Arbeitsverweigerung / Rechtlich. Möglichkeiten des AG

6. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Nelle80
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsverweigerung / Rechtlich. Möglichkeiten des AG

Folgender Sachverhalt: neuer Mitarbeiter wird eingestellt im kleinen Familiengrüften Unternehmen (5 Mitarbeiter). Geschäftsführer verabschiedet sich am 3 Arbeitstag des neuen MA regulär in 14tägigen Urlaub. Neuer MA erscheint am ersten Urlaubstag des GF nicht mehr auf Arbeit, meldet sich nicht und geht nicht ans Telefon. Der GF sendet aus Urlaub fristlose Kündigung ohne Originalunterschrift. MA kommt zur Schlüsselabgabe 3 Tage später. Nach 14 Tsgen kommt GF aus dem Urlaub und erhält Nachricht per Handy, dass Kündigung unwirksam, wegen fehlender Originalunterschrift und den Hinweis man sieht sich in der Folgewoche. MA hat für seine halbe Woche anteilig Lohn bekommen bis zugang zur fristlosen Kündigung. Kündigung wurde nochmals mit Originalunterschrift zurgestellt nach Rückkehr des GF.
MA hat sich niemals vom Dienst abgemeldet oder Krankschreibung vorgelegt etc.
Welche Möglichkeiten hat man in diesem Fall als Arbeitgeber?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17356 Beiträge, 6464x hilfreich)

Zitat (von Nelle80):
Welche Möglichkeiten hat man in diesem Fall als Arbeitgeber?

Und wen meinst du hier mit AG? Der GF hats ja offenbar gründlich in den Sand gesetzt.
Und was ist deine Rolle in dem Trauerspiel??

Ansonsten ist eine Kündigung im Kleinbetrieb wirklich kein Hexenwerk -
- das KSchG gilt nicht, eine Kündigung bedarf keines Grundes.
- mit dem MA wird ja wohl und hoffentlich eine Probezeit vereinbart worden sein - auch dann ist die Kündigung ganz einfach und 'grundlos' möglich.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17356 Beiträge, 6464x hilfreich)

Nachtrag:
Kündigen darf natürlich nur eine Person, die auch zur Kündigung berechtigt ist. Das ist wahrscheinlich dieselbe Person, die diesen MA auch angestellt hat.

Und weiter noch zur offenbar umfassenden Ahnungslosigkeit aller Beteiligten: Nach den Ausführungen im Text geht es auch nicht um 'Arbeitsverweigerung' sondern um unentschuldigtes Fehlen am Arbeitsplatz. Was aber sowohl bei Kündigung in der Probezeit als auch bei Kündigung unter den Bedingungen Kleinbetrieb keine Rolle spielt bzw. sich nicht auswirkt.

:???: was habe ich mir vorzustellen unter wird eingestellt im kleinen Familiengrüften

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Nelle80):
Welche Möglichkeiten hat man in diesem Fall als Arbeitgeber?

1. Die Inkompetenzen des Geschäftsführers zeitnah zu beseitigen
2. für diesen Fall jemanden ranholen der Ahnung hat von dem was er macht


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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