Arbeitsverweigerung - Würde mir ein ärztliches Attest weiterhelfen?

25. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
hasili04
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 5x hilfreich)
Arbeitsverweigerung - Würde mir ein ärztliches Attest weiterhelfen?

Arbeite nun schon seit über vier Jahren als Altenpflegerin im Betrieb .Bei der Einstellung bestand ich darauf ,keinen Nachtdienst machen zu müssen,da ich damit Probleme habe.Dies wurde mir von der Chefin auch zugesichert,allerdings leider nur mündlich.Im Vertrag steht...die Arbeitszeit kann zu allen Tages-und Nachtzeiten erfolgen.Wie gesagt,vier Jahre ging es gut,die Chefin hielt sich an die Vereinbarung.Nun bat sie mich trotzdem,wegen Personalproblemen,Nachtdienst zu machen.Ich verweigerte dies höfflich,aber bestimmt,mit Hinweis auf meine Probleme(nächtliche Angstattacken).Nun schikaniert sie mich seit ca 3 Wochen,gestern drohte sie sogar mit Kündigung wegen Arbeitsverweigerung.Sie drohte nicht mir persönlich,sondern ganz allgemein,aber jeder wußte sofort,das nur ich damit gemeint sein konnte.War heute beim Arzt,habe mich krank schreiben lassen,weil ich das einfach nicht mehr aushalte und ein paar Tage Ruhe und Abstand brauche.
Wie soll ich mich weiter verhalten?
Ist meine Chefin im Recht?
Würde mir ein ärztliches Attest weiterhelfen oder die Sache nur noch verschlimmern?
Denke inzwischen schon ernsthaft an eine Kündigung!
Im Voraus schon mal vielen Dank!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo hasili, wenn dann nur ein Attest von nem Arbeitsmediziner. -> http://bundesrecht.juris.de/arbzg/BJNR117100994BJNE001400307.html

MfG

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#2
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@hasili04

leider kann die chefin dic, laut vertrag, nachts einsetzen. ich glaub, ein attest kann deine argumentation unterstützen.

bitte kündige nicht. das wär ne kurzschlußhandlung. sieh es mal aus der sicht der chefin. sie weiß auch nicht, was sie machen soll. such das gespräch.

sunbee

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#3
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Ich kann mich da sunnbee nur anschließen.

Da Ihr Arbeitsvertrag besagt, dass Sie auch nachts eingesetzt werden können, ist Sie im Recht.

Leider haben Sie die mündliche Vereinbarung nicht in den Vertrag aufnehmen lassen.

Wenn Sie nachts Angstattacken haben, ist das natürlich ein Grund, dies zu klären, doch würde ich hier die Gefahr sehen, dass Sie damit für die Tätigkeit (da nicht im Vertrag festgehalten) aus Sicht des AG nicht geeignet sind und dies im Zweifel vielleicht sogar tatsächlich einen Kündigungsgrund darstellen könnte, da -wenn Sie die nächtliche Arbeit negieren - dies einer Arbeitsverweigerung gleichkommt.

Reden Sie ruhig mit Ihr und versuchen Sie eine andere Lösung zu finden.
Denn ein Attest wird Ihnen zwar vorübergehend helfen, nur, wenn Sie darauf bauen, um um den Nachtdienst drumrum zu kommen, könnte Ihre Chefin z.B. erklären, Sie hätte von dieser Psychose nichts gewußt, hätte Sie es, wäre eine Einstellung nicht in Frage gekommen, da Nachtdienst nun einmal in diesem Job notwendig ist.

-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
navrboc
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Den Ausführungen von "murgab" gibt es nicht viel hinzuzufügen - grundsätzlich kann Ihr Arbeitgeber den Einsatz bei Nacht verlangen und des weiteren können die Angstattacken auch ein Kündigungsgrund darstellen. Letztendlich sollten Sie das ruhige, sachliche Gespräch suchen.

MfG,

RAIn Navrboc

-----------------
"Sanela Navrboc
Rechtsanwältin
Olgastraße 57 A
70182 Stuttgart"

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#5
 Von 
hasili04
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für eure schnellen Antworten.Das "Spiel" geht inzwischen in die zweite Runde,ich habe am Freitag Per Einschreiben (bin ja noch krank geschrieben)meine erste Abmahnung bekommen.Aber nicht,wie anzunehmen wäre,wegen Arbeitsverweigerung,sondern wegen einer Lapalie.Ich hätte mich in "unflätiger Weise" über eine Mitarbeiterin geäussert.Werde mich nun auf jeden Fall mit meinem Rechtsanwalt in Verbindung setzen.
Dank an alle !

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@hasili

du kannst auch eine stellungnahme schreiben zu der abmahnung. die muß der ag in die personalakte aufnehmen
es ist nicht immer gut, mit anwälten zu *schießen*. such doch erstmal das gespräch, besonders weil dein ag im recht ist, was die arbeitszeiten betrifft

sunbee

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