Arbeitsvertrag..was bedeutet das ?

16. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
-Beatle-
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag..was bedeutet das ?

Hallo.

Da ich mich leider längere Zeit krank melden muss ( Frauensache )habe ich meinen Arbeitsvertrag durchstöbert und bin auf folgendes gestossen :

Rechte und Pflichten

"""
c) Anvertraute Schriftsücke, Dokumente sind bei beendigung des Anstellungsverhältnisses zurückzugeben und durfen nicht in die Hände unbefugter gelangen ;

uns etwaige Schadensersatzsprüche gegenüber Dritten aus einem zur Arbeitsunfähigkeit führenden Ereignis in höhe des von uns weitergewähretn Bruttoentgeltes einschließlich alles gestzlichen Sozialabgaben abzutreten
"""

Ich habe das bewusst so abgeschrieben , mit dem Absatz, so steh es drin, mir bereitet der letzter teil Sorge denn ich verstehe leider nicht genauwas damit gemeint ist ?

weiss jemand was dazu ?

grüsse
Lisa

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Hallo,
gemeint ist damit:

Wird der Arbeitnehmer A. zum Beispiel von X. auf der Strasse zusammengeschlagen und arbeitsunfähig, darf die Firma selbstständig tätig werden und das Gehalt direkt von X. zurückfordern.
Denn in den ersten 6 Wochen gilt ja Lohnfortzahlung. Da hat die Firma ja einen echten Schaden erlitten. Neben dem Gehalt kommen ja u.U. noch Umsatzeinbußen, Konventionalstrafen, Ausgaben für Zeitarbeiter für den Ausfall etc. p.p. in Betracht.

Handelt sich wohl eher um eine Klarstellung der üblichen Praxis.
Ich sehe eine solche Klausel zum ersten Mal. Vermutlich hat die Firma schonmal in der Vergangenheit Lehrgeld zahlen müssen, weil der AN nicht allzuviel Lust hatte bei der Aufklärung und Schadensreduzierung zu kooperieren.

Ob die Klausel gerichtsfest ist kann ein Laienforum vermutlich nicht beantworten.

Vor Unterschreiben von unklaren Sachverhalten sollte man allgemein aber lieber nachfragen. ANsonsten unterschreibt man schnell auch sozusagen Klauseln, wie "Abtretung der Erstgeborenen" oder gar wirksame echte Nachteile.


Nebenbei-Anekdötchen:
Habe bei der Google-Suche nach Fremdworten danach eine solche Anzeige gesehen :

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""

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#2
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Ich stimme maestro zu.

Es geht im wesentlichen darum, dass bei Unfällen, die ein Dritter verschuldet hat, der Firma der entstandene Schaden, der durch Deinen Ausfall entstanden ist, geltend machen kann.

Noch'n Beispiel, aber weniger grausam als maestros:
Bei Glatteis rutscht Du auf einem vereisten Bürgersteig aus und brichst Dir ein Bein. Folge: 10 Wochen AU.
Du hast Schadenersatzansprüche gegen denjenigen, der die Gefahr hätte beseitigen müssen, z.B. Grundstückseigentümer. Die Fa. behält sich nun vor, dass Du die Schadensersatzansprüche an sie abtrittst, damit sie den Schaden gegen den Dritten geltend machen kann.

Abtretung des Erstgeborenen wäre sittenwidrig und damit nichtig, genau wie das Recht der ersten Nacht. :devil:

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"Lukas 7,23"

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