Arbeitsverweigerung Nachtschicht?

22. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
prinzselo
Status:
Schüler
(187 Beiträge, 3x hilfreich)
Arbeitsverweigerung Nachtschicht?

da wir betriebsrat neu gegründet haben und neue betriebsleiter haben, gibt es sehr viele problemen (fragen.

1.ich hab 5jahre immer in gleiche bereich "anlage" gearbeiter. der neue betriebsleiter möchte mich immer wieder unter druck setzen, daher soll ich neulich in andere "anlage" arbeiten. kann ich irgendwie das ablehnen und in mein bereich weiter arbeiten, ohne das arbeitsverweigerung wird?
2.im nachtschicht haben wir kein schichtführer-vorarbeiter. es git 3-4 staplerfahrer aber in der halle bin ich ganz allein. kann ich das nachtschicht abweigern oder zweite mann dazu verlangen?
3. da wo ich im neuen platz arbeiten soll/muss, fehlen paar arbeitsrüstungen (schutzbrille-gehörschutz). kann ich solange ich die sachen nicht bekomme, das arbeit ablehnen?
4.wenn ich mich im betriebsrat melde das ich nicht dort arbeiten will, würde das sofort als arbeitsverweigerung dargestellt?
DANKE VORAUS

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6 Antworten
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#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17428 Beiträge, 6485x hilfreich)

das direktionsrecht erlaubt dem AG zu bestimmen, wann und wo jemand die geschuldete leistung (arbeit) zu erbringen hat - auf den ersten blick ist also die zuweisung einer anderen anlage nicht zu beanstanden. das direktionsrecht darf aber nicht missbräuchlich angewendet wird - als schikane für ein br-mitglied darf es nicht verwendet werden. aber das wäre zu beweisen. vermutungen reichen da nicht.
ob unzulängliche ausrüstung rechtfertigt, die angewiesene arbeit nicht zu tun, kann ich nicht sicher einschätzen. möglicherweise ja, wenn die schutzausrüstung zwingend vorgeschrieben ist.
frage 4 verstehe ich nicht.

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Sind Sie selber im Betriebsrat?
Als erstes wäre allen BR-Mitgliedern dringend anzuraten, mindestens ein Grundlagenseminar zu besuchen. Dafür muß der AG die Mitglieder freistellen und das Seminar auch bezahlen!

Als Betriebsrat düfte es erhebliche Schwierigkeiten mit dem Arbeitszeitgesetz geben, da die im Arbeitszeitgesetz vorgeschriebene Ruhezeit von 11 Stunden kaum einzuhalten ist, wenn man tagsüber als BR arbeitet und nachts Schichten schieben soll....
Zu 3. Es muß mindestens einen Sicherheitsbeauftragten geben! Erkundigen Sie sich bei dem, was vorgeschrieben ist. Alternativ gibt auch die Berufsgenossenschaft gerne Auskunft zu solchen Fragen.



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#3
 Von 
prinzselo
Status:
Schüler
(187 Beiträge, 3x hilfreich)

nein ich bin nicht im betriebsrat. also ich muss die aufgabe erfüllen, aber nur wenn sicherheitsbeauftragter dabei ist,ansonsten kann ich verweigern, stimmts?

mir wurde noch gesagt, wenn die band zerissen wird, soll ich sie selber umtauschen. müssen das nicht techniker machen oder muss ich das machen wenn der ag das sagt?

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17428 Beiträge, 6485x hilfreich)

@hamburgerin
br-tätigkeit ist ehrenamt, auch wenn die in der arbeitszeit erbracht werden soll. die ruhepausenregelung greift da nicht.

zum austausch der bänder (welcher auch immer): die frage ist, ob du dazu befähigt bist. wenn nicht: finger weg davon.

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

@prinzselo,
Ein Sicherheitsbeauftragter ist nicht ständig anwesend, das ist ein in Arbeitssicherheit geschulter Kollege. Den sollten Sie auf die Sicherheitsbestimmungen ansprechen.

@blaubär, nicht nur ich denke, dass die Ruhezeitenregelung für die BR-Tätigkeit greift.
http://www.biko.de/index.php?id=222&tx_ttnews[tt_news]=35&cHash=84d38b5dcd9fe324e067f13ce4655863:
"Ein in Nachtschicht arbeitendes Betriebsratsmitglied, das an einer fast
ganztägigen Betriebsratssitzung oder auch Ausschusssitzung teilnimmt, kann
nicht außerdem noch eine vorangehende oder sich an die Sitzung anschließende
Nachtschicht ableisten. Die ausfallende Nachtschicht ist ihm daher zu
vergüten. Das gilt analog auch für eine kürzere BR-Sitzung oder -tätigkeit:
die jeweiligen Ruhezeiten des Arbeitszeitgesetzes sind vorher und nachher
einzuhalten."



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#6
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Hallo,

Zu Frage 4.

Dies ist wohl eher eine Auslegungssache, aber grundsätzlich nicht zu beanstanden.

Wurde das Band (welches auch immer) auch vorher von Dir gewechselt? Oder ist das eine neue Anweisung?

Um was für eine genaue Tätigkeit handelt es sich dabei?

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"Liebe Grüße"

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