirksam sein kann, das mag ich anhand der bisherigen Schilderung nicht zu beurteilen.

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#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32092 Beiträge, 5647x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
eine Änderungskündigung IST eine Kündigung wenn der AN dieser nicht zustimmt.
Ja. Eben. Da es aber sowas noch gar keine gibt und man nicht weiß, ob der AG tatsächlich eine Änderungskündigung bringt (oder ob er nur auf das geduldige Papier verwiesen hat)... kann die TE davon ausgehen, dass sie bis zum Ende der Beschäftigung nach dem gültigen (alten) NW-Vertrag von 2007 arbeiten kann.

Das war ihr wichtig. In #19 hat sie das bestätigt. Sie weiß also, was sie will und was die Folgen wären. Sie ist auch noch immer dort beschäftigt, obwohl es über die Jahre immer mal Ärger mit dem AG gab. Es ließ sich alles regeln. Wie schön.

Ähem. Selbstverständlich kannst du ohne Vorliegen einer Änderungskündigung eine evtl. Wirksamkeit nicht beurteilen.

-- Editiert von User am 10. November 2022 16:34

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#24
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16959 Beiträge, 5888x hilfreich)

Echt müßig mit dir zu diskutieren. Du solltest einfach nochmal lesen was du geschrieben hast.

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#25
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32092 Beiträge, 5647x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Echt müßig mit dir zu diskutieren.
Ich möchte doch gar nicht mit dir diskutieren. :smile:

Die Fragen der TE sind beantwortet, die TE hat sie verstanden. Die Konsequenzen sind ihr bekannt.
Bleibt abzuwarten, was der AG tut...

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